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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Äquatorialguinea

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Zahlt eine Gesellschaft in Äquatorialguinea Dividenden oder Zinsen nach Deutschland, behält sie 15 % Quellensteuer ein. Abkommenssätze nennt PwC für das Land nicht.

Vor dem neuen Steuergesetzbuch waren es noch 25 %. Auch die übrigen Sätze sind seit 2025 deutlich gesunken.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde außerhalb der CEMAC 15 % 15 % 10 %
Ansässige der CEMAC höchstens 10 % höchstens 10 % höchstens 10 %
Gesellschaften in Deutschland 15 % 15 % 10 %

Zur Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC gehören neben Äquatorialguinea auch Gabun, Kamerun, die Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik und der Tschad. Für Empfänger aus diesen Staaten ist bei 10 % Schluss.

Dienstleistungen außerhalb von Öl und Gas

Seit dem 1. Januar 2025 behält Äquatorialguinea auf alle Bruttoeinkünfte gebietsfremder Unternehmen aus dem Land 10 % ein. Das trifft jede Dienstleistung an ein Unternehmen vor Ort, weil die Einkünfte dann als inländisch gelten.

Öl und Gas

Für den Öl- und Gassektor gelten eigene Sätze.

Zahlung an Quellensteuer
Ansässige Unternehmen im Öl- und Gassektor 3 %
Gebietsfremde Unternehmen im Öl- und Gassektor 10 %
Unternehmen und Privatpersonen aus der CEMAC 10 %
Ansässige für Mobilisierung und Demobilisierung 5 %

Die Steuerbehörden wenden diese Sätze in der Praxis nur auf Dienstleistungen an. Grundlage ist immer der Bruttobetrag, den der Dienstleister erhält.

Endgültig oder anrechenbar

Für Gebietsfremde ist die einbehaltene Steuer endgültig. Ansässige Unternehmen und Privatpersonen rechnen sie auf ihre Körperschaftsteuer an.

Wie Sie die Steuer aus Äquatorialguinea in Deutschland geltend machen, klären wir im Erstgespräch für Ihren Fall.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Äquatorialguinea, dort zuletzt aktualisiert am 21. November 2025. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.