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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Albanien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Kapitalgesellschaft mindestens 25 % an einer albanischen Gesellschaft, behält Albanien auf Dividenden nur 5 % ein. Darunter sind es 8 %, so viel wie ohne Abkommen.

Bei Zinsen und Lizenzgebühren ist der Unterschied größer. Ohne Abkommen kosten beide 15 %, mit Deutschland jeweils 5 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 8 % 15 % 15 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % oder 8 % 5 % 5 %

Die 15 % fallen auch auf den Bruttobetrag von Zahlungen für technische Arbeiten, Management, Installation, Montage und Bauaufsicht an. Gleiches gilt für Vergütungen an Geschäftsführung und Vorstand.

Hat ein ausländisches Unternehmen keine Betriebsstätte in Albanien und gibt es ein Abkommen mit seinem Heimatstaat, kann die Quellensteuer ganz entfallen.

Die Sätze aus den Abkommen

Albanien hat 46 Doppelbesteuerungsabkommen unterschrieben, 42 davon sind in Kraft. Die letzte Spalte zeigt, ab wann das jeweilige Abkommen angewendet wird.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Anwendbar ab
Ägypten 8 % 10 % 10 % 1.1.2006
Belgien 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2005
Bosnien und Herzegowina 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2009
Bulgarien 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2000
China 8 % 10 % 10 % 1.1.2006
Deutschland 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2012
Estland 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2018
Finnland 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2024
Frankreich 5 % / 8 % 10 % 5 % 1.1.2006
Griechenland 5 % 5 % 5 % 1.1.2001
Indien 8 % 10 % 10 % keine Angabe
Irland 5 % / 8 % 7 % 7 % 1.1.2012
Island 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2017
Israel 5 % / 8 % 10 % 5 % 1.1.2022
Italien 8 % 5 % 5 % 1.1.2000
Katar 5 % 5 % 6 % 3.5.2012
Korea 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2009
Kosovo 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2006
Kroatien 8 % 10 % 10 % 1.1.1999
Kuwait 0 % / 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2014
Lettland 5 % / 8 % 5 % / 10 % 5 % 1.1.2009
Luxemburg 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2026
Malaysia 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.1995
Malta 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2001
Marokko 8 % 10 % 10 % keine Angabe
Moldau 5 % / 8 % 5 % 10 % 1.1.2004
Niederlande 0 % / 5 % / 8 % 5 % / 10 % 10 % 1.1.2006
Nordmazedonien 8 % 10 % 10 % 1.1.1999
Norwegen 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2000
Österreich 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2009
Polen 5 % / 8 % 10 % 5 % 1.1.1995
Rumänien 8 % 10 % 15 % 1.1.1995
Russland 8 % 10 % 10 % 1.1.1998
Saudi-Arabien 5 % 6 % 5 % / 8 % keine Angabe
Schweden 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2000
Schweiz 5 % / 8 % 5 % 5 % 1.1.2001
Serbien und Montenegro 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.2006
Singapur 5 % 5 % 5 % 1.1.2012
Slowakei 5 % / 8 % 10 % 8 % 1.4.2024
Slowenien 5 % / 8 % 7 % 7 % 1.1.2010
Spanien 0 % / 5 % / 8 % 6 % 0 % 4.5.2011
Tschechien 5 % / 8 % 5 % 10 % 1.1.1997
Türkei 5 % / 8 % 10 % 10 % 1.1.1997
Ungarn 5 % / 8 % keine Angabe 5 % 1.1.1996
Vereinigte Arabische Emirate 0 % / 5 % / 8 % keine Angabe 5 % 1.1.2014
Vereinigtes Königreich 5 % / 8 % 6 % keine Angabe 1.1.2014

PwC weist selbst darauf hin, dass die Erläuterungen zu den Abkommen verkürzt sind. Vor einer Gestaltung lohnt der Blick in den vollen Abkommenstext.

Wann 5 % auf Dividenden gelten

In den meisten Abkommen bekommt eine Kapitalgesellschaft die 5 %, wenn sie direkt oder indirekt mindestens 25 % an der zahlenden Gesellschaft hält. Personengesellschaften sind ausgenommen, alle anderen Empfänger zahlen 8 %.

So steht es in den Abkommen mit Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Island, Israel, Korea, Kosovo, Lettland, Luxemburg, Malaysia, Malta, Moldau, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Tschechien, der Türkei und Ungarn.

Für Finnland und die Slowakei nennt PwC die 5 % oder 8 % ohne Bedingung.

Drei Stufen auf Dividenden

Mit den Niederlanden fallen 0 % an, wenn die empfangende Gesellschaft mindestens 50 % hält. Ab 25 % sind es 5 %, sonst 8 %.

Spanien setzt die Grenze für 0 % bei 75 % Beteiligung, die 5 % gibt es schon ab 10 %. Personengesellschaften sind ausgenommen.

Mit Kuwait und den Emiraten bleiben Dividenden steuerfrei, wenn der Empfänger der Staat oder eine staatliche Stelle ist. Gesellschaften ab 10 % Beteiligung zahlen 5 %, alle anderen 8 %.

Sonderfälle Rumänien und Vereinigtes Königreich

Mit Rumänien gilt ab 25 % Beteiligung ein Satz von 10 %, in allen anderen Fällen 8 %. Der Abkommenssatz liegt hier also über dem nationalen.

Das britische Abkommen gibt 5 % ab 25 % Beteiligung und auch Pensionssystemen. Kommen die Dividenden aus steuerfreien Immobilienerträgen eines ausschüttenden Anlagevehikels, steigt der Satz auf 15 %, sonst sind es 8 %.

Zinsen und Lizenzgebühren mit Sonderregeln

Mit Lettland und den Niederlanden kosten Zinsen auf Darlehen von Banken und anderen Finanzinstituten 5 %. Dazu zählen auch Investmentbanken, Sparkassen und Versicherungen, alle übrigen Zinsen kosten 10 %.

Mit Saudi-Arabien kosten Lizenzgebühren für gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Ausrüstung 5 %, alle anderen 8 %.

Wie die Ausschüttung aus Albanien bei Ihnen in Deutschland ankommt, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Beteiligung.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Albanien, dort zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.