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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Jamaika

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine jamaikanische Gesellschaft an Ihre deutsche Gesellschaft aus, behält sie seit April 2025 nur noch 15 % Quellensteuer ein. Das gilt auch bei einer wesentlichen Beteiligung, obwohl das Abkommen mit Deutschland dort mehr erlauben würde.

Früher zahlten ausländische Gesellschaften ohne Abkommen 33⅓ %. Für Dividenden gilt heute einheitlich 15 %, für Zinsen, Lizenz- und Managementgebühren bleibt es ohne Abkommen bei 33⅓ %.

Mit Deutschland kosten Zinsen 12,5 %, Lizenzgebühren und Managementgebühren je 10 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 15 % Streubesitz, 0 % bei wesentlicher Beteiligung 25 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 15 % 25 % 0 %
Ausländische Gesellschaften ohne Abkommen 15 % 33⅓ % 33⅓ %
Ausländische Privatpersonen ohne Abkommen 15 % 25 % 25 %
Deutsche Empfänger 15 % 12,5 % 10 %

Als wesentliche Beteiligung gelten bei Inländern 25 % der Stimmrechte. Inländische Privatpersonen zahlen auf Dividenden immer 15 %, egal wie viel sie halten.

Managementgebühren kosten ohne Abkommen ebenfalls 33⅓ % für Gesellschaften und 25 % für Privatpersonen. Bei Inländern sind es 0 % oder 3 %.

Fristen und Genehmigung

Die Steuer ist innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Zahlungsmonats samt Erklärung an die Steuerverwaltung TAJ abzuführen. Sonst drohen Zinsen und Strafen.

Die Sätze gelten, soweit nötig, nur mit Genehmigung der TAJ. Der Empfänger kann die einbehaltene Steuer mit seiner Einkommensteuer verrechnen, wenn er eine Erklärung abgibt.

Die Abkommenssätze

Bei Dividenden unterscheiden die Abkommen zwischen Streubesitz und wesentlicher Beteiligung. Die Schwelle legt das jeweilige Abkommen fest.

Staat Dividenden Streubesitz Dividenden wesentliche Beteiligung Zinsen Lizenzgebühren Managementgebühren
CARICOM-Staaten 0 % 0 % 15 % 15 % 15 %
China 5 % 5 % 7,5 % 10 % 0 % oder 33⅓ %
Dänemark 15 % 10 % 12,5 % 10 % 10 %
Deutschland 15 % 15 % 12,5 % 10 % 10 %
Frankreich 15 % 10 % 10 % 10 % 10 %
Israel 15 % 15 % 15 % 10 % 33⅓ %
Italien 10 % 5 % 10 % 10 % 10 %
Japan 10 % 5 % 10 % 2 % oder 10 % 0 % oder 33⅓ %
Kanada 15 % 15 % 15 % 10 % 12,5 %
Mexiko 10 % 5 % 10 % 10 % 10 %
Norwegen 15 % 15 % 12,5 % 10 % 10 %
Schweden 15 % 10 % 12,5 % 10 % 10 %
Schweiz 15 % 10 % 10 % 10 % 0 % oder 10 %
Spanien 10 % 5 % 10 % 10 % 0 % oder 10 %
Vereinigtes Königreich 15 % 15 % 12,5 % 10 % 12,5 %
Vereinigte Staaten 15 % 10 % 12,5 % 10 % 0 % oder 33⅓ %

Bei Deutschland, Israel, Kanada, Schweden und dem Vereinigten Königreich liegt der Abkommenssatz auf Dividenden zum Teil über 15 %. Seit April 2025 gilt dort der niedrigere inländische Satz von 15 %.

Die CARICOM-Sätze gelten nur für Staaten der Karibischen Gemeinschaft, die das Abkommen ratifiziert haben.

Wann 0 % auf Managementgebühren gelten

Bei China und den USA bleiben Managementgebühren frei, wenn sie keiner Betriebsstätte in Jamaika zuzurechnen sind. Sonst kosten sie 33⅓ %.

Bei Spanien und der Schweiz gilt 0 %, wenn die Leistung außerhalb Jamaikas oder nur innerhalb einer bestimmten Frist in Jamaika erbracht wird.

Zinsen an Banken

Mit Deutschland und der Schweiz sinkt die Steuer auf Zinsen weiter, wenn eine im anderen Staat anerkannte Bank sie erhält.

Zinsen und Leistungen im Inland

Zinsen an Inländer werden nur besteuert, wenn ein gesetzlich bestimmter Zahler sie leistet. Für bestimmte Dienstleistungen behalten Abzugsverpflichtete 3 % ein, wenn eine Rechnung 50.000 Jamaika-Dollar übersteigt.

Versicherungsprämien

Prämien, die Inländer an ausländische Versicherer zahlen, kosten 15 %. Es gibt Ausnahmen, und ein Abkommen kann schützen.

Wie die jamaikanische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Jamaika, dort zuletzt aktualisiert am 29. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.