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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Kongo Republik

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft aus der Republik Kongo an Sie aus, behält sie 15 % Quellensteuer ein. Mit Deutschland gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, eine Ermäßigung ist also nicht drin.

Zinsen und Lizenzgebühren an deutsche Empfänger kosten jeweils 20 %. Derselbe Satz gilt für Arbeiten und Dienstleistungen, die in Kongo erbracht oder dort genutzt werden.

Gemeint ist hier die Republik Kongo mit der Hauptstadt Brazzaville, nicht die Demokratische Republik Kongo.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 15 % 0 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 15 % 0 % 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen, also auch Deutschland 15 % 20 % 20 %

Die Abkommen

Kongo hat nur fünf Abkommen, darunter das Steuerabkommen der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC.

Abkommen mit Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
CEMAC 15 % 10 % 0 %
China 5 % oder 10 % 10 % 5 %
Frankreich 15 % 0 % 15 %
Italien 15 % 0 % 10 %
Mauritius 5 % 5 % 0 %

Mit China gilt 5 % auf Dividenden, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 25 % des Kapitals hält. Sonst sind es 10 %.

Das CEMAC-Abkommen selbst nennt keinen eigenen Dividendensatz. Es bleibt damit bei den nationalen 15 %.

Dienstleistungen ausländischer Anbieter

Kongo kennt vier Sätze für Dienstleistungen aus dem Ausland. Der allgemeine Satz liegt bei 20 %, daneben gibt es einen mittleren Satz von 10 %, einen ermäßigten von 5,75 % und einen festen von 5 %.

Für Unternehmen ohne Steuersitz in Kongo gilt in der Regel der allgemeine Satz. Er greift für Arbeiten und Leistungen jeder Art, die im Land ausgeführt oder genutzt werden.

Anbieter aus Abkommensstaaten können unter bestimmten Bedingungen ganz von dieser Quellensteuer befreit sein. Seit dem Finanzgesetz 2023 kosten Zahlungen an Dienstleister aus anderen CEMAC-Staaten 10 %.

Rückversicherungsprämien

Auch Prämien, die über die Grenze von 50 % hinaus ins Ausland rückversichert werden, kosten 20 %. Das betrifft Versicherer, die nicht in einem Mitgliedstaat der CIMA sitzen.

Zur CIMA gehören Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Guinea-Bissau, Kamerun, Mali, Niger, die Republik Kongo, Senegal, Togo und die Zentralafrikanische Republik.

Subunternehmer am Bau

Bau- und Infrastrukturunternehmen behalten bei Zahlungen an Subunternehmer und Ingenieurbüros Steuer ein. Wer nach seinem tatsächlichen Gewinn besteuert wird, verliert 3 %, wer pauschal besteuert wird, 10 %.

Für die Subunternehmer zählt der Einbehalt als Vorauszahlung. Wer ihn vergisst oder zu wenig abführt, zahlt 5 Millionen XAF Strafe und darf die Zahlung nicht als Betriebsausgabe abziehen.

Bei Verspätung kommen 2 % je angefangenem Monat hinzu, höchstens 100 %.

Sitzungsgelder und Selbstständige

Sitzungsgelder für Verwaltungsräte kosten 17 %.

Zahlungen an einheimische Selbstständige, die nicht im Handelsregister stehen, werden mit 10 % belastet. Das gilt auch für Zusammenschlüsse von Freiberuflern, nicht aber für Einkünfte von Gesellschaften, die Körperschaftsteuer zahlen.

Wer zu spät abführt, zahlt in den ersten zwei Monaten 50 % Zuschlag, danach 100 %. Bei Zusammenschlüssen von Freiberuflern steigt der Zuschlag bei Nichtzahlung auf 200 %.

Wie Sie die kongolesische Steuer in Deutschland berücksichtigen, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Republik Kongo, dort zuletzt aktualisiert am 7. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.