Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Hält Ihre deutsche Gesellschaft seit mindestens zwölf Monaten 10 % der Stimmrechte an einer litauischen Gesellschaft, fällt auf Dividenden 0 % Quellensteuer an. Dafür braucht es nicht einmal das Doppelbesteuerungsabkommen, die Befreiung steht im litauischen Gesetz.
Wird die Schwelle verfehlt, verlangt Litauen seit dem 1. Januar 2026 17 % statt bisher 15 %. Das Abkommen mit Deutschland senkt das auf 5 % oder 15 %.
Zinsen an Gesellschaften aus dem EWR oder einem Abkommensstaat bleiben ganz frei.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 0 % oder 17 % | 0 % oder 10 % | 0 % oder 10 % |
| Gesellschaften aus Deutschland | 0 %, 5 % oder 15 % | 0 % | 0 %, 5 % oder 10 % |
Die 0 % auf Zinsen ohne Abkommen gelten für Empfänger aus dem EWR. Bei Lizenzgebühren setzen sie voraus, dass Zahler und Empfänger verbunden sind und die Bedingungen der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie erfüllen.
Weitere Zahlungen an Gebietsfremde
Litauen besteuert Einkünfte ausländischer Gesellschaften ohne Betriebsstätte auch in anderen Fällen. Mit dem 1. Januar 2026 stiegen mehrere Sätze von 15 % auf 17 %.
| Zahlungsart | Quellensteuer |
|---|---|
| Verkauf, Übertragung oder Vermietung von Immobilien in Litauen | 17 % |
| Einkünfte aus Sport und künstlerischen Auftritten | 17 % |
| Tantiemen an Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat | 17 % |
| Entschädigungen für verletzte Urheber- oder Leistungsschutzrechte | 10 % |
Seit einer Gesetzesänderung zählt jede Zahlung an eine ausländische Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat als litauisches Einkommen, unabhängig von Häufigkeit und Bezeichnung. Das trifft nur Gesellschaften als Aufsichtsratsmitglied, keine Privatpersonen.
Die Befreiung für Dividenden
Die Befreiung verlangt mindestens 10 % der Stimmrechte, ununterbrochen über zwölf Monate. Diese Frist muss am Tag der Ausschüttung noch nicht abgelaufen sein.
Die ausschüttende Gesellschaft muss zudem in Litauen dem Körperschaftsteuersatz von 7 % oder 17 % unterliegen. Für Empfänger aus Gebieten auf der schwarzen Liste des Finanzministeriums gilt die Befreiung nicht.
Sie entfällt ebenfalls, wenn ein Steuervorteil der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke der Struktur ist.
Die Abkommen im Einzelnen
Litauen hat 58 Abkommen in Kraft. Die Sätze unten sind jeweils der niedrigere aus nationalem Recht und Abkommen, die 0 % gelten also immer dann, wenn die nationale Befreiung greift.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Andorra | 0 % oder 10 % | 0 % oder 10 % | 0 % oder 5 % |
| Estland | 0 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 0 % oder 10 % |
| Georgien | 0 %, 5 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Korea | 0 %, 5 % oder 10 % | 0 % oder 10 % | 5 % oder 10 % |
| Lettland | 0 % oder 15 % | 0 % | 0 % |
| Marokko | 0 %, 5 % oder 10 % | 0 % oder 10 % | 0 % oder 10 % |
| Mexiko | 0 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Singapur | 0 %, 5 % oder 10 % | 0 % oder 10 % | 7,5 % |
| Türkei | 0 % oder 10 % | 0 % oder 10 % | 5 % oder 10 % |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 % oder 5 % | 0 % | 5 % |
| Zypern | 0 % oder 5 % | 0 % | 0 % oder 5 % |
Dieselben Sätze wie Deutschland, also 0 %, 5 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % oder 10 % auf Zinsen und 0 %, 5 % oder 10 % auf Lizenzgebühren, haben Griechenland, Luxemburg, Österreich und Ungarn.
Auf dem Papier gleich, praktisch aber bei 0 % auf Lizenzgebühren liegen Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich. Mehr dazu unten bei der Meistbegünstigung.
0 %, 5 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % oder 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren gelten mit Armenien, Indien, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Kuwait und der Ukraine.
Bei denselben Dividendensätzen, aber 0 % oder 10 % auf Lizenzgebühren liegen Kroatien, Malta, Polen, Slowenien und Tschechien. Israel und die Vereinigten Staaten nehmen 5 % oder 10 % auf Lizenzgebühren.
0 %, 5 % oder 10 % auf Dividenden, 0 % oder 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren sehen die Abkommen mit Aserbaidschan, China, Serbien und Turkmenistan vor.
Bulgarien, Portugal, Rumänien und die Slowakei kommen auf 0 % oder 10 % bei allen drei Zahlungsarten. Nordmazedonien, Moldau und Usbekistan nehmen bei Lizenzgebühren fest 10 %.
Mit Japan und San Marino sind es 0 % oder 10 % auf Dividenden und Zinsen und 0 % auf Lizenzgebühren. Kosovo und Liechtenstein liegen bei 0 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % oder 10 % auf Zinsen und 0 % auf Lizenzgebühren.
Wann welcher Dividendensatz gilt
Greift die nationale Befreiung nicht, gelten 17 %. Viele Abkommen erlauben dann einen ermäßigten Satz von 5 % oder 10 %.
Zinsen
Nach litauischem Recht bleiben Zinsen frei, wenn der Empfänger in einem Abkommensstaat oder im EWR sitzt. In allen anderen Fällen gelten 10 %.
Mit Lettland, Zypern und den Vereinigten Arabischen Emiraten steht der Satz von 0 % sogar im Abkommen selbst. Frei bleiben außerdem Staatsanleihen auf internationalen Märkten, Einlagenzinsen und bestimmte nachrangige Darlehen nach den Regeln der litauischen Zentralbank.
Lizenzgebühren und Meistbegünstigung
Wo zwei Abkommenssätze stehen, kosten Lizenzgebühren für gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Ausrüstung 5 %, alle anderen 10 %.
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich haben eine Meistbegünstigungsklausel. Seit Litauen mit Japan 0 % vereinbart hat, bleiben Lizenzgebühren an diese Staaten ebenfalls frei. Der Empfänger muss dafür das Formular DAS-1 ausfüllen.
Russland und Belarus
Litauen hat die Abkommen mit Russland und Belarus gekündigt. Beide gelten seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr.
So kommen Sie an den Abkommenssatz
Für den ermäßigten Satz muss das Formular DAS-1 ausgefüllt und von der Steuerverwaltung bestätigt sein, bevor die Zahlung fließt. Wurde schon zum vollen Satz einbehalten, holt man die Differenz mit dem Formular DAS-2 zurück.
Die Behörde kann zusätzlich das Formular DAS-3 mit Angaben zu Einkünften und gezahlter Steuer verlangen.
Wie die litauische Dividende in Deutschland besteuert wird, besprechen wir im Erstgespräch für Ihre Beteiligung.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Litauen, dort zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


