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Quellensteuern Puerto Rico

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft in Puerto Rico an Ihre deutsche GmbH aus, gehen 10 % an das Finanzamt der Insel. Ein Abkommen, das diesen Satz senkt, gibt es nicht, weder mit Deutschland noch mit einem anderen Staat.

Andere regelmäßige Einkünfte kosten deutlich mehr. Hier verlangt Puerto Rico 29 % auf den Bruttobetrag.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ausländische Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit in Puerto Rico 10 % 29 % (von verbundenen Personen) 29 %

Was unter die 29 % fällt

Betroffen sind ausländische Gesellschaften, die in Puerto Rico keine Geschäftstätigkeit ausüben. Besteuert werden feste oder bestimmbare, jährliche oder regelmäßige Einkünfte aus Quellen in Puerto Rico, im amerikanischen Steuerjargon FDAP genannt.

Dazu können Zinsen von einer verbundenen Person gehören, außerdem Mieten, Lizenzgebühren, Gehälter, Renten, Vergütungen und Nettoveräußerungsgewinne. Nur Dividenden sind mit 10 % herausgenommen.

Wer zahlt und bis wann

Der Zahlende behält die Steuer ein und führt sie an das Finanzministerium von Puerto Rico ab. Fällig ist sie bis zum 15. des Monats, der auf den Zufluss bei der ausländischen Gesellschaft folgt.

Bis zum 15. April des Folgejahres ist zusätzlich eine jährliche Meldung einzureichen.

Keine Abkommen

Puerto Rico hat mit keinem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Sätze oben gelten deshalb für jeden ausländischen Empfänger gleich.

Wie die Quellensteuer aus Puerto Rico in Deutschland berücksichtigt werden kann, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Puerto Rico, dort zuletzt aktualisiert am 7. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.