Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine Gesellschaft aus der Föderation Bosnien und Herzegowina an Sie aus, behält sie 5 % Quellensteuer ein. Das Abkommen mit Deutschland erlaubt bis zu 15 % auf Dividenden und sieht für Zinsen 0 % vor.
Bosnien und Herzegowina hat drei Steuergebiete mit eigenen Regeln. Neben der Föderation sind das die Republika Srpska und der Bezirk Brčko.
In der Republika Srpska kosten Dividenden 10 %, im Bezirk Brčko fällt auf Dividenden gar keine Quellensteuer an.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde in der Föderation ohne Abkommen | 5 % | 10 % | 10 % |
| Gebietsfremde in der Republika Srpska ohne Abkommen | 10 % | 10 % | 10 % |
| Gebietsfremde im Bezirk Brčko ohne Abkommen | 0 % | 10 % | 10 % |
| Deutsche Empfänger laut Abkommen | höchstens 15 % | 0 % | 10 % |
Ein Abkommen kann den inländischen Satz nur senken. Liegt der Abkommenssatz darüber, bleibt es beim inländischen Satz.
Die Abkommenssätze
Die folgenden Abkommen weichen voneinander ab. Bei zwei Dividendensätzen gilt der niedrigere für Gesellschaften mit einer Mindestbeteiligung, mehr dazu weiter unten.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ägypten | 5 % oder 15 % | 15 % | 15 % |
| Belgien | 10 % oder 15 % | 15 % | 10 % |
| Deutschland | 15 % | 0 % | 10 % |
| Iran | 10 % | 10 % | 15 % |
| Irland | 0 % | 0 % | 0 % |
| Katar | 5 % oder 10 % | 7 % | 7 % |
| Kuwait | 5 % | 5 % | 10 % |
| Malaysia | 5 % oder 10 % | 10 % | 8 % |
| Norwegen | 15 % | 0 % | 10 % |
| Österreich | 5 % oder 10 % | 5 % | 5 % |
| Pakistan | 10 % | 20 % | 15 % |
| Rumänien | 5 % | 7,5 % | 10 % |
| Slowenien | 5 % oder 10 % | 7 % | 5 % |
| Spanien | 5 % oder 10 % | 7 % | 7 % |
| Sri Lanka | 12,5 % | 10 % | 10 % |
| Tschechien | 5 % | 0 % | 10 % |
| Ungarn | 10 % | 0 % | 10 % |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 %, 5 % oder 10 % | 10 % | 10 % |
Mit Algerien, Aserbaidschan, China, Italien und Zypern liegen alle drei Sätze bei 10 %.
Mit Griechenland, Nordmazedonien, Polen, der Türkei und dem Vereinigten Königreich gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.
Mit Albanien, Jordanien, Kroatien, Moldau sowie Serbien und Montenegro sind es 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.
Mit Finnland, den Niederlanden und der Slowakei gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren. Mit Frankreich und Schweden sind es 5 % oder 15 % auf Dividenden und 0 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.
Wann der niedrigere Dividendensatz gilt
Bei den meisten Abkommen muss eine Gesellschaft, die keine Personengesellschaft ist, mindestens 25 % direkt an der ausschüttenden Gesellschaft halten. Bei Malaysia, Katar und Spanien reichen 20 %.
Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten genügen schon 10 % für die niedrigeren Sätze. Wie die Ermäßigung genau angewandt wird, legen die Behörden beider Staaten gemeinsam fest.
Was in der Föderation besteuert wird
In der Föderation trifft die Quellensteuer Einkünfte, die Gebietsfremde mit gelegentlicher Tätigkeit dort erzielen. Neben Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gehören dazu Honorare für Management, technische Leistungen und Schulungen, Marktforschung, Steuerberatung, Prüfung und Beratung.
Ebenso erfasst sind Mieten für bewegliches und unbewegliches Vermögen, Vergütungen für Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen, Versicherungsprämien für Risiken in der Föderation und Telekommunikationsentgelte. Sonstige Dienstleistungen werden nur besteuert, wenn der Empfänger aus einem Staat ohne Abkommen mit Bosnien und Herzegowina kommt.
Was in der Republika Srpska besteuert wird
Hier gilt einheitlich 10 % auf Zahlungen an ausländische Gesellschaften. Das betrifft Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Auftritte in Kunst, Sport und Unterhaltung, freiberufliche und technische Leistungen wie Beratung, Werbung, Prüfung und Rechtsberatung, Versicherungsprämien, Telekommunikation und Mieten für bewegliche Sachen.
Dienstleistungen an Empfänger aus Staaten ohne Abkommen sind ebenfalls steuerpflichtig. Die Steuer fällt auch an, wenn die Zahlung auf anderem Weg abgewickelt wird.
Was im Bezirk Brčko besteuert wird
Wer im Bezirk Brčko an eine ausländische Gesellschaft zahlt, behält 10 % ein und führt sie an die Staatskasse des Bezirks ab. Das gilt auch für Ausländer mit Betriebsstätte in Brčko.
Erfasst sind Zinsen, Lizenzgebühren, Mieten für bewegliche Sachen, Unterhaltung und Sport, Management-, Beratungs-, Finanz- und Verwaltungsleistungen, Versicherungsprämien, Telekommunikation und andere Leistungen im Bezirk. Dividenden sind ausgenommen.
Für eine deutsche Gesellschaft lohnt es sich also, genau hinzuschauen, in welchem Landesteil die Tochter sitzt. Wie die Ausschüttung in Deutschland behandelt wird, klären wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Bosnien und Herzegowina, dort zuletzt aktualisiert am 23. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


