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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuer Lettland

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Zahlt eine lettische Gesellschaft Dividenden an Ihre deutsche GmbH, behält Lettland 0 % Quellensteuer ein. Für Zinsen und Lizenzgebühren gilt dasselbe.

Lettland braucht dafür nicht einmal das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Das nationale Recht verzichtet schon selbst auf die Quellensteuer, solange der Empfänger nicht in einer Steueroase sitzt.

Teurer wird es bei Managementgebühren, Immobilien und Zahlungen in Steueroasen.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde Gesellschaften 0 % 0 % 0 %
Verbundene lettische Gesellschaften mit bestimmten Steuererleichterungen 0 % 0 % 0 %
Gesellschaften in Steueroasen 20 % 20 % 20 %

Für andere Zahlungen an Gebietsfremde sieht das Gesetz eigene Sätze vor.

Zahlungsart Gebietsfremde Gesellschaften Gesellschaften in Steueroasen
Management- und Beratungsgebühren 20 % 20 %
Erlös aus dem Verkauf von Immobilien 3 % 20 %
Miete für Immobilien in Lettland 5 % 20 %

Steueroasen kosten 20 %

Jede Zahlung an eine Gesellschaft in einer Steueroase unterliegt 20 % Quellensteuer. Ausgenommen sind nur Waren und Wertpapiere, die zu Marktpreisen gekauft wurden.

Lettland richtet seine Liste nach der EU-Liste nicht kooperativer Staaten, die der Rat zuletzt am 17. Februar 2026 beschlossen hat. Derzeit stehen dort zehn Staaten und Gebiete.

Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, Russland, Turks- und Caicosinseln, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam.

Managementgebühren und das Abkommen

Für Management und Beratung behält Lettland 20 % ein. Dazu zählt jede Tätigkeit, mit der ein Gebietsfremder selbst oder über eingesetztes Personal die Führung einer lettischen Gesellschaft sichert oder sie berät.

Maßgeblich ist der wirtschaftliche Gehalt der Leistung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Auch Businesspläne, Marktforschung oder Werbung können darunter fallen.

Stammt der Empfänger aus einem Abkommensstaat wie Deutschland und hat er in Lettland keine Betriebsstätte, sinkt der Satz auf 0 %. Die lettische Gesellschaft braucht dafür je Zahlungsart und Empfänger eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung, und zwar bevor sie den Jahresabschluss einreicht.

Bis 5.000 Euro im Geschäftsjahr genügt eine Bescheinigung ohne Bestätigung der lettischen Steuerverwaltung SRS, sie gilt ein Jahr. Darüber muss die SRS sie bestätigen, dann gilt sie fünf Jahre.

Immobilien

Auf den Erlös aus dem Verkauf lettischer Immobilien fallen 3 % an. Das trifft auch den Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft, deren Vermögen im laufenden oder im vorigen Zeitraum zu mehr als 50 % aus lettischen Immobilien bestand, direkt oder über Tochtergesellschaften im In- oder Ausland.

Bruttomieten, die Gebietsfremde für Immobilien in Lettland erhalten, unterliegen 5 %.

Wahlrecht für EU- und Abkommensstaaten

Bei Managementgebühren und Immobilienverkäufen können Empfänger aus der EU oder einem Abkommensstaat statt der Steuer auf den Bruttobetrag 20 % auf den Gewinn wählen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kosten belegen.

Die lettische Gesellschaft behält trotzdem zuerst den normalen Satz ein. Den Teil, der über 20 % auf den Gewinn hinausgeht, holt sich der Empfänger später mit einer eigenen Steuererklärung zurück.

Meldepflichten

Lettische Gesellschaften melden der SRS alle Zahlungen an Gebietsfremde seit dem 1. Januar 2017, auch wenn keine Quellensteuer anfiel. Hintergrund ist der automatische Informationsaustausch nach der EU-Richtlinie 2011/16/EU.

Zahlungen mit Quellensteuer sind bis zum 20. des Folgemonats zu melden. Alle übrigen Zahlungen gehen mit der Erklärung für den letzten Monat des Geschäftsjahres an die SRS, sobald sie je Empfänger 5.000 Euro im Jahr übersteigen.

Wie die Ausschüttung aus Lettland dann in Deutschland besteuert wird, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Beteiligung.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Lettland, dort zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.