Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine Gesellschaft aus Madagaskar an Sie in Deutschland aus, behält sie 10 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht.
Zinsen auf Finanzdarlehen kosten 20 %. Lizenzgebühren, Managementgebühren und Dienstleistungsentgelte an ausländische Empfänger kosten 10 %.
Madagaskar hat nur vier Abkommen unterzeichnet, mit Frankreich, Kanada, Marokko und Mauritius.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Darlehenszinsen | Lizenz-, Management- und Dienstleistungsgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen, also auch Deutschland | 10 % | 20 % | 10 % |
| Frankreich | 15 % bis 25 % höchstens | 15 % | 10 % bis 15 % höchstens |
| Kanada | 15 % höchstens | 10 % | 10 % |
| Marokko | 10 % höchstens | 10 % | 10 % |
| Mauritius | 10 % höchstens | 10 % | 5 % höchstens |
Die Abkommen legen Obergrenzen fest. Bei Dividenden liegen einige davon über dem nationalen Satz von 10 %, ein Vorteil ergibt sich dort nur bei Zinsen und teils bei Gebühren.
Was die 10 % für ausländische Anbieter erfassen
Die 10 % gelten als Einkommensteuer für Gebietsfremde. Erfasst sind Managementgebühren, Lizenzgebühren, Entgelte für technische Hilfe und Unterstützung, Gebühren für Lizenzen und Mieten für Ausrüstung.
Dazu kommen alle anderen Einkünfte, die ein ausländischer Lieferant in Madagaskar erzielt. Wer als deutsche Firma Leistungen nach Madagaskar verkauft, muss also mit diesem Abzug rechnen.
Kapitalerträge und Genossenschaften
Die Steuer auf Erträge aus beweglichem Kapital heißt in Madagaskar IRCM. Auf Zinsen für Finanzdarlehen beträgt sie 20 %.
Zinsen auf Geschäftsanteile und Ausschüttungen oder Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder kosten 10 %. Zinsen auf Darlehen zwischen Mitgliedern und Genossenschaft sind frei.
Weitere Einbehalte
Vergütungen für Mitglieder des Verwaltungsrats oder einen alleinigen Direktor kosten 20 %.
Kauft ein registriertes Unternehmen Waren oder Leistungen bei einem nicht registrierten Anbieter, behält es 5 % ein. Die Steuer ist binnen 15 Tagen nach dem Monat der Zahlung abzuführen.
Wie Sie die madagassische Steuer in Deutschland anrechnen, klären wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Madagaskar, dort zuletzt aktualisiert am 18. November 2025. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


