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Quellensteuern Zypern

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine zyprische Gesellschaft an Ihre deutsche Gesellschaft aus, behält Zypern 0 % Quellensteuer ein. Zinsen und Lizenzgebühren gehen ebenfalls ohne Abzug nach Deutschland.

Zypern erhebt schon nach eigenem Recht keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen an Gebietsfremde. Lizenzgebühren für Rechte, die außerhalb Zyperns genutzt werden, bleiben ebenso frei.

Etwas einbehalten wird nur in drei Fällen. Bei Lizenzgebühren für Rechte, die in Zypern genutzt werden, bei Zahlungen in Staaten auf der schwarzen Liste der EU und seit 2026 bei Dividenden an verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuerländern.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren, Nutzung außerhalb Zyperns Lizenzgebühren, Nutzung in Zypern
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 % 0 % 0 % 10 %, Kinofilme 5 %
Gesellschaften in Staaten der EU-Liste nicht kooperativer Länder 17 % 17 % 10 % 10 %
Verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuerländern 5 % 0 % 0 % 10 %, Kinofilme 5 %
Gesellschaften in Deutschland 0 % 0 % 0 % 0 %

Die 10 % auf Lizenzgebühren für in Zypern genutzte Rechte kann ein Abkommen senken oder ganz streichen. Innerhalb der EU entfallen sie oft auch über die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, die Zypern ins eigene Recht übernommen hat.

Die schwarze Liste der EU

Seit dem 31. Dezember 2022 behält Zypern Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an Gesellschaften in Staaten ein, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete stehen. Die Regeln wurden mit Wirkung zum 16. April 2025 überarbeitet.

Dividenden nicht börsennotierter Gesellschaften kosten dann 17 %, Zinsen ebenfalls 17 %. Auf Lizenzgebühren und ähnliche Zahlungen fallen 10 % an, Zahlungen von Privatpersonen sind bei Zinsen und Lizenzgebühren ausgenommen.

Dividenden in Niedrigsteuerländer

Seit dem 1. Januar 2026 kosten Dividenden an verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuerländern 5 %. Börsennotierte Gesellschaften sind unter Bedingungen ausgenommen.

In den Anmerkungen der PwC-Seite steht für denselben Fall ein Satz von 17 %. Tabelle und Einleitung nennen 5 %, wir geben deshalb 5 % an.

Lizenzgebühren nach Abkommen

Alle Abkommen stellen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren für außerhalb Zyperns genutzte Rechte frei. Unterschiede gibt es nur bei Rechten, die in Zypern genutzt werden.

0 % gilt hier für Andorra, Bahrain, Barbados, Belgien, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Georgien, Guernsey, Italien, Jersey, den Libanon, Luxemburg, Mauritius, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Russland, San Marino, Schweden, die Schweiz, Spanien, Südafrika, Ungarn, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich.

5 % oder 10 % zahlen Empfänger aus Ägypten, Bosnien, Bulgarien, China, Indien, Kasachstan, Malta, Montenegro, Portugal, Serbien, Singapur, Syrien, Thailand und der Ukraine.

Einheitlich 5 % gelten für Armenien, Äthiopien, Belarus, Island, Katar, Kroatien, Kuwait, Litauen, Moldau, Polen, die Seychellen und Slowenien. Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Rumänien und die Slowakei liegen bei 0 % oder 5 %.

Staat Lizenzgebühren für in Zypern genutzte Rechte
Iran 5 % oder 6 %
Jordanien 5 % oder 7 %
Kanada 0 %, 5 % oder 10 %
Oman 5 % oder 8 %
Saudi-Arabien 5 % oder 8 %
Tschechien 0 % oder 10 %

Was die doppelten Lizenzsätze bedeuten

Bei den meisten Abkommen mit zwei Sätzen gelten 5 % für Kinofilme. Das betrifft Ägypten, Bosnien, Bulgarien, China, Frankreich, Griechenland, Indien, Iran, Irland, Kanada, Kasachstan, Malta, Montenegro, Oman, Portugal, Serbien, Singapur und Syrien.

Kanada stellt zusätzlich literarische, dramatische, musikalische und künstlerische Werke frei, außer Filmen und Fernsehproduktionen. Thailand nimmt 5 % auf alle Urheberrechte an Literatur, Musik, Kunst und Wissenschaft.

Bei der Ukraine gelten 5 % für wissenschaftliche Urheberrechte, Patente, Marken, geheime Formeln, Verfahren, Erfahrungswissen und Kinofilme. Rumänien und die Slowakei nehmen 5 % auf Patente, Marken, Designs, Pläne, Formeln, Verfahren, Ausrüstung und Erfahrungswissen.

Tschechien verlangt für Patente, Marken, Designs, Pläne, Formeln, Software, Ausrüstung und Erfahrungswissen 10 %. Lettland bleibt bei 0 %, wenn eine zyprische Gesellschaft an eine lettische Kapitalgesellschaft zahlt, sonst gelten 5 %.

Saudi-Arabien nimmt 5 % auf Ausrüstung und Kinofilme und 8 % auf alles andere. Jordanien verlangt 7 % auf Lizenzgebühren und technische Dienstleistungen und 5 % auf Kinofilme.

Neue und übernommene Abkommen

Die Abkommen mit Kroatien und den Niederlanden gelten seit dem 1. Januar 2024, das mit Oman seit dem 1. Januar 2026. Das Abkommen mit Curaçao wirkt ab dem 1. Januar 2027.

Bosnien, Montenegro und Serbien wenden noch das alte Abkommen zwischen Zypern und Jugoslawien an. Für die Slowakei gilt das Abkommen mit der früheren Tschechoslowakei.

Weitere Quellensteuern

Technische Dienstleistungen, die Gebietsfremde aus zyprischen Quellen vergütet bekommen, kosten unter Bedingungen 10 %. Das entfällt, wenn die Leistung über eine Betriebsstätte in Zypern läuft oder zwischen verbundenen Gesellschaften im Sinne der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie.

Gebietsfremde Privatpersonen, die in Zypern einen Beruf ausüben, und ausländische Künstler und Sportler zahlen 10 % auf ihre Bruttoeinnahmen. Für Leistungen rund um Erkundung und Ausbeutung des Festlandsockels und für Pipelines und Anlagen auf oder unter dem Meer gelten 5 %, wenn der Gebietsfremde keine Betriebsstätte in Zypern hat.

Wie die Ausschüttung aus Zypern in Deutschland besteuert wird und ob die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Zypern, dort zuletzt aktualisiert am 4. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.