Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine estnische Gesellschaft an Ihre deutsche Gesellschaft aus, behält Estland 0 % Quellensteuer ein. Auch Zinsen an Gebietsfremde bleiben frei.
Quellensteuer fällt vor allem auf Lizenzgebühren an. Nach nationalem Recht sind es 10 %, nach dem Abkommen mit Deutschland 5 % für die Überlassung von Ausrüstung und sonst höchstens 10 %.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Privatpersonen | 0 % | 22 % | 22 % |
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 0 % oder 7 % | 0 % | 0 % oder 10 % |
| Gesellschaften in Deutschland | 0 % | 0 % | 0 %, 5 % oder 10 % |
Für ausländische Kapitalgesellschaften ist der Satz auf Dividenden nach nationalem Recht immer null. Die 7 % in der Tabelle von PwC erläutert der aktuelle Text nicht mehr, früher galten sie für Privatpersonen bei ermäßigt besteuerten Ausschüttungen.
Lizenzgebühren zu marktüblichen Bedingungen an verbundene Unternehmen in der EU oder der Schweiz bleiben unter bestimmten Bedingungen frei.
Weitere Zahlungen
| Zahlung | Quellensteuer |
|---|---|
| Miete an Gebietsfremde für Immobilien und registrierte bewegliche Sachen in Estland | 22 % |
| Dienstleistungen ausländischer Gesellschaften in Estland, auch Management und Beratung | 10 % |
| Dienstleistungen von Gesellschaften in Steueroasen | 22 % |
| Gehälter, Vorstandsvergütungen und Honorare an Privatpersonen | 22 % |
| Auftritte ausländischer Künstler und Sportler in Estland | 10 % |
| Bestimmte Renten, Versicherungsleistungen, Stipendien, Preise und Lotteriegewinne | 22 % |
Mieten für gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Ausrüstung fallen nicht unter die 22 %. Abkommen können Mieten für bewegliche Sachen, Dienstleistungen ausländischer Gesellschaften und Honorare gebietsfremder Privatpersonen freistellen.
Die Sätze aus den Abkommen
Auf Dividenden und Zinsen gilt in allen Abkommen 0 %. Nur Bulgarien, Israel und Nordmazedonien lassen auf Dividenden 0 % oder 5 % zu.
PwC zeigt jeweils den niedrigeren Satz aus nationalem Recht und Abkommen. Bei Lizenzgebühren unterscheiden sich die Abkommen deutlich.
| Lizenzgebühren | Staaten |
|---|---|
| 0 %, Gerätemiete gilt nicht als Lizenz | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich |
| 0 % | Bahrain, Isle of Man, Israel, Jersey, Vereinigte Arabische Emirate, Zypern |
| 0 % oder 5 % | Bulgarien, Hongkong |
| 0 % oder 10 % | Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Vietnam |
| 0 %, 5 % oder 10 % | Deutschland, Griechenland, Lettland, Österreich |
| 5 % | Albanien, Japan, Kirgisistan, Nordmazedonien |
| 5 % oder 10 % | Korea, Serbien, Türkei, Vereinigte Staaten |
| 7,5 % | Singapur |
| 8 % oder 10 % | Thailand |
| 10 % | Armenien, Aserbaidschan, Belarus, China, Georgien, Indien, Kroatien, Mexiko, Moldau, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan |
| 15 % | Kasachstan |
Mit Marokko hat Estland ein Abkommen unterschrieben, das noch nicht wirkt.
Wann die niedrigeren Lizenzsätze gelten
Mit Deutschland, Griechenland, Lettland, Österreich, Korea, der Türkei und den USA kosten Lizenzgebühren für gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Ausrüstung 5 %. Thailand verlangt dafür 8 %.
Mit Serbien gelten 5 % für Urheberrechte, Software ausgenommen. Alles andere kostet 10 %.
Bei den 16 Staaten mit 0 % schließt das Abkommen Gerätemieten aus dem Lizenzbegriff aus, und Estland stellt Lizenzgebühren an diese Staaten frei.
Wer einbehält und wann es endgültig ist
Einbehalten müssen estnische Gesellschaften, eingetragene Einzelunternehmer und Arbeitgeber sowie Gebietsfremde mit Betriebsstätte oder als Arbeitgeber in Estland. Sie melden und zahlen bis zum zehnten Tag des Folgemonats.
Zahlungen an estnische Gesellschaften, eingetragene Einzelunternehmer und eingetragene Betriebsstätten bleiben ohne Abzug.
Hat ein Gebietsfremder keine Betriebsstätte in Estland, ist der Abzug endgültig und er muss nichts erklären. Eine eigene Erklärung braucht er nur für steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, Geschäfte in Estland ohne eingetragene Betriebsstätte und Einkünfte, bei denen der Abzug fälschlich unterblieben ist.
Wie Sie Gewinne aus einer estnischen Gesellschaft nach Deutschland holen und was dort darauf anfällt, rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Estland, dort zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


