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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Griechenland

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH mindestens 10 % an einer griechischen Gesellschaft und das seit 24 Monaten, fließen Dividenden mit 0 % Quellensteuer nach Deutschland. Ohne diese Voraussetzungen behält Griechenland 5 % ein.

Auf Zinsen sind es nach dem Abkommen mit Deutschland 10 % statt 15 %. Lizenzgebühren an deutsche Empfänger bleiben nach dem Abkommen frei, ohne Abkommen wären 20 % fällig.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Privatpersonen und Gesellschaften 5 % 15 % 20 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 5 % 15 % 20 %
Gebietsfremde mit Abkommen siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten

Für Honorare aus technischen Projekten, Managementgebühren und Beratung gelten ebenfalls 20 %. Auftragnehmer technischer Projekte und Pächter öffentlicher, kommunaler, verbandlicher oder Hafeneinnahmen zahlen ausnahmsweise 3 % auf den Projektwert oder die Pacht.

Wann Dienstleistungen und Lizenzen frei bleiben

Griechische Gesellschaften zahlen keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren, Beratungs- und Managementhonorare, die sie erhalten. Das gilt nicht für Leistungen an staatliche Stellen.

Ausländische Gesellschaften ohne Betriebsstätte in Griechenland zahlen nichts auf technische Leistungen, Beratung und Managementgebühren. Gesellschaften aus der EU mit Betriebsstätte in Griechenland sind nach dem Rundschreiben 1007/2017 bei Management- und Beratungshonoraren ebenfalls befreit.

Ausgenommen davon sind Leistungen an staatliche Stellen und technische Honorare. Gesellschaften von außerhalb der EU mit Betriebsstätte in Griechenland zahlen auf diese Leistungen Quellensteuer, auf Lizenzgebühren dagegen nicht.

Gebietsfremde mit Geschäftstätigkeit können sich bei Lizenzgebühren und Honoraren wie Inländer besteuern lassen. Die einbehaltene Steuer wird dann angerechnet.

Dividenden an EU-Muttergesellschaften

Die 0 % gelten, wenn die empfangende Gesellschaft mindestens 10 % am Kapital, am Gewinn oder an den Stimmrechten hält. Die Beteiligung muss 24 Monate bestehen, mit einer Bankgarantie kann die Befreiung schon vorher greifen.

Die Empfängerin muss eine Rechtsform aus der Mutter-Tochter-Richtlinie haben, in einem EU-Staat ansässig sein und dort ohne Wahlrecht oder Befreiung der Körperschaftsteuer unterliegen. Ein Abkommen darf sie nicht einem Drittstaat zuordnen.

Die Befreiung gilt auch für Zahlungen an griechische Muttergesellschaften. Sie entfällt bei einer unechten Gestaltung, also einer ohne triftigen wirtschaftlichen Grund.

Zinsen und Lizenzgebühren an EU-Gesellschaften

Auch Zinsen und Lizenzgebühren können mit 0 % an eine verbundene EU-Gesellschaft fließen. Dafür muss eine der beiden Gesellschaften direkt mindestens 25 % an der anderen halten, oder eine dritte Gesellschaft hält direkt je 25 % an beiden.

Auch hier gelten 24 Monate Haltedauer, die Bankgarantie als Abkürzung und die Anforderungen an Rechtsform, Ansässigkeit und Steuerpflicht nach der Zins- und Lizenzrichtlinie.

Weitere Befreiungen bei Zinsen

Zinsen auf Bankkredite, auch Verzugszinsen, und Zinsen auf Einlagen zwischen Banken bleiben frei. Anleihen sind davon ausgenommen.

Ausländische Gesellschaften ohne Betriebsstätte zahlen außerdem nichts auf Zinsen aus griechischen Staatsanleihen, Schatzwechseln und börsennotierten Unternehmensanleihen.

Die Abkommenssätze

Griechenland hat mit 58 Staaten ein Abkommen. Liegt ein Abkommenssatz über dem griechischen Satz, etwa 25 % auf Dividenden bei Deutschland, bleibt es beim niedrigeren griechischen Satz, denn ein Abkommen kann die Steuer nur begrenzen.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 10 % 15 % 15 %
Albanien 5 % 5 % 5 %
Armenien 10 % 10 % 5 %
Aserbaidschan 8 % 8 % 8 %
Belgien 5/15 % 5/10 % 5 %
Bosnien und Herzegowina 5/15 % 10 % 10 %
Bulgarien 10 % 10 % 10 %
China 5/10 % 10 % 10 %
Dänemark 38 % 8 % 5 %
Deutschland 25 % 10 % 0 %
Estland 5/15 % 10 % 5/10 %
Finnland 47 % 10 % 0/10 %
Frankreich 0/15 % 0/5 % 5 %
Georgien 8 % 8 % 5 %
Indien Inlandssatz Inlandssatz Inlandssatz
Irland 5/15 % 5 % 5 %
Island 5/15 % 8 % 10 %
Israel Inlandssatz 10 % 10 %
Italien 15 % 10 % 0/5 %
Japan 5/10 % 0/10 % 5 %
Kanada 5/15 % 10 % 0/10 %
Katar 5 % 5 % 5 %
Kroatien 5/10 % 10 % 10 %
Kuwait 5 % 5 % 15 %
Lettland 5/10 % 10 % 5/10 %
Litauen 5/15 % 10 % 5/10 %
Luxemburg 38 % 8 % 5/7 %
Malta 5/10 % 8 % 8 %
Marokko 5/10 % 10 % 10 %
Mexiko 10 % 10 % 10 %
Moldau 5/15 % 10 % 8 %
Niederlande 35 % 8/10 % 5/7 %
Norwegen 40 % 10 % 10 %
Österreich 5/15 % 8 % 7 %
Polen Inlandssatz 10 % 10 %
Portugal 15 % 15 % 10 %
Rumänien 45 % 10 % 5/7 %
Russland 5/10 % 7 % 7 %
San Marino 5/10 % 10 % 5 %
Saudi-Arabien 5 % 5 % 10 %
Schweiz 5/15 % 7 % 5 %
Serbien 5/15 % 10 % 10 %
Singapur 5/10 % 0/7,5 % 7,5 %
Slowakei Inlandssatz 10 % 10 %
Slowenien 10 % 10 % 10 %
Spanien 5/10 % 8 % 6 %
Südafrika 5/15 % 8 % 5/7 %
Südkorea 5/15 % 8 % 10 %
Tschechien Inlandssatz 10 % 10 %
Tunesien 35 % 15 % 12 %
Türkei 15 % 12 % 10 %
Ukraine 5/10 % 10 % 10 %
Ungarn 45 % 10 % 10 %
Usbekistan 8 % 10 % 8 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % 5 % 10 %
Vereinigte Staaten Inlandssatz 0 % oder Inlandssatz 0 %
Vereinigtes Königreich Inlandssatz 0 % 0 %
Zypern 25 % 10 % 0/5 %

“Inlandssatz” heißt, dass das Abkommen für diese Einkunft keine Begrenzung enthält und das griechische Recht gilt.

Wann der niedrigere Dividendensatz greift

Bei Bosnien und Herzegowina, China, Estland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Marokko, Moldau, Russland, San Marino, der Schweiz, Serbien, Spanien, Südafrika, Südkorea und der Ukraine gilt der niedrigere Satz für Kapitalgesellschaften mit mindestens 25 % direkter Beteiligung. Personengesellschaften sind ausgenommen.

Bei Belgien, Irland und Kanada reichen 25 % Beteiligung, bei Österreich 25 % der Stimmrechte. Für Singapur gelten 5 % bei einer Kapitalgesellschaft mit direkt mindestens 25 % am Kapital, sonst 10 %.

Französische Gesellschaften erhalten 0 %, wenn sie mindestens 24 Monate direkt 5 % der Stimmrechte halten. Für Japan gelten 5 % bei mindestens 10 % Beteiligung über sechs Monate, aber 10 %, wenn die Dividende beim Zahler den Gewinn mindert.

Besondere Zinssätze

Belgien: 5 % für Bankdarlehen, die nicht verbrieft sind. Niederlande: 8 % für Banken und Finanzinstitute, sonst 10 %.

Bei Singapur bleiben Zinsen an Banken und an bestimmte staatliche Stellen frei. Bei Frankreich gilt das auch für staatlich garantierte Zinsen und für Kredite beim Verkauf von Ausrüstung oder Waren zwischen Unternehmen.

Zinsen an Personen oder Gesellschaften aus den Vereinigten Staaten ohne Betriebsstätte in Griechenland sind bis zu 9 % Zinsen im Jahr frei. Das gilt nicht, wenn eine US-Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte an der zahlenden griechischen Gesellschaft hält.

Besondere Lizenzsätze

Bei Estland, Lettland und Litauen gelten 5 % für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung, sonst 10 %. Bei Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien und Südafrika gelten 5 % für Urheberrechte an Literatur, Kunst und Wissenschaft samt Kinofilmen.

Finnland und Italien stellen Urheberrechte samt Filmen und Bändern für Fernsehen und Radio ganz frei. Bei Kanada sind Urheberrechte an kulturellen und künstlerischen Werken frei, Filme und Fernsehproduktionen aber nicht.

Bei Zypern gelten die 5 % nur für das Recht, Kinofilme zu nutzen.

Neue und geänderte Abkommen

Das neue Abkommen mit Frankreich gilt seit dem 30. Dezember 2023 und ist auf Einkünfte ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ist am 18. September 2025 in Kraft getreten.

Die Sätze für Österreich beruhen auf dem Abkommen, das seit dem 1. Januar 2011 gilt. Manche Abkommen enthalten Sonderregeln, die keine Tabelle vollständig abbildet.

Wie die griechische Dividende in Deutschland besteuert wird und ob die Befreiung für Ihre Beteiligung greift, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Griechenland, dort zuletzt aktualisiert am 8. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.