Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine slowenische Tochter an Ihre deutsche GmbH aus, kann die Quellensteuer dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auf 0 % sinken. Greift die Richtlinie nicht, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Dann sind es 5 % bei einer Beteiligung von mehr als 25 %, sonst 15 %. Zinsen und Lizenzgebühren kosten nach dem Abkommen je 5 %.
Ohne Abkommen und ohne Richtlinie behält Slowenien auf alle drei Zahlungsarten 15 % ein.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 15 % | 15 % | 15 % |
| Gesellschaften aus Deutschland laut Abkommen | 5 % oder 15 % | 5 % | 5 % |
| Gesellschaften aus der EU, wenn eine Richtlinie greift | 0 % | 0 % | 0 % |
Die 15 % gelten ebenso für Mieten für Immobilien in Slowenien, Gagen ausübender Künstler und bestimmte Dienstleistungen aus Niedrigsteuerländern.
Wann die EU-Richtlinien helfen
Für Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb Europas kann die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie den Satz auf null senken. Bei Dividenden leistet das die Mutter-Tochter-Richtlinie.
Slowenien verzichtet auch dann auf die Quellensteuer, wenn eine Muttergesellschaft in einem anderen EU-Staat die Dividende bei sich steuerfrei vereinnahmt. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Abkommen mit abweichenden Sätzen
Wo zwei Dividendensätze stehen, gilt der niedrigere meist bei einer Beteiligung von mehr als 25 %. Einige Abkommen stellen Zinsen unter bestimmten Bedingungen ganz frei.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Albanien | 5 % oder 10 % | 7 % | 7 % |
| Armenien | 5 % oder 10 % | 10 % | 5 % |
| Aserbaidschan | 8 % | 8 % | 5 % oder 10 % |
| Bosnien und Herzegowina | 5 % oder 10 % | 7 % | 5 % |
| Bulgarien | 5 % oder 10 % | 5 % | 5 % oder 10 % |
| China | 5 % | 10 % | 10 % |
| Iran | 7 % | 5 % | 5 % |
| Israel | 5 %, 10 % oder 15 % | 5 % | 5 % |
| Kuwait | 5 % | 5 % | 10 % |
| Marokko | 7 % oder 10 % | 10 % | 10 % |
| Schweden | 5 % oder 15 % | 0 % | 0 % |
| Serbien und Montenegro | 5 % oder 10 % | 10 % | 5 % oder 10 % |
| Thailand | 10 % | 10 % oder 15 % | 10 % oder 15 % |
| Tschechien | 5 % oder 15 % | 5 % | 10 % |
| Ukraine | 5 % oder 15 % | 5 % | 5 % oder 10 % |
| Usbekistan | 8 % | 8 % | 10 % |
Dieselben Sätze wie Deutschland, also 5 % oder 15 % auf Dividenden und je 5 % auf Zinsen und Lizenzgebühren, gelten für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Korea, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Spanien, Ungarn und die Vereinigten Staaten.
Frankreich, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich gehen bei Dividenden auf 0 % oder 15 %, Zinsen und Lizenzgebühren liegen bei 5 %.
Durchgehend 5 % sehen die Abkommen mit Belarus, Georgien, Japan, Katar, Kroatien, Rumänien, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zypern vor.
Auf 5 % oder 15 % bei Dividenden und je 10 % bei Zinsen und Lizenzgebühren kommen Estland, Indien, Kanada, Kasachstan, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen und die Slowakei.
Belgien, Italien und Portugal verlangen 5 % oder 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen und 5 % auf Lizenzgebühren. Mit dem Kosovo und Moldau sind es 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 5 % auf den Rest.
Griechenland, Russland und die Türkei bleiben bei je 10 % auf alle drei Zahlungsarten.
Noch nicht in Kraft
Mit Australien, Ägypten und Neuseeland sind Abkommen ratifiziert, aber noch nicht in Kraft. Slowenien wendet sie deshalb nicht an.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ägypten | 8 % oder 13 % | 13 % | 15 % |
| Australien | 5 % oder 10 % | 5 % oder 10 % | 10 % |
| Neuseeland | 5 % oder 15 % | 10 % | 10 % |
Die Sonderfälle bei Israel und Thailand
Mit Israel gelten 5 %, wenn eine Kapitalgesellschaft, keine Personengesellschaft, mindestens 10 % direkt hält. Stammt die Dividende aus Gewinnen, die im Staat der zahlenden Gesellschaft steuerfrei oder niedriger besteuert waren, sind es bei gleicher Beteiligung 10 %, sonst 15 %.
Thailand belastet Zinsen an Finanzinstitute und Versicherungen mit 10 %, alle anderen Zinsen mit 15 %.
Lizenzgebühren mit zwei Sätzen
Bei Aserbaidschan gelten 5 % für Urheberrechte im Sinne des slowenischen Urheberrechtsgesetzes, 10 % für andere Schutzrechte.
Bulgarien verlangt 5 % für Urheberrechte an Literatur, Kunst und Wissenschaft ohne Kinofilme sowie für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung. Alles andere kostet 10 %.
Bei Serbien und Montenegro sowie der Ukraine sind es 5 % für Urheberrechte einschließlich Filmen und Bändern für Funk und Fernsehen. Patente, Marken, Muster, Pläne, geheime Formeln, Ausrüstung und Erfahrungswissen kosten 10 %.
Thailand nimmt 10 % für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Filme, Übertragungen und für Ausrüstung, in allen anderen Fällen 15 %.
Dienstleistungen und Anleihen
Auf Dienstleistungen fällt nur in bestimmten Fällen Quellensteuer an, nämlich bei Beratung, Marketing, Personalgestellung, Verwaltung, Information und Rechtsberatung. Der Empfängerstaat muss zudem einen durchschnittlichen Körperschaftsteuersatz von höchstens 12,5 % haben und auf einer Liste des Finanzministeriums stehen.
Zinsen auf nicht umtauschbare Anleihen, die eine slowenische Gesellschaft außerhalb Sloweniens öffentlich über ein internationales Clearingsystem wie Euroclear begibt, bleiben unter Bedingungen frei.
Wie die slowenische Ausschüttung in Deutschland besteuert wird, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Beteiligung.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Slowenien, dort zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


