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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer St. Lucia

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Zahlt eine Gesellschaft auf St. Lucia Lizenzgebühren an Ihre deutsche GmbH, behält sie 25 % Quellensteuer ein. Auf Zinsen sind es 15 %.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das diese Sätze senken könnte, gibt es nicht. St. Lucia hat genau ein Abkommen, und das gilt nur innerhalb der Karibik.

Für Dividenden nennt die PwC-Übersicht keinen Quellensteuersatz.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde Gesellschaften ohne Abkommen, auch aus Deutschland nicht aufgeführt 15 % 25 %
Gebietsfremde Gesellschaften aus CARICOM-Staaten nicht aufgeführt 15 % 15 %

Daneben trifft die Quellensteuer eine ganze Reihe weiterer Zahlungen an Gebietsfremde.

Zahlung an gebietsfremde Gesellschaften Quellensteuer
Managementgebühren 25 %, im CARICOM-Raum 15 %
Provisionen und Honorare außerhalb eines Arbeitsverhältnisses 25 %
Einkünfte eines Trusts 25 %
Prämien, auch Versicherungsprämien 25 %
Jede andere Zahlung mit Einkommenscharakter 25 %

Zahlungen im Inland

Auch Zahlungen an Gesellschaften, die auf St. Lucia ansässig sind, unterliegen teilweise einem Abzug. Für Zahlungen an Auftragnehmer und für gemietete Ausrüstung sind es jeweils 10 %.

Aufträge unter 10.000 Ostkaribischen Dollar bleiben davon frei.

Das CARICOM-Abkommen

Das einzige Abkommen St. Lucias ist das Doppelbesteuerungsabkommen der karibischen Gemeinschaft CARICOM. Es senkt den Satz auf Lizenzgebühren und Managementgebühren von 25 % auf 15 %.

Vertragsparteien sind Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Jamaika, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen sowie Trinidad und Tobago.

Ohne Abkommen kann Deutschland die Steuer aus St. Lucia nur nach eigenem Recht berücksichtigen. Wie das bei Ihrer Struktur aussieht, besprechen wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für St. Lucia, dort zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.