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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Kamerun

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft in Kamerun an Sie nach Deutschland aus, behält sie 16,5 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, der Satz bleibt also bestehen.

Derselbe Satz gilt für Zinsen auf Auslandskredite. Lizenzgebühren kosten 15 %.

Sitzt der Empfänger in einem Staat, den Kamerun als Steueroase einstuft, verdoppelt sich der Satz auf Dividenden und Zinsen auf 33 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Empfänger 16,5 % bei PwC nicht gesondert ausgewiesen bei PwC nicht gesondert ausgewiesen
Gebietsfremde ohne Abkommen 16,5 % 16,5 % 15 %
Empfänger in Steueroasen 33 % 33 % bei PwC nicht gesondert ausgewiesen
Gebietsfremde mit Abkommen siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten

Auf Lizenzgebühren an Gebietsfremde fällt der sonst übliche Zuschlag von 10 % nicht an. Zinsen auf Auslandskredite mit mindestens sieben Jahren Laufzeit, die seit dem 1. Januar 2014 unterzeichnet wurden, sind steuerfrei.

Die Abkommenssätze

Kamerun hat Abkommen mit Frankreich, Kanada, Marokko, Südafrika, Tunesien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Staaten der zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft CEMAC. Dazu gehören neben Kamerun die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Gabun, Äquatorialguinea und die Republik Kongo.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Hauptverwaltungskosten und technische Hilfe
CEMAC 16,5 % 16,5 % nicht geregelt nicht geregelt
Frankreich 15 % 15 % nicht geregelt 7,5 %
Kanada 16,5 % 16,5 % 16,5 % 15 %
Tunesien 12 % 15 % 15 % 15 %
Vereinigte Arabische Emirate 10 % 7 % 10 % 10 %

Mit Marokko und Südafrika liegen alle vier Sätze bei 10 %. “Nicht geregelt” heißt, dass PwC für diese Zahlungsart keinen Abkommenssatz nennt.

Besondere Einkommensteuer auf Leistungen

Zahlt jemand in Kamerun an Personen oder Unternehmen im Ausland, behält er die besondere Einkommensteuer ein, soweit kein Abkommen etwas anderes regelt. Der allgemeine Satz beträgt 15 % für Leistungen, die in Kamerun erbracht und genutzt werden.

10 % gelten für einzelne Sachleistungen ausländischer Unternehmen mit kurzfristigen Einsätzen und Betriebsstätte in Kamerun, die auf die Besteuerung nach Erklärung verzichtet haben.

Ermäßigter Satz von 3 %

Der ermäßigte Satz trifft öffentliche Aufträge an Bieter ohne Sitz in Kamerun und Zahlungen für den Zugang zu digitalen audiovisuellen Diensten. Er gilt auch für Leistungen an Ölgesellschaften in der Forschungs- und Entwicklungsphase.

Ebenfalls 3 % kosten Zahlungen kamerunischer Reedereien für Miete und Charter von Schiffen, Laderaum auf fremden Schiffen und Provisionen an Hafenagenten im Ausland. Dasselbe gilt für Provisionen an Geldtransferdienste im Ausland nach Abzug des Anteils lokaler Partner.

Anlagen mit Montage

Installiert oder betreibt der Lieferant eine gekaufte Anlage mit, muss der Käufer den Preis der Anlage und den der Leistungen getrennt belegen. Fehlen diese Belege, gelten 25 % des Anlagenwerts als Leistungsentgelt und werden entsprechend besteuert.

Vergütungen im öffentlichen Sektor, Sport und Kunst

Vergütungen an Vorstände öffentlicher Einrichtungen, staatlicher und halbstaatlicher Unternehmen kosten 16,5 %. Zulagen, Gratifikationen, Entschädigungen und Tagegelder öffentlicher Stellen neben dem Gehalt kosten 11 %.

Ebenfalls 11 % fallen auf Zahlungen an Sportler und Künstler an, gleich wo sie steuerlich ansässig sind.

Für deutsche Unternehmen gelten in Kamerun mangels Abkommen die vollen Sätze. Wie sich die Steuer in Deutschland anrechnen lässt, besprechen wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Kamerun, dort zuletzt aktualisiert am 14. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.