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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Nord Mazedonien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Gesellschaft mindestens 10 % an einer nordmazedonischen Gesellschaft, behält Nordmazedonien auf Dividenden 5 % ein. Zinsen und Lizenzgebühren nach Deutschland kosten laut Abkommen ebenfalls 5 %.

Ohne Abkommen gilt ein einheitlicher Satz von 10 %. Den Abkommenssatz gibt es aber nur mit vorheriger Genehmigung der Steuerbehörde.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 10 % 10 % 10 %
Deutsche Gesellschaft ab 10 % Beteiligung 5 % 5 % 5 %
Übrige Empfänger in Deutschland 10 % (Abkommen: bis 15 %) 5 % 5 %

Zum Abzug verpflichtet sind inländische Gesellschaften, registrierte Einzelunternehmer und ausländische Unternehmen mit Betriebsstätte in Nordmazedonien. Sie zahlen die Steuer zeitgleich mit der Zahlung auf ein Verwahrkonto ein.

Was außerdem 10 % kostet

Neben Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fallen 10 % auf Honorare für Auftritte von Künstlern und Sportlern im Land an. Dasselbe gilt für Management-, Beratungs-, Finanz- und Forschungsleistungen.

Auch Versicherungs- und Rückversicherungsprämien, Telekommunikation mit dem Ausland und Mieten für Immobilien in Nordmazedonien tragen 10 %.

Was frei bleibt

Überweist eine Betriebsstätte ihren versteuerten Gewinn an die ausländische Zentrale, fällt nichts an. Frei bleiben auch Zinsen auf Staatsanleihen und staatlich garantierte Anleihen sowie Zinsen auf Bankeinlagen in Nordmazedonien.

Geschäfte mit Staatspapieren auf internationalen Finanzmärkten sind ebenfalls befreit.

Die Abkommenssätze

Nordmazedonien hat 49 Abkommen unterzeichnet. Sonstige Einkünfte bleiben in allen Abkommen bei 0 %, die Abkommen mit Ägypten, Israel und Vietnam sind aber noch nicht in Kraft.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Aserbaidschan 8 % 8 % 8 %
Belgien 5 % oder 15 % 10 % 10 %
China 5 % 10 % 10 %
Dänemark 0 %, 5 % oder 15 % 0 % 10 %
Deutschland 5 % oder 15 % 5 % 5 %
Estland 0 % oder 5 % 5 % 5 %
Finnland 0 % oder 15 % 10 % 0 %
Indien 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Irland 0 %, 5 % oder 10 % 0 % 0 %
Israel 5 % oder 15 % 10 % 5 %
Italien 5 % oder 15 % 10 % 0 %
Katar 0 % 0 % 5 %
Kosovo 0 % oder 5 % 10 % 10 %
Kuwait 0 % 0 % 15 %
Lettland 5 % oder 10 % 5 % 5 % oder 10 %
Litauen 0 % oder 10 % 10 % 10 %
Luxemburg 5 % oder 15 % 0 % 5 %
Moldau 5 % oder 10 % 5 % 10 %
Norwegen 10 % oder 15 % 5 % 5 %
Rumänien 5 % 10 % 10 %
Saudi-Arabien 5 % 0 % oder 5 % 10 %
Schweden 0 % oder 15 % 10 % 0 %
Schweiz 5 % oder 15 % 10 % 0 %
Slowakei 5 % 10 % 10 %
Spanien 5 % oder 15 % 5 % 5 %
Tschechien 5 % oder 15 % 0 % 10 %
Türkei 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Ungarn 5 % oder 15 % 0 % 0 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 0 % oder 5 %
Vereinigtes Königreich 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 0 %
Vietnam 5 %, 10 % oder 15 % 10 % 10 %

5 % oder 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren gelten mit Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kasachstan, Kroatien, Polen, Slowenien, der Ukraine und dem Abkommen mit der früheren Bundesrepublik Jugoslawien, das heute für Serbien und Montenegro gilt.

10 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sehen die Abkommen mit Ägypten, Albanien, Iran, Marokko, Russland und Taiwan vor. Mit Frankreich, den Niederlanden und Österreich gelten 0 % oder 15 % auf Dividenden und 0 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Wo ein Abkommen über 10 % hinausgeht, bleibt es nach unserer Lesart beim inländischen Satz von 10 %.

Ab wann der niedrigere Dividendensatz gilt

Mit Deutschland, Albanien, Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Österreich und Spanien reicht eine ausländische Gesellschaft mit mindestens 10 % des Kapitals. Bei den meisten übrigen Abkommen, etwa mit Bulgarien, Italien, Polen, der Schweiz und Schweden, sind es 25 %.

Dänemark stellt Dividenden an Pensionsfonds ganz frei. Irland und das Vereinigte Königreich verzichten bei Pensionsfonds und bei Gesellschaften, die zwölf Monate lang ununterbrochen mindestens 25 % halten, und gewähren 5 % ab 10 %.

Israel und Vietnam staffeln 5 % ab 70 % direkt gehaltenem Kapital, 10 % ab 25 % und sonst 15 %.

Sonderregeln bei Zinsen und Lizenzen

Indien stellt Zinsen an den Staat, die Reserve Bank of India, die Export-Import Bank, die National Housing Bank und vereinbarte weitere Institute frei. Die 10 % auf Lizenzen gelten dort auch für Management-, technische und Beratungsleistungen, und die Freistellung sonstiger Einkünfte gilt nicht für Lotterie- und Glücksspielgewinne.

Saudi-Arabien stellt Zinsen frei, wenn Staat, Zentralbank oder ein staatseigenes Finanzinstitut zahlt oder empfängt. Das Vereinigte Königreich verzichtet bei Darlehen zwischen Unternehmen und bei Zinsen an den Staat und öffentliche Stellen.

Mit den Emiraten bleiben Zahlungen an den Staat, Behörden, die Zentralbank und Staatsfonds wie die Abu Dhabi Investment Authority oder Mubadala ganz frei. Lettland nimmt 10 % nur für Filme und Fernsehaufnahmen, für alle anderen Lizenzen 5 %.

Wie die nordmazedonische Quellensteuer bei Ihrer deutschen Gesellschaft angerechnet wird, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Nordmazedonien, dort zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.