Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verstehen
Wer im Ausland eine Firma eröffnen will, muss verstehen, wie das Finanzamt grenzüberschreitende Erträge behandelt.
Dabei geht es um mehr als Einkommensteuer oder Kapitalerträge. Es geht darum, welche Abkommen zwischen Ländern die Besteuerung regeln.
Leben Sie in Deutschland und führen eine Firma auf Zypern, werden die Erträge nicht automatisch nur auf Zypern besteuert. Im schlimmsten Fall fordern beide Länder Steuern auf dieselben Einkünfte, die sogenannte Doppelbesteuerung.
Um das zu verhindern, schließen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Diese Abkommen legen fest, welches Land in grenzüberschreitenden Fällen das Besteuerungsrecht hat, und schaffen so Rechtssicherheit.
Als Unternehmer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten sollten Sie die Funktionsweise von DBA kennen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Was Doppelbesteuerungsabkommen sind
- Warum Staaten DBA brauchen
- Wie DBA grundsätzlich funktionieren
- Welche DBA für deutsche Unternehmer besonders relevant sind
- Was bei Firmengründungen im Ausland zu beachten ist
- Welche Vorteile DBA deutschen Unternehmern bieten
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten. Sie regeln, welches Land in grenzüberschreitenden Fällen das Besteuerungsrecht hat.
Ihr Ziel: Dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte sollen nicht in beiden Vertragsstaaten besteuert werden.
DBA legen fest, welcher Staat Steuern erheben darf und welcher Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet oder gezahlte Steuern anrechnet. Ohne DBA würden manche Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert.
Beispiel:
Ein in Deutschland lebender Arbeitnehmer erzielt Einkünfte aus einer Tätigkeit in der Schweiz. Ohne DBA könnten beide Länder diese Einkünfte besteuern, das wäre Doppelbesteuerung.
Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz regelt, welcher Staat in diesem Fall das Besteuerungsrecht hat.
DBA folgen meist dem Musterabkommen der OECD. Im Detail unterscheiden sich einzelne Abkommen trotzdem.
Wozu dient ein DBA?
Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen mehrere Zwecke.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung: Ohne DBA drohte Doppelbesteuerung, sobald eine Person oder ein Unternehmen in zwei Staaten steuerpflichtig ist. Das würde grenzüberschreitende Investitionen und Geschäfte erschweren.
- Rechtssicherheit: DBA legen klar fest, welche Steuergesetze in grenzüberschreitenden Fällen gelten. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit.
- Verteilung des Steueraufkommens: DBA regeln, welcher Staat bei welchem Sachverhalt besteuern darf. Das teilt Besteuerungsrechte und Steueraufkommen gerecht zwischen den Vertragsstaaten auf.
- Vermeidung von Diskriminierung: Viele DBA enthalten eine Gleichbehandlungsklausel. Ausländische Steuerpflichtige dürfen dadurch nicht schlechter behandelt werden als inländische.
- Förderung des Handels und der Investitionen: Weniger Doppelbesteuerung und Diskriminierung fördern internationalen Handel und grenzüberschreitende Investitionen.
Ohne DBA wären grenzüberschreitende Aktivitäten oft mit hohen Abgaben und rechtlicher Unsicherheit verbunden.
Die wichtigsten Elemente von Doppelbesteuerungsabkommen
DBA enthalten detaillierte Regelungen für verschiedene grenzüberschreitende Sachverhalte. Die wichtigsten Kernpunkte:
Ansässigkeit
Die Ansässigkeit einer Person oder eines Unternehmens entscheidet, unter welches DBA eine Situation fällt. Kriterien dafür sind etwa Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung.
Betriebsstätte
Viele Regelungen knüpfen an eine Betriebsstätte im anderen Staat an. Der Betriebsstättenbegriff entscheidet über die lokale Steuerpflicht.
Zuordnungsnormen
Diese Artikel regeln, welcher Vertragsstaat bestimmte Einkünfte besteuern darf. Sie legen auch fest, in welchem Umfang eine Quellensteuer anfällt.
Verständigungsverfahren
Bei abweichenden Auslegungen oder überlappenden Steueransprüchen sehen DBA meist ein Verständigungsverfahren zwischen den Finanzbehörden vor.
Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
Hier regelt das Abkommen, wie der Ansässigkeitsstaat eine im Ausland bereits erfolgte Besteuerung verrechnet.
Wichtige DBA für deutsche Unternehmer
Für deutsche Unternehmen zählen vor allem DBA mit wichtigen Handelspartnern und Investitionsstandorten. Sieben Abkommen stechen besonders hervor.
1. DBA Deutschland: Österreich
Das Abkommen mit Österreich stammt aus dem Jahr 1972 und wurde zuletzt 2008 überarbeitet. Es regelt die Besteuerung von Einkommen und Vermögen.
Österreich zählt zu den engsten Handelspartnern Deutschlands, das DBA vermeidet vor allem Doppelbesteuerung bei Grenzgängern und Unternehmen. Der Ansässigkeitsstaat hat meist Vorrang.
2. DBA Deutschland: Frankreich
Das Abkommen mit Frankreich stammt aus dem Jahr 1959 und zählt zu den ältesten DBA Deutschlands. Es regelt unter anderem die Besteuerung von Unternehmensgewinnen.
Unterhält eine deutsche GmbH eine Betriebsstätte in Frankreich, dürfen deren Gewinne unter Umständen dort besteuert werden.
3. DBA Deutschland: USA
Das DBA mit den USA wurde 1989 abgeschlossen und zuletzt 2006 überarbeitet. Relevant wird es, wenn deutsche Unternehmen eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in den USA gründen.
Es regelt unter anderem die Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Unternehmensgewinnen.
4. DBA Deutschland: Großbritannien
Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Handelspartner Deutschlands, das Abkommen stammt bereits aus dem Jahr 1964.
Es regelt Einkünfte aus selbständiger und gewerblicher Tätigkeit. In der Regel hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, außer bei einer Betriebsstätte im anderen Staat.
5. DBA Deutschland: Irland
Irland ist wegen seines niedrigen Körperschaftsteuersatzes ein attraktiver Standort für deutsche Firmen. Das DBA wurde 2011 neu vereinbart und sieht unter gewissen Bedingungen eine Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden vor.
6. DBA Deutschland: Zypern
Zypern ist wegen seines niedrigen Körperschaftsteuersatzes ein beliebter Holdingstandort. Das 2011 überarbeitete DBA sieht unter gewissen Bedingungen umfassende Quellensteuerbefreiungen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen vor.
7. DBA Deutschland: Niederlande
Die Niederlande zählen zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands, das DBA wurde 2012 neu gefasst.
Für Holdinggesellschaften und Lizenzgeber enthält es vorteilhafte Regelungen bei Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen. Unter gewissen Bedingungen entfällt die Quellensteuer ganz oder teilweise.
DBA bei Firmengründung im Ausland beachten
Gründen deutsche Unternehmer eine Firma im Ausland, müssen sie die dort geltenden DBA beachten. Nur so lassen sich steuerliche Fallstricke vermeiden.
Wichtige Aspekte dabei:
- Wahl eines Standorts mit günstigem DBA
- Beachtung von Missbrauchsklauseln gegen Steuerumgehung
- Klärung, ob eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt, das kann steuerliche Konsequenzen haben
- Einholung steuerlicher Beratung durch einen Experten für Steuerrecht
- Beantragung von Ansässigkeits- und Freistellungsbescheinigungen
Eine sorgfältige Analyse der relevanten DBA ist unerlässlich für optimale Standortentscheidungen und eine niedrigere Steuerbelastung.
DBA Vorteile für deutsche Unternehmer
Doppelbesteuerungsabkommen bieten deutschen Unternehmen mehrere handfeste Vorteile.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung: DBA regeln klar, wie sich die Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten aufteilen.
- Rechtssicherheit: Unternehmen wissen im Voraus, welche Steuerlast auf sie zukommt, und können entsprechend planen.
- Reduzierte Quellensteuern: Oft gelten niedrigere Quellensteuersätze, etwa auf Dividenden oder Lizenzen.
- Steuerplanung: Geschickte Strukturierung nutzt Steuervorteile gezielt.
- Schutz vor Diskriminierung: Deutsche Unternehmen werden im Ausland nicht schlechter gestellt.
- Zugang zu Steueranreizen: Manche DBA sehen Vergünstigungen für Forschung und Entwicklung vor.
Für die optimale Nutzung dieser Vorteile empfehlen sich eine sorgfältige Analyse der Abkommen und professionelle steuerliche Beratung.
Wichtige Hinweise zur Nutzung von DBA
DBA dienen primär der Vermeidung von Doppelbesteuerung, nicht der aggressiven Steueroptimierung. Wer DBA-Vorteile übermäßig ausnutzt, riskiert den Vorwurf des Missbrauchs und empfindliche Strafen.
Viele Länder haben Missbrauchsklauseln in ihre DBA aufgenommen und verlangen wirtschaftliche Substanz, um künstliche Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Eine bloße Briefkastenfirma reicht für DBA-Vorteile in der Regel nicht aus.
Auch mit DBA müssen Sie im Ausland erzielte Einkünfte grundsätzlich in Deutschland deklarieren, selbst wenn sie durch Anrechnung oder Freistellung später oft nicht hierzulande besteuert werden. Eine vorsätzliche Nichtdeklaration kann als Steuerhinterziehung gelten.
Wegen der Komplexität der Materie sollten Unternehmer DBA nie ohne professionelle Beratung kreativ nutzen. Lassen Sie sich von erfahrenen Experten beraten, bevor Sie Gestaltungen auf DBA-Basis vornehmen.
Möglichkeiten der DBA Nutzung
Haben Sie Fragen zur Firmengründung im Ausland oder zur optimalen Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen? Kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln Ihnen unser Beraternetzwerk aus lokalen Steuerexperten, Wirtschaftsprüfern und Anwaltskanzleien.