Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlt eine Gesellschaft aus Macau Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an Ihre deutsche Firma, behält sie 0 % Quellensteuer ein.
Das Gesetz über die Ergänzungssteuer, Macaus Steuer auf Unternehmensgewinne, sieht schlicht keinen Einbehalt auf Zahlungen an Unternehmen im Ausland vor.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ausländische Unternehmen, auch in Deutschland | 0 % | 0 % | 0 % |
Was das für Sie bedeutet
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland brauchen Sie für diese Zahlungen nicht, weil in Macau nichts einbehalten wird. Eine Erstattung müssen Sie ebenfalls nicht beantragen.
Die Zahlungen landen dafür voll in Ihrer deutschen Steuererklärung. Wie sie dort behandelt werden, klären wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Macau, dort zuletzt aktualisiert am 2. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


