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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Portugal

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH seit mindestens einem Jahr 10 % an einer portugiesischen Gesellschaft, behält Portugal auf die Dividende nichts ein. Ohne diese Voraussetzung begrenzt das Abkommen mit Deutschland die Quellensteuer auf 15 %.

Der gesetzliche Satz für Gebietsfremde liegt bei 25 %. Für Empfänger in Staaten auf der portugiesischen schwarzen Liste steigt er auf 35 %.

Die gesetzlichen Sätze

Einkunft Ansässige Gebietsfremde
Dividenden 25 % 25 %
Zinsen 25 % 0 % / 25 %
Lizenzgebühren 25 % 0 % / 25 %
Bankeinlagen 25 % 25 %
Mieten und Immobilieneinkünfte 25 % 25 %
Dienstleistungsentgelte 0 % 25 %
Vergütungen von Organmitgliedern 21,5 % 25 %
Sonstige Einkünfte 25 % 25 %

Bei Ansässigen ist die einbehaltene Steuer eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer. Bei Gebietsfremden ist sie endgültig, außer bei Immobilieneinkünften, und ein Abkommen kann sie senken oder streichen, wenn die Formalitäten erfüllt sind.

Wann Dividenden steuerfrei bleiben

Ansässige Gesellschaften zahlen keine Quellensteuer, wenn sie mindestens 10 % ein Jahr lang halten. Für Gebietsfremde gilt dieselbe Befreiung unter drei Bedingungen.

Der Empfänger muss direkt oder mittelbar mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten, und zwar ein Jahr lang. Für eine Mutter in der Schweiz sind es 25 % und zwei Jahre.

Er muss in der EU, im EWR mit vergleichbarer Amtshilfe oder in einem Abkommensstaat mit Informationsaustausch ansässig sein. Und er muss einer Körperschaftsteuer im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie unterliegen, in einem Abkommensstaat zu mindestens 60 % des portugiesischen Regelsatzes.

Die Befreiung gilt auch für eine Betriebsstätte einer solchen Gesellschaft in einem anderen EU- oder EWR-Staat.

Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb der EU

Fällt eine Zahlung unter die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, behält Portugal keine Quellensteuer ein.

Wann 35 % fällig werden

Den erhöhten Satz verlangt Portugal bei Zahlungen an Empfänger in Staaten der schwarzen Liste. Dasselbe gilt für Zahlungen auf Konten, die für nicht genannte Dritte geführt werden.

Gesellschaften auf Madeira können unter bestimmten Bedingungen 30 % Ermäßigung auf einzelne Quellensteuersätze bekommen.

Die Abkommenssätze

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Algerien 10 % / 15 % 15 % 10 %
Andorra 5 % / 15 % 10 % 5 %
Angola 8 % / 15 % 10 % 8 %
Äthiopien 5 % / 10 % 10 % 5 %
Bahrain 10 % / 15 % 10 % 5 %
Barbados 5 % / 15 % 10 % 5 %
Belgien 15 % 15 % 10 %
Brasilien 10 % / 15 % 15 % 15 %
Bulgarien 10 % / 15 % 10 % 10 %
Chile 10 % / 15 % 5 % / 10 % / 15 % 5 % / 10 %
China 10 % 10 % 10 %
Dänemark 10 % 10 % 10 %
Deutschland 15 % 10 % / 15 % 10 %
Elfenbeinküste 10 % 0 % / 10 % 5 %
Estland 10 % 10 % 10 %
Frankreich 15 % 10 % / 12 % 5 %
Georgien 5 % / 10 % 10 % 5 %
Griechenland 15 % 15 % 10 %
Guinea-Bissau 10 % 10 % 10 %
Hongkong 5 % / 10 % 10 % 5 %
Indien 10 % / 15 % 10 % 10 %
Indonesien 10 % 10 % 10 %
Irland 15 % 15 % 10 %
Island 10 % / 15 % 10 % 10 %
Israel 5 % / 10 % / 15 % 10 % 10 %
Italien 15 % 15 % 12 %
Japan 5 % / 10 % 5 % / 10 % 5 %
Kanada 10 % / 15 % 10 % 10 %
Kap Verde 10 % 10 % 10 %
Katar 5 % / 10 % 10 % 10 %
Kenia 7,5 % / 10 % 10 % 10 %
Kolumbien 10 % 10 % 10 %
Korea 10 % / 15 % 15 % 10 %
Kroatien 5 % / 10 % 10 % 10 %
Kuba 5 % / 10 % 10 % 5 %
Kuwait 5 % / 10 % 10 % 10 %
Lettland 10 % 10 % 10 %
Litauen 10 % 10 % 10 %
Luxemburg 15 % 10 % / 15 % 10 %
Macau 10 % 10 % 10 %
Malta 10 % / 15 % 10 % 10 %
Marokko 10 % / 15 % 12 % 10 %
Mexiko 10 % 10 % 10 %
Moldau 5 % / 10 % 10 % 8 %
Montenegro 5 % / 10 % 10 % 5 % / 10 %
Mosambik 10 % 10 % 10 %
Niederlande 10 % 10 % 10 %
Norwegen 5 % / 15 % 10 % 10 %
Oman 5 % / 10 % / 15 % 0 % / 10 % 8 %
Österreich 15 % 10 % 5 % / 10 %
Osttimor 5 % / 10 % 10 % 10 %
Pakistan 10 % / 15 % 10 % 10 %
Panama 10 % / 15 % 10 % 10 %
Peru 10 % / 15 % 10 % / 15 % 10 % / 15 %
Polen 10 % / 15 % 10 % 10 %
Rumänien 10 % / 15 % 10 % 10 %
Russland 10 % / 15 % 10 % 10 %
San Marino 10 % / 15 % 10 % 10 %
São Tomé und Príncipe 10 % / 15 % 0 % / 10 % 10 %
Saudi-Arabien 5 % / 10 % 0 % / 10 % 8 %
Schweiz 5 % / 15 % 10 % 5 %
Senegal 5 % / 10 % 10 % 10 %
Singapur 10 % 10 % 10 %
Slowakei 10 % / 15 % 10 % 10 %
Slowenien 5 % / 15 % 10 % 5 %
Spanien 10 % / 15 % 15 % 5 %
Südafrika 10 % / 15 % 10 % 10 %
Tschechien 10 % / 15 % 10 % 10 %
Tunesien 15 % 15 % 10 %
Türkei 5 % / 15 % 10 % / 15 % 10 %
Ukraine 10 % / 15 % 10 % 10 %
Ungarn 10 % / 15 % 10 % 10 %
Uruguay 5 % / 10 % 10 % 10 %
Venezuela 10 % 10 % 10 % / 12 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % / 15 % 10 % 5 %
Vereinigte Staaten 5 % / 15 % 10 % 10 %
Vereinigtes Königreich 10 % / 15 % 5 % / 10 % 5 %
Vietnam 5 % / 10 % / 15 % 0 % / 10 % 7,5 % / 10 %
Zypern 10 % 10 % 10 %

Das Abkommen mit Schweden hat Portugal zum 1. Januar 2022 gekündigt. Bis dahin waren Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren auf 10 % begrenzt, seitdem gelten die gesetzlichen Sätze.

Die Abkommen mit Barbados, Kenia und Montenegro sind unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Mit dem Vereinigten Königreich wurde ein neues Abkommen unterzeichnet.

EU-Staaten und die Mutter-Tochter-Richtlinie

Für Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Spanien und das Vereinigte Königreich führt PwC ausdrücklich an, dass Dividenden steuerfrei bleiben, wenn die Mutter-Tochter-Richtlinie greift. Die Abkommenssätze sind dann nur der Rückfall.

Ab welcher Beteiligung der niedrigere Dividendensatz gilt

Bei vielen Abkommen braucht der Empfänger direkt mindestens 25 % des Kapitals, je nach Abkommen auch zwei Jahre lang. Das betrifft Algerien, Äthiopien, Bahrain, Barbados, Brasilien, Bulgarien, Chile, Georgien, Indien, Island, Kanada, Korea, Kuba, Malta, Marokko, Moldau, Osttimor, Polen, Rumänien, Russland, San Marino, São Tomé und Príncipe, die Schweiz, Senegal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn, Uruguay, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich.

10 % genügen bei Andorra, Hongkong, Japan, Katar, Kenia, Kroatien, Kuwait, Panama, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, teils mit einem Jahr Haltedauer. Bei Saudi-Arabien entfällt die Mindestbeteiligung, wenn der Staat oder eine öffentliche Stelle die Dividende bezieht.

Angola gewährt 8 % ab 25 % Beteiligung über die vorangegangenen 365 Tage. Montenegro senkt den Satz schon ab 5 % Beteiligung, direkt oder mittelbar.

Sonderregeln einzelner Abkommen bei Dividenden

Norwegen nimmt 5 %, wenn eine Gesellschaft 12 Monate ununterbrochen mindestens 10 % hält, oder wenn der Staat, eine Gebietskörperschaft oder die Zentralbank empfängt. Bei jüngeren Gesellschaften zählt die gesamte Lebensdauer.

Die Schweiz nimmt 5 % ab 25 % Beteiligung und befreit Dividenden ganz, wenn die 25 % zwei Jahre gehalten werden. Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften mit 25 % über zwei Jahre sind ebenfalls frei, entsprechend dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Israel nimmt 5 % bei 25 % direkter Beteiligung. 10 % gelten, wenn die Gewinne der israelischen Gesellschaft dort unter dem normalen Satz besteuert wurden.

Oman nimmt 5 % für den Staat, die Zentralbank, den Reservefonds und den Omanischen Investitionsfonds, auf portugiesischer Seite für Staat, Gebietskörperschaften und die Bank von Portugal. 10 % gelten für Gesellschaften mit mindestens 10 %.

Vietnam staffelt 5 % ab 70 % Beteiligung und 10 % ab 25 %. Peru gewährt den niedrigeren Satz ab 10 % des Kapitals der portugiesischen oder 10 % der Stimmrechte der peruanischen Gesellschaft.

Zinsen

Für Deutschland, Japan und Luxemburg gilt der niedrigere Zinssatz für Zinsen an Finanzinstitute. Frankreich gewährt ihn für bestimmte Anleihen und Großprojekte laut Anhang zum Abkommen sowie für Bankdarlehen, die bei Zahlung aus Portugal von wirtschaftlichem oder sozialem Interesse sein oder einem genehmigten Entwicklungsplan folgen müssen.

Die Türkei gewährt 10 % für Darlehen mit mindestens zwei Jahren Laufzeit. Chile nimmt 5 % auf börsengehandelte Anleihen und 10 % auf Kredite von Banken und Versicherungen sowie auf Lieferantenkredite für Ausrüstung.

Bei Peru gilt der niedrigere Satz für Kredite von Finanzinstituten. Bei der Elfenbeinküste, Oman, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien und Vietnam gibt es 0 %, wenn der Staat oder eine öffentliche Stelle einschließlich Zentralbank Empfänger oder Zahler ist.

Lizenzgebühren

Österreich nimmt den niedrigeren Satz, wenn der Empfänger höchstens 50 % an der zahlenden Gesellschaft hält. Chile nimmt 5 % auf Leasing von Ausrüstung.

Montenegro nimmt 5 % auf Urheberrechte. Venezuela und Vietnam nehmen den niedrigeren Satz auf technische Hilfe, Peru auf technische Hilfe im Zusammenhang mit Urheberrechten oder Erfahrungswissen.

Wie sich die portugiesische Quellensteuer auf Ihre deutsche Steuer auswirkt und ob Ihre Beteiligung die Befreiung erreicht, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Portugal, dort zuletzt aktualisiert am 24. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.