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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Angola

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine angolanische Gesellschaft Gewinne an Sie aus, behält sie 10 % ein. Abkommenssätze nennt die PwC-Übersicht für Angola nicht, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht unseres Wissens nicht.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren laufen in Angola nicht über eine eigene Quellensteuer. Sie fallen unter die angolanische Kapitalertragsteuer, die PwC als Investment Income Tax (IIT) führt.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde 10 % 15 %, bei Anleihen und Gesellschafterdarlehen 10 % 10 %
Gesellschaften in Deutschland 10 % 15 %, bei Anleihen und Gesellschafterdarlehen 10 % 10 %

Der Regelsatz der Kapitalertragsteuer liegt bei 15 %. Für Dividenden, Gewinnabführungen von Betriebsstätten, Anleihezinsen, Zinsen auf Gesellschafterdarlehen, Veräußerungsgewinne und Lizenzgebühren sinkt er auf 10 %.

Zinsen auf Darlehen

Für gewöhnliche Darlehen und Kreditlinien unterstellt Angola einen Mindestzins von 6 % im Jahr. Nur ein schriftlicher Vertrag mit Stempel belegt einen anderen Zins.

Bei Gesellschafterdarlehen gilt als Mindestzins der Satz, den Geschäftsbanken verlangen. Diese Zinsen behält der Zahler ein.

Zinsen auf gewöhnliche Darlehen meldet eigentlich der Empfänger im Januar des Folgejahres an. Sitzt der Empfänger im Ausland, übernimmt das in der Regel das zahlende angolanische Unternehmen.

Wann keine Kapitalertragsteuer anfällt

Dividenden an angolanische Gesellschaften sind steuerfrei, wenn diese seit mehr als einem Jahr über 25 % halten. Die ausschüttende Gesellschaft muss dafür an einer Börse oder einem regulierten Markt notiert sein.

Frei bleiben auch Zinsen auf Zahlungsziele im Handel sowie bestimmte staatlich geförderte Spar- und Bausparprodukte.

Quellensteuer auf Dienstleistungen

Zahlungen für Dienstleistungen kosten 6,5 % Quellensteuer, mit einigen Ausnahmen. Früher galten für ausländische Dienstleister 15 %, PwC nennt inzwischen nur noch den einheitlichen Satz.

Für ausländische Unternehmen ist dieser Abzug endgültig. Angolanische Unternehmen dürfen ihn auf die Körperschaftsteuer von derzeit 25 % anrechnen, wenn die Steuerbehörde zustimmt.

Wie eine Ausschüttung aus Angola in Deutschland besteuert wird und wie Sie die angolanische Steuer dort berücksichtigen, besprechen wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Angola, dort zuletzt aktualisiert am 24. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.