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Quellensteuern Kroatien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Gesellschaft direkt mindestens 10 % an einer kroatischen Firma, behält Kroatien laut Doppelbesteuerungsabkommen höchstens 5 % auf Dividenden ein. Läuft die Beteiligung schon zwei Jahre ohne Unterbrechung, fällt dank EU-Recht gar keine Quellensteuer an.

Zinsen und Lizenzgebühren an deutsche Empfänger bleiben nach dem Abkommen komplett steuerfrei. Ohne Abkommen wären es jeweils 15 %.

Kleinere Beteiligungen und Privatpersonen zahlen auf Dividenden 10 %. Das Abkommen würde 15 % erlauben, Kroatien selbst verlangt aber weniger.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 10 % 15 % 15 %
Verbundene Unternehmen im EWR oder der Schweiz 0 % ab 10 % über zwei Jahre 0 % ab 25 % über zwei Jahre 0 % ab 25 % über zwei Jahre
Deutschland laut DBA 5 % ab 10 % Kapital direkt, sonst 15 % 0 % 0 %
Steueroasen der EU-Liste ohne Abkommen 25 % 25 % 25 %

Unter Lizenzgebühren fallen Zahlungen für Urheberrechte, Patente, Lizenzen, Marken, Muster, Verfahren, Rezepturen, Pläne und industrielles oder wissenschaftliches Erfahrungswissen. Die 15 % gelten nur, wenn eine ausländische Gesellschaft das Geld erhält, Privatpersonen sind ausgenommen.

Zinsen ohne Quellensteuer

Auch ohne Abkommen sind drei Arten von Zinsen frei. Dazu gehören Warenkredite für Güter, die der Schuldner im Betrieb einsetzt, Darlehen von ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zinsen auf Staats- und Unternehmensanleihen an ausländische Gesellschaften.

Dividenden aus reinvestierten Gewinnen

Nutzt die kroatische Gesellschaft die Steuervergünstigung für reinvestierte Gewinne, fällt auf diese Dividenden keine Quellensteuer an. Das gilt nicht für Gewinne aus dem Bank- und Finanzsektor.

Künstler und Sportler

Honorare für ausländische Künstler, Entertainer und Sportler kosten 10 %, wenn der Vertrag mit einer ausländischen Gesellschaft geschlossen ist. Der Auftretende selbst muss dann in Kroatien weder Einkommensteuer noch Sozialbeiträge zahlen.

Die Befreiung nach EU-Recht

Kroatien wendet die EU-Richtlinien auf verbundene Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz an. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein.

Dividenden an eine Muttergesellschaft sind frei, wenn sie mindestens 10 % des Kapitals hält, und das seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung. Die Mutter muss eine begünstigte Rechtsform haben, dort steuerlich ansässig sein und einer der Körperschaftsteuern unterliegen, ohne sich davon befreien zu können.

Für Zinsen und Lizenzgebühren liegt die Hürde höher. Verlangt wird eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % über zwei Jahre, und der Empfänger muss eine Gesellschaft oder Betriebsstätte im EWR oder in der Schweiz sein.

Die zwei Jahre müssen Sie nicht abwarten. Mit einer Bankgarantie über die mögliche Quellensteuer gilt die Befreiung sofort, wird die Frist dann doch nicht erreicht, zieht der Fiskus die Garantie.

Die Abkommen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Albanien 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Andorra 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 %
Armenien 0 % oder 10 % 10 % 5 %
Aserbaidschan 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Belarus 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Belgien 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 0 %
Bosnien und Herzegowina 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Bulgarien 5 % 5 % 0 %
Chile 5 % oder 15 % 5 % oder 15 % 5 % oder 10 %
China 5 % 0 % oder 10 % 10 %
Dänemark 5 % oder 10 % 5 % 10 %
Deutschland 5 % oder 15 % 0 % 0 %
Estland 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Finnland 5 % oder 15 % 0 % 10 %
Frankreich 0 % oder 15 % 0 % 0 %
Georgien 5 % 0 % oder 5 % 5 %
Griechenland 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Hongkong 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 %
Indien 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Indonesien 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Iran 5 % oder 10 % 5 % 5 %
Irland 5 % oder 10 % 0 % 10 %
Island 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Israel 5 %, 10 % oder 15 % 0 %, 5 % oder 10 % 5 %
Italien 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Japan 5 % oder 10 % 5 % 5 %
Jordanien 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Kanada 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Kasachstan 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Katar 0 % 0 % 10 %
Korea 5 % oder 10 % 5 % 0 %
Kosovo 5 % oder 10 % 5 % 5 %
Kuwait 0 % 0 % 10 %
Lettland 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Liechtenstein 0 % oder 5 % 5 % 5 %
Litauen 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Luxemburg 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Malaysia 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Malta 5 % 0 % 0 %
Marokko 8 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Mauritius 0 % 0 % 0 %
Moldau 5 % oder 10 % 5 % 10 %
Montenegro 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Niederlande 0 % oder 15 % 0 % 0 %
Nordmazedonien 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Norwegen 15 % 0 % 10 %
Oman 0 % 0 % oder 5 % 10 %
Österreich 0 % oder 15 % 5 % 0 %
Polen 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Portugal 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Rumänien 5 % 0 % oder 10 % 10 %
Russland 5 % oder 10 % 10 % 10 %
San Marino 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 5 %
Saudi-Arabien 5 % 5 % 10 %
Schweden 5 % oder 15 % 0 % 0 %
Schweiz 5 % oder 15 % 5 % 0 %
Serbien 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Slowakei 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Slowenien 5 % 0 % oder 5 % 5 %
Spanien 0 % oder 15 % 0 % 0 %
Südafrika 5 % oder 10 % 0 % 5 %
Syrien 5 % oder 10 % 10 % 12 %
Türkei 10 % 10 % 10 %
Turkmenistan 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Ukraine 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % 5 % 5 %
Vereinigtes Königreich 5 %, 10 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 %
Vietnam 10 % 10 % 10 %

Kroatien wendet den Abkommenssatz nur an, wenn er niedriger ist als der nationale Satz. Wo das Abkommen 15 % auf Dividenden erlaubt, bleibt es also bei 10 %.

Ab welcher Beteiligung Dividenden günstiger werden

Die häufigste Schwelle liegt bei 25 % direkter Beteiligung, dann gilt 5 % statt 10 %. So ist es bei Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Iran, Korea, Lettland, Moldau, Montenegro, San Marino, Serbien, der Slowakei, der Ukraine und Ungarn.

Mit 25 % direkt gilt 5 % statt 15 % bei Belarus, Finnland, Nordmazedonien, Polen und der Schweiz. Schweden verlangt 25 % der Stimmrechte.

Deutschland, Estland und Litauen gewähren 5 % schon ab 10 % direkter Beteiligung, sonst 15 %. Island und Malaysia tun das mit 10 % als höherem Satz, Irland und Syrien knüpfen die 5 % an 10 % der Stimmrechte.

Belgien zählt auch mittelbare Beteiligungen ab 10 % mit. Indien verlangt 10 % direkt durch eine Kapitalgesellschaft, sonst 15 %.

Portugal und Luxemburg stellen auf 10 % des Vermögens der zahlenden Gesellschaft ab, mit 10 % beziehungsweise 15 % als höherem Satz. Kasachstan und Kosovo verlangen 25 % des Vermögens, sonst 10 %.

Chile gewährt 5 % ab 20 % direkt, Ägypten ab 20 % über 365 Tage. Marokko kommt bei 25 % auf 8 %, sonst 10 %.

Dividenden ganz ohne Quellensteuer

Mit Österreich und den Niederlanden fällt nichts an, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 10 % hält. Frankreich zählt dabei auch mittelbare Beteiligungen mit, Spanien verlangt 25 % direkt.

Liechtenstein verzichtet ab 10 % direkter Beteiligung über 365 Tage, Umstrukturierungen unterbrechen die Frist nicht. Alle anderen zahlen 5 %.

Armenien verzichtet, wenn eine Gesellschaft mindestens 25 % hält und die Dividende im anderen Staat nicht der Körperschaftsteuer unterliegt.

Andorra stellt Dividenden an Staat, Zentralbank, Finanzinstitute, Investmentfonds und Pensionsfonds frei. Hongkong tut das für die Regierung, die Währungsbehörde und Einrichtungen in staatlicher Hand, auf kroatischer Seite etwa die Nationalbank und die Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

Weitere Sonderregeln bei Dividenden

Mit Kanada gilt 5 % ab 10 % der Stimmrechte, auch mittelbar, oder ab 25 % des Kapitals direkt. Dividenden kanadischer Investmentgesellschaften im Besitz Gebietsfremder kosten immer 15 %.

Jordanien gewährt 5 % ab 25 %, sofern die Beteiligung nicht nur dazu dient, den Vorteil zu bekommen. Aserbaidschan verlangt neben 25 % eine Investition von mindestens 150.000 Euro, Russland 25 % und mindestens 100.000 US-Dollar.

Dänemark gewährt 5 % für Kapitalgesellschaften ab 25 %, die die Anteile mindestens ein Jahr halten, und für Pensionsfonds. Südafrika verlangt 25 % Beteiligung.

Israel staffelt dreifach. 5 % ab 25 % direkt, 10 % ab 10 %, wenn die Gewinne in Israel niedriger besteuert wurden, sonst 15 %.

Das Vereinigte Königreich gewährt 5 % ab 25 %, auch mittelbar. Dividenden aus steuerfreien Immobiliengewinnen von Investmentgesellschaften kosten 15 %, alle anderen 10 %.

Für Malta gilt in Kroatien pauschal 5 %. Umgekehrt darf Malta nicht mehr einbehalten als die Körperschaftsteuer auf den ausgeschütteten Gewinn.

Zinsen nach den Abkommen

Die meisten Befreiungen betreffen Zinsen an den Staat. Albanien, Marokko, Oman und Turkmenistan stellen Zinsen an Regierung oder Zentralbank frei.

China, Indonesien, Nordmazedonien, Polen und Rumänien erweitern das auf Finanzinstitute in Staatsbesitz. Bei China, Nordmazedonien, Polen und Rumänien gilt es auch für Schulden, die der Staat mittelbar finanziert, bei Estland, Island, Lettland und Litauen für Darlehen der Regierung.

Aserbaidschan, Georgien, Italien und San Marino befreien Zinsen, wenn der Staat zahlt oder empfängt. Slowenien stellt Darlehen frei, die Staat, Zentralbank oder Exportversicherer geben, genehmigen oder verbürgen, Luxemburg zusätzlich Zinsen an Finanzinstitute und Einrichtungen für gemeinsame Anlagen.

Belgien geht weiter. Frei sind Zinsen auf Handelsforderungen, Exportkredite, Bankdarlehen und Bankeinlagen sowie Zinsen an den Staat.

Zypern und das Vereinigte Königreich befreien Zinsen aus Kreditverkäufen von Ausrüstung und Waren zwischen Unternehmen sowie auf Bankdarlehen. Andorra und Hongkong stellen Zinsen an dieselben staatlichen Stellen frei wie bei Dividenden.

Mit Chile zahlen Banken und Versicherer 5 %, alle anderen 15 %. Israel verlangt 5 % auf Bankdarlehen und 10 % sonst, frei bleiben Zinsen an den Staat, auf staatlich versicherte Kredite und aus Kreditverkäufen von Ausrüstung.

Im Abkommen mit Saudi-Arabien bezieht sich der Zinssatz auf Einkünfte aus Forderungen.

Lizenzgebühren

Chile verlangt 5 % für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung und 10 % für alle anderen Lizenzgebühren.

Strafsatz für Steueroasen

Statt 10 % oder 15 % kostet jede quellensteuerpflichtige Zahlung 25 %, wenn der Empfänger seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Staat der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat und Kroatien mit diesem Staat kein Abkommen anwendet. Das gilt auch für Marktforschung, Steuer- und Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung.

Laut EU-Liste vom 17. Februar 2026 betrifft das Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam.

Russland steht seit Februar 2023 ebenfalls auf der Liste. Weil es mit Kroatien ein Abkommen gibt, gelten für russische Empfänger aber die Abkommenssätze.

Ob Ihre Beteiligung die Voraussetzungen für 0 % erfüllt und wie die Dividende in Deutschland besteuert wird, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Kroatien, dort zuletzt aktualisiert am 27. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.