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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Isle of Man

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft von der Isle of Man an Sie aus, fallen 0 % Quellensteuer an. Die Insel verlangt auf Dividenden an Gebietsfremde schlicht keinen Abzug.

Auf Darlehenszinsen und Lizenzgebühren wird in der Regel ebenfalls nichts einbehalten. Es gibt allerdings einzelne Ausnahmen.

Die Sätze im Überblick

Zahlung an Gebietsfremde Quellensteuer
Dividenden 0 %
Darlehenszinsen in der Regel 0 %
Lizenzgebühren in der Regel 0 %
Miete für Grundstücke und Immobilien auf der Isle of Man 20 %
Sonstige steuerpflichtige Zahlungen auf Anordnung meist 20 %

Mieten

Wer Mieten für Grundstücke oder Gebäude auf der Insel an einen Gebietsfremden zahlt, behält 20 % ein. Ob der Vermieter eine Gesellschaft oder eine Privatperson ist, spielt keine Rolle.

Abzug auf Anordnung

Die Steuerbehörde der Isle of Man kann bei steuerpflichtigen Zahlungen an Gebietsfremde einen Abzug verlangen. Typisch ist das bei Subunternehmern aus dem Ausland.

Den Satz legt die Behörde fest. Üblich sind 20 %.

Wie Ausschüttungen von der Isle of Man in Deutschland besteuert werden, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Isle of Man, dort zuletzt aktualisiert am 24. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.