Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Hält Ihre deutsche Gesellschaft mindestens 10 % an einer israelischen Gesellschaft, behält Israel auf Dividenden 5 % ein. Bei kleineren Beteiligungen sind es nach dem Abkommen 10 %.
Zinsen an deutsche Empfänger kosten höchstens 5 %, in bestimmten Fällen nichts. Lizenzgebühren darf nach dem Abkommen nur Deutschland besteuern.
Ohne Abkommen sähe es anders aus. Dann zieht Israel 25 % auf Dividenden ab, bei wesentlicher Beteiligung 30 %.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Gesellschaften | 0 % oder 23 % | 23 % | 30 % |
| Ansässige Privatpersonen | 25 % oder 30 % | 25 % | 30 % |
| Gebietsfremde Gesellschaften ohne Abkommen | 25 % oder 30 % | 23 % | 23 % |
| Gebietsfremde Gesellschaften mit Abkommen | siehe Tabelle unten | siehe Tabelle unten | siehe Tabelle unten |
Grundsätzlich behält Israel auf alle Zahlungen ins Ausland den Körperschaftsteuersatz ein. Weniger oder gar nichts wird nur abgezogen, wenn die israelische Steuerbehörde dafür eine Bescheinigung ausstellt, etwa nach einem Abkommen.
Die 30 % auf Dividenden treffen wesentlich Beteiligte. Das sind in der Regel Gesellschafter mit mindestens 10 % der Rechte an der Gesellschaft.
Inländer
Dividenden zwischen israelischen Gesellschaften sind meist steuerfrei. Kommt die Dividende von einer ausländischen Gesellschaft und zahlt sie eine israelische Stelle aus, etwa eine Bank, behält diese 23 % bei Gesellschaften und 25 % bei Privatpersonen ein.
Zinsen an Privatpersonen kosten in der Regel 15 %, wenn das Darlehen an keinen Index gebunden ist. Anleihezinsen an Gesellschafter mit weniger als 10 % werden meist mit 35 % belastet, an wesentlich Beteiligte mit 47 %.
Liegt das gesamte Einkommen einer Privatperson über 721.560 ILS im Jahr, kommen 3 % Zusatzsteuer dazu. Der Wert gilt für 2024.
Die Abkommenssätze
Israel hat mit 60 Staaten ein Abkommen, das PwC mit Sätzen aufführt. Für die niedrigen Sätze gelten oft Bedingungen, etwa dass der Empfänger die Zahlung wirtschaftlich selbst bezieht und keine Betriebsstätte in Israel hat.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Albanien | 5/15 % | 10 % | 5 % |
| Armenien | 5/15 % | 10 % | 5/10 % |
| Aserbaidschan | 15 % | 10 % | 5/10 % |
| Äthiopien | 5/10/15 % | 5/10 % | 5 % |
| Australien | 5/15 % | 5/10 % | 5 % |
| Belarus | 10 % | 5/10 % | 5/10 % |
| Belgien | 15 % | 15 % | 0/10 % |
| Brasilien | 10/15 % | 15 % | 10/15 % |
| Bulgarien | 10/12,5 % | 5/10 % | 12,5 % |
| China | 10 % | 7/10 % | 10 % |
| Dänemark | 0/10 % | 5 % | 0 % |
| Deutschland | 5/10 % | 0/5 % | 0 % |
| Estland | 0/5 % | 5 % | 0 % |
| Finnland | 5/10/15 % | 10 % | 10 % |
| Frankreich | 5/10/15 % | 5/10 % | 0/10 % |
| Georgien | 0/5 % | 0/5 % | 0 % |
| Griechenland | 25 % | 10 % | 10 % |
| Indien | 10 % | 10 % | 10 % |
| Irland | 10 % | 5/10 % | 10 % |
| Italien | 10/15 % | 10 % | 0/10 % |
| Jamaika | 15/22,5 % | 15 % | 10 % |
| Japan | 5/15 % | 10 % | 10 % |
| Kanada | 5/15 % | 5/10 % | 0/10 % |
| Kroatien | 5/10/15 % | 5/10 % | 5 % |
| Lettland | 5/10/15 % | 5/10 % | 5 % |
| Litauen | 5/10/15 % | 10 % | 5/10 % |
| Luxemburg | 5/10/15 % | 5/10 % | 5 % |
| Malta | 0/15 % | 5 % | 0 % |
| Mexiko | 5/10 % | 10 % | 10 % |
| Moldau | 5/10 % | 5 % | 5 % |
| Niederlande | 5/10/15 % | 10/15 % | 5/10 % |
| Nordmazedonien | 5/15 % | 10 % | 5 % |
| Norwegen | 25 % | 25 % | 10 % |
| Österreich | 0/10 % | 5 % | 0 % |
| Panama | 5/15/20 % | 15 % | 15 % |
| Philippinen | 10/15 % | 10 % | 15 % |
| Polen | 5/10 % | 5 % | 5/10 % |
| Portugal | 5/10/15 % | 10 % | 10 % |
| Rumänien | 15 % | 5/10 % | 10 % |
| Russland | 10 % | 10 % | 10 % |
| Schweden | 0 % | 25 % | 0 % |
| Schweiz | 5/10/15 % | 5/10 % | 5 % |
| Serbien | 5/15 % | 10 % | 5/10 % |
| Singapur | 5/10 % | 7 % | 5 % |
| Slowakei | 5/10 % | 2/5/10 % | 5 % |
| Slowenien | 5/10/15 % | 5 % | 5 % |
| Spanien | 10 % | 5/10 % | 5/7 % |
| Südafrika | 25 % | 25 % | 0 % |
| Südkorea | 5/10/15 % | 7,5/10 % | 2/5 % |
| Taiwan | 10 % | 7/10 % | 10 % |
| Thailand | 10/15 % | 10/15 % | 5/15 % |
| Tschechien | 5/15 % | 10 % | 5 % |
| Türkei | 10 % | 10 % | 10 % |
| Ukraine | 5/10/15 % | 5/10 % | 10 % |
| Ungarn | 5/15 % | 0 % | 0 % |
| Usbekistan | 10 % | 10 % | 5/10 % |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0/5/15 % | 0/5/10 % | 12 % |
| Vereinigte Staaten | 12,5/15/25 % | 10/17,5 % | 10/15 % |
| Vereinigtes Königreich | 5/15 % | 5/10 % | 0 % |
| Vietnam | 10 % | 10 % | 5/7,5/15 % |
Manche Abkommen stellen Zinsen an staatliche und halbstaatliche Stellen frei. Diese Fälle zeigt die Tabelle nicht.
Das Abkommen mit Deutschland
Das Abkommen gilt seit dem 1. Januar 2017 und ist seit dem 9. Mai 2016 in Kraft. Es hat das Abkommen vom 9. Juli 1962 abgelöst.
Dividenden kosten höchstens 5 %, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 10 % am Kapital hält, sonst 10 %. Zinsen sind auf 5 % begrenzt und in bestimmten Fällen frei, Lizenzgebühren werden nur im Staat des Empfängers besteuert.
Bedingungen für die Dividendensätze
Ein häufiges Muster sind drei Stufen. 5 % bei mindestens 10 % Beteiligung, 10 %, wenn die Dividende aus Gewinnen stammt, die in Israel niedriger als normal oder gefördert besteuert wurden, und 15 % in allen anderen Fällen.
So geregelt ist es bei Äthiopien, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, der Schweiz, Slowenien und Südkorea. Finnland stellt auf 10 % der Stimmrechte ab, Frankreich und Südkorea zählen auch indirekte Beteiligungen.
Kroatien, Portugal und die Ukraine verwenden dieselben drei Stufen, verlangen für die 5 % aber 25 %. Bei Kroatien und der Ukraine reichen für die 10 % schon 10 % Beteiligung.
Die Niederlande verlangen 25 % Beteiligung. Dann gelten 5 % auf normal besteuerte und 10 % auf geförderte oder befreite Gewinne, sonst 15 %.
Bei Estland gelten 0 % für Gesellschaften mit mindestens 10 %, sonst 5 %. Malta verlangt für 0 % ebenfalls 10 %, sonst gelten 15 %, Österreich setzt für 0 % auf 10 % Beteiligung, sonst 10 %.
Bei Georgien gelten 0 % für Gesellschaften mit 10 % und für bestimmte Pensionsfonds. Dänemark verlangt für 0 % ein Jahr ununterbrochen 10 % Beteiligung, auch Staat, Zentralbank, staatliche Stellen und Pensionsfonds zahlen dort nichts, sonst 10 %.
Mit 25 % Beteiligung kommen auf 5 % Moldau, Nordmazedonien und Japan, für Japan muss die Beteiligung an den Stimmrechten sechs Monate bestanden haben. Brasilien, Italien und Thailand senken bei 25 % auf 10 %.
Bei Armenien, Serbien und Albanien müssen die 25 % über 365 Tage gehalten werden, sonst gelten 15 %. Bei Albanien und Nordmazedonien sind Immobilienfonds ausgenommen.
Mit 10 % Beteiligung kommen auf 5 % Ungarn, Mexiko, Singapur und die Slowakei, bei Mexiko und der Slowakei zählen auch indirekte Beteiligungen. Die Philippinen senken bei 10 % auf 10 %, Jamaika bei 10 % der Stimmrechte auf 15 %.
Tschechien und Polen verlangen für 5 % eine Beteiligung von 15 %. Beim Vereinigten Königreich und Australien sind 10 % über 365 Tage nötig, bei Australien bezogen auf die Stimmrechte und ohne israelische Immobilienfonds.
Panama verlangt 5 % für Pensionsfonds und 20 %, wenn ein Immobilienfonds an einen Gesellschafter mit weniger als 10 % ausschüttet, sonst 15 %.
Besondere Dividendenregeln
Bei Bulgarien beträgt der Satz die Hälfte des sonst geltenden, höchstens 12,5 % und mindestens 7,5 %. Stammt die Dividende aus einem nach dem Investitionsförderungsgesetz begünstigten Unternehmen, gelten 10 %.
Für Griechenland gilt der israelische Inlandssatz, auch wenn die Tabelle 25 % nennt.
Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten zahlen Pensionsfonds und der Staat mit weniger als 5 % Beteiligung nichts. Der Staat ab 5 % und Gesellschaften mit 10 % über 365 Tage zahlen 5 %, alle anderen 15 %, das Abkommen wurde am 31. Mai 2021 unterschrieben und gilt seit dem 1. Januar 2022.
Bei den Vereinigten Staaten gelten 12,5 %, wenn die US-Gesellschaft im laufenden und im Vorjahr mindestens 10 % der Stimmrechtsaktien hielt. Höchstens 25 % der Einkünfte der zahlenden Gesellschaft dürfen aus Zinsen oder Dividenden stammen, Bank-, Versicherungs- und Finanzerträge sowie Erträge aus Mehrheitstöchtern zählen nicht mit.
Ausschüttungen aus Zeiten, in denen die Gesellschaft als geförderter Betrieb nach dem Kapitalinvestitionsgesetz von 1959 begünstigt war, kosten 15 %. In allen anderen Fällen sind es 25 %.
Das Abkommen mit Kanada
Das neue Abkommen gilt seit dem 1. Januar 2017 und ersetzt das von 1975. Dividenden kosten 5 % bei einer Kapitalgesellschaft mit direkt 25 %, sonst 15 %.
Zinsen an Finanzinstitute zu Marktbedingungen kosten 5 %, sonst 10 %. Lizenzgebühren kosten 10 %, Urheberrechte an Literatur, Theater, Musik und Kunst ohne Film und Fernsehen sowie Software, Patente und Erfahrungswissen sind frei, außer bei Miet- und Franchiseverträgen.
Besondere Zinssätze
5 % für Bankkredite gelten bei der Schweiz, Äthiopien, der Ukraine, Kroatien, Lettland, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich. Belarus, Frankreich und Rumänien gewähren die 5 % auch für Kreditverkäufe von Ausrüstung, Frankreich und Rumänien zusätzlich für Warenkredite zwischen Unternehmen.
Bei Bulgarien gelten 5 % für Banken und Finanzinstitute, bei Spanien für Kredite von Finanzinstituten, Ausrüstungs- und Warenkredite. China gewährt 7 % für Banken und Finanzinstitute, Taiwan für Bankkredite, Irland 7,5 % für Banken und Finanzinstitute.
Südkorea und die Niederlande setzen 10 % für Banken und Finanzinstitute an, Thailand für Finanzinstitute samt Versicherungen. Die Slowakei verlangt 2 % auf Staatsschulden und staatlich unterstützte Schulden, 5 % bei Finanzinstituten und sonst 10 %.
Bei den Vereinigten Staaten gelten 10 % für Kredite von Banken, Sparkassen und Versicherungen und 17,5 % für andere Zinsen. Bei Frankreich, Dänemark und den Vereinigten Staaten kann der Empfänger Zinsen auch wie Unternehmensgewinne netto versteuern lassen.
Australien gewährt 5 % für bestimmte Pensionsfonds und Finanzinstitute. Georgien und Panama stellen Zinsen an Pensionsfonds und auf börsennotierte Unternehmensanleihen frei, Georgien auch bei Absicherung durch einen israelischen Staatsversicherer für Außenhandel, Panama auch bei Staaten, Zentralbanken und Gebietskörperschaften.
Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten 5 % ab 50 % Beteiligung, 0 % für Pensionsfonds und den Staat, sonst 10 %.
Besondere Lizenzsätze
Urheberrechte an Literatur, Kunst und Wissenschaft ohne Kinofilme sind bei Belgien, Frankreich und Italien frei, bei Thailand und Usbekistan kosten sie 5 %. Belarus gewährt 5 % zusätzlich für Ausrüstung und Straßenfahrzeuge, Spanien für Ausrüstung samt Urheberrechten an Theater und Musik.
Armenien und Serbien gewähren 5 % für Urheberrechte samt Filmen und Bändern für Radio und Fernsehen. Litauen und Polen gewähren 5 % für Ausrüstung, Südkorea 2 %.
Aserbaidschan senkt auf 5 % für Patente, Muster, Pläne, Formeln, Ausrüstung und Know-how. Vietnam verlangt dafür 5 %, für technische Gebühren 7,5 % und für alle übrigen Lizenzen 15 %.
Brasilien verlangt 15 % für Marken, die Niederlande 10 % für Filme und Fernsehproduktionen, die Vereinigten Staaten 10 % für Urheberrechte und Filme. Bei Bulgarien beträgt der Satz die Hälfte des sonst geltenden, zwischen 7,5 % und 12,5 %.
Bei China werden die 10 % auf Ausrüstungslizenzen nur auf 70 % der Bruttogebühr erhoben. Bei Südafrika darf Israel Film- und Fernsehlizenzen höchstens mit dem Körperschaftsteuersatz auf 15 % der Bruttogebühr belasten.
Schweden nimmt Zahlungen für Bergwerke, Steinbrüche, andere Bodenschätze und Filme aus dem Lizenzbegriff aus.
Multilaterales Instrument
Israel hat das Multilaterale Instrument der OECD übernommen. Es ändert ein Abkommen nur, wenn der andere Staat es ebenfalls ratifiziert hat und keiner von beiden einen Vorbehalt eingelegt hat.
Wer einen Abkommenssatz nutzen will, sollte das Abkommen deshalb zusammen mit den Änderungen lesen, etwa bei den Regeln zur Ansässigkeit.
Wie die israelische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird und welche Bescheinigung Sie in Israel brauchen, klären wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Israel, dort zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


