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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Trinidad und Tobago

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft in Trinidad und Tobago, sieht das Doppelbesteuerungsabkommen auf Dividenden 5 % Quellensteuer vor. Das Gesetz selbst verlangt von Muttergesellschaften ohne Abkommen inzwischen nur noch 3 %.

Genau das ist die Besonderheit dieses Landes. Die gesetzlichen Sätze sind in den letzten Jahren gesunken und liegen teilweise unter den Abkommenssätzen.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt deshalb der gesetzliche Satz, wenn das Abkommen höher liegt. Die höchste Quellensteuer liegt bei 15 %, für Zinsen in die USA in einem Fall bei 20 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen 0 % 0 % 0 %
Gebietsfremde Privatpersonen ohne Abkommen 10 % 15 % 15 %
Gebietsfremde Gesellschaften ohne Abkommen 3 % für Muttergesellschaften, sonst 8 % 15 % 15 %
Gebietsfremde mit Abkommen 0 % bis 10 % 0 % bis 20 % 0 % bis 15 %

Dividenden und Zinsen nach Abkommen

Mit einem Stern markierte Sätze liegen über dem gesetzlichen Satz. Dort zahlen Sie seit 2022 nur den niedrigeren gesetzlichen Satz.

Staat Dividenden an Privatpersonen Dividenden an Gesellschaften, Streubesitz Dividenden an Gesellschaften, wesentliche Beteiligung Zinsen an Privatpersonen Zinsen an Gesellschaften
Ohne Abkommen 10 % 3 % oder 8 % 3 % oder 8 % 15 % 15 %
Brasilien 10 %* 5 % oder 10 %* 5 % oder 10 % 15 % 15 %
CARICOM-Staaten 0 % 0 % 0 % 15 % 15 %
China 10 %* 10 %* 5 % 10 % 10 %
Deutschland 10 %* 10 %* 5 % 0 %, 10 % oder 15 % 0 %, 10 % oder 15 %
Frankreich 10 %* 10 %* 5 % 10 % 0 % oder 10 %
Indien 10 %* 10 %* 5 % 10 % 10 %
Italien 10 %* 10 %* 5 % 10 % 10 %
Kanada 10 %* 10 %* 5 % 10 % 15 %
Luxemburg 10 %* 10 %* 5 % 10 % 7,5 % oder 10 %
Schweden 10 %* 10 %* 5 % 15 % 0 %, 10 % oder 15 %
Schweiz 10 %* 10 %* 10 %* 10 % 10 %
Spanien 10 %* 10 %* 0 %, 5 % oder 10 %* 8 % 8 %
Venezuela 10 %* 10 %* 5 % 15 % 15 %
Vereinigte Staaten 10 %* 10 %* 5 % 15 % 0 %, 15 % oder 20 %
Vereinigtes Königreich 10 %* 10 %* 5 % 10 % 10 %

Bei Gesellschaften gilt jeweils der niedrigere Satz für Muttergesellschaften. Im Abkommen mit Kanada bekommt den niedrigeren Satz nur, wer keine Investmentgesellschaft ist und mindestens 10 % der Stimmrechte hält.

Lizenzgebühren nach Abkommen

Staat Patente Urheberrechte und Ähnliches Bergbau und Rohstoffe
Ohne Abkommen 15 % 15 % 15 %
Brasilien 15 % 15 % 15 %
CARICOM-Staaten 15 % 15 % 15 %
China 10 % 10 % 15 %
Deutschland 10 % 0 % 15 %
Frankreich 10 % 0 % 15 %
Indien 10 % 10 % 15 %
Italien 5 % 0 % 15 %
Kanada 10 % 0 % 15 %
Luxemburg 10 % 10 % 15 %
Schweden 15 % 0 % 15 %
Schweiz 10 % 0 % 15 %
Spanien 5 % 5 % 15 %
Venezuela 10 % 10 % 15 %
Vereinigte Staaten 15 % 0 % 15 %
Vereinigtes Königreich 10 % 0 % 15 %

Die Spalte Bergbau und Rohstoffe betrifft Lizenzgebühren für den Betrieb von Bergwerken und Steinbrüchen oder für die Förderung natürlicher Ressourcen.

Zinsen nach Deutschland

Für deutsche Empfänger hängt der Zinssatz davon ab, wer das Geld bekommt. Eine Bank mit Sitz in Deutschland zahlt 10 %, bestimmte staatliche Einrichtungen zahlen nichts.

In allen anderen Fällen bleibt es bei 15 %. Das betrifft auch Ihre GmbH, wenn sie ihrer Tochter in Trinidad und Tobago ein Darlehen gibt.

Zinsen nach Frankreich, Schweden und in die USA

Schweden ist genauso geregelt wie Deutschland, mit 10 % für Banken, 0 % für bestimmte staatliche Stellen und sonst 15 %. Nach Frankreich gehen Zinsen mit 10 %, an den französischen Staat und seine Einrichtungen steuerfrei.

Die USA bilden die Ausnahme nach oben. Banken und Finanzinstitute ohne Betriebsstätte in Trinidad und Tobago zahlen 15 %, die US-Regierung und ihre hundertprozentigen Einrichtungen nichts, alle anderen 20 %.

Was am Ende in Deutschland auf die Ausschüttung oder die Zinsen anfällt und wie Sie die Quellensteuer anrechnen, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Struktur.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Trinidad und Tobago, dort zuletzt aktualisiert am 2. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.