Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlt eine Gesellschaft aus Guyana Dividenden an Sie, behält sie 20 % Quellensteuer ein. Für Zinsen und Lizenzgebühren gilt derselbe Satz.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht. Niedrigere Sätze bekommen nur Empfänger aus Kanada, dem Vereinigten Königreich und den CARICOM-Staaten.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 20 % | 20 % | 20 % |
| CARICOM-Staaten | 0 % | 15 % | 15 % |
| Kanada | 15 % | 20 % | 10 % |
| Vereinigtes Königreich | 10 % | 15 % | 10 % |
Die Steuer wird auf die Bruttozahlung berechnet. Abzüge vorher gibt es nicht.
Der niedrigere Satz gewinnt
Sieht ein Abkommen mehr vor als das Gesetz, gilt der gesetzliche Satz. Im Abkommen mit Kanada stehen für Zinsen 25 %, angewendet werden die 20 % aus dem Gesetz.
Fristen
Die einbehaltene Steuer und eine Meldung über alle Zahlungen eines Monats sind bis zum 14. des Folgemonats fällig.
Wie die Steuer aus Guyana in Deutschland angerechnet wird, klären wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Guyana, dort zuletzt aktualisiert am 2. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


