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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Vereinigtes Königreich

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine britische Ltd an Ihre deutsche Gesellschaft aus, behält das Vereinigte Königreich 0 % Quellensteuer ein. Auf Dividenden gibt es dort grundsätzlich gar keinen Abzug, mit oder ohne Abkommen.

Bei Zinsen und Lizenzgebühren sieht das britische Recht 20 % vor. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland senkt beides auf 0 %.

Ab dem 6. April 2027 steigt der gesetzliche Satz auf Zinsen von 20 % auf 22 %. Für Ausschüttungen von Immobilienfonds und Mieten an ausländische Vermieter ist derselbe Schritt geplant.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 0 % 0 % oder 20 % 0 % oder 20 %
Ansässige Privatpersonen 0 % 20 % 20 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 % 20 % 20 %
Gesellschaften in Deutschland 0 % 0 % 0 %

Zahlungen an britische Gesellschaften bleiben frei, wenn der Empfänger die Zinsen oder Lizenzgebühren in Großbritannien versteuert. Seit dem Brexit gilt die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie nicht mehr, Befreiungen danach gab es nur für Zahlungen vor dem 1. Juni 2021, bei Missbrauchsfällen vor dem 3. März 2021.

Ausnahme bei Dividenden

Ausschüttungen von britischen Immobilien-REITs und bestimmten Fonds (PAIF) aus Mieteinkünften kosten 20 % Quellensteuer, ab dem 6. April 2027 sind es 22 %. Manche Empfänger bekommen sie nach britischem Recht ohne Abzug, andere können über ein Abkommen ganz oder teilweise erstatten lassen.

Wann bei Zinsen nichts einbehalten wird

Quellensteuer fällt nur auf sogenannte jährliche Zinsen an. Zinsen auf Darlehen, die höchstens ein Jahr laufen, sind ausgenommen, wobei die Abgrenzung im Einzelfall umstritten sein kann.

Frei bleiben außerdem Zinsen zwischen britischen Gesellschaften oder an eine britische Betriebsstätte, die sie versteuert, Zinsen auf börsennotierte Eurobonds und Zinsen an oder von britischen Banken. Dasselbe gilt für Zinsen auf Privatplatzierungen britischer Gesellschaften, für bestimmte Zahlungen einer qualifizierten Asset-Holding-Gesellschaft (QAHC) und für Zinsen, die gar nicht in Großbritannien entstehen.

Greift keine dieser Ausnahmen, muss die Gesellschaft einbehalten. Den Abkommenssatz darf sie bei Zinsen erst anwenden, wenn die Steuerbehörde HMRC das genehmigt hat.

Lizenzgebühren

Abgezogen werden 20 % auf Lizenzen für Patente, Urheberrechte, Designs, Modelle, Pläne, geheime Formeln, Marken, Markennamen und Know-how. Film- und Ausrüstungslizenzen sind in der Regel nicht betroffen, andere Lizenzen können als sogenannte qualifizierte jährliche Zahlungen darunterfallen.

Anders als bei Zinsen braucht es für den Abkommenssatz keine Genehmigung vorab. Es genügt, dass der Zahler bei der Zahlung vernünftigerweise annimmt, dass die Ermäßigung zusteht.

Stellt sich das später als falsch heraus, kann HMRC die Steuer nachfordern, samt Zinsen und Strafen. Das gilt auch dann, wenn die Annahme vernünftig war.

Abkommen mit gleichen Sätzen

Keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren sehen die Abkommen mit Andorra, Barbados, Dänemark, Deutschland, den Falklandinseln, den Färöern, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, dem Kosovo, Libyen, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Russland, Schweden, der Schweiz, Spanien, Südafrika, Ungarn und Zypern vor.

Je 10 % gelten für Bosnien und Herzegowina, Botswana, Jordanien, Kasachstan, Kolumbien, Malta, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Serbien, Simbabwe, Taiwan, Turkmenistan, Uruguay und Vietnam.

Bei Antigua und Barbuda, Belize, Brunei, Eswatini, Grenada, Kiribati, Montserrat, Myanmar, den Salomonen, Sierra Leone, St. Kitts und Nevis und Tuvalu bleibt es bei 20 % auf Zinsen, Lizenzgebühren sind frei.

Je 5 % gelten für Armenien, Belarus, Kirgisistan, Moldau, die Ukraine und Usbekistan. Gibraltar, Guernsey, die Isle of Man, Jersey und Malawi kommen auf 0 % oder 20 % für beides.

Belgien, Estland, Japan und Nordmazedonien haben 0 % oder 10 % auf Zinsen und 0 % auf Lizenzgebühren. Bulgarien, Kroatien, Polen und Slowenien liegen bei 0 % oder 5 % auf Zinsen und 5 % auf Lizenzgebühren, die Elfenbeinküste, Guyana, Sudan und die Türkei bei 15 % und 10 %.

Alle übrigen Abkommen

Staat Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 15 % 15 %
Albanien 6 % 0 %
Algerien 7 % 10 %
Argentinien 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Aserbaidschan 10 % 5 % oder 10 %
Äthiopien 5 % 7,5 %
Australien 0 % oder 10 % 5 %
Bahrain 0 % oder 20 % 0 %
Bangladesch 7,5 % oder 10 % 10 %
Bolivien 15 % 0 % oder 15 %
Brasilien 7 %, 10 % oder 15 % 10 %
Britische Jungferninseln 20 % 20 %
Chile 4 %, 5 % oder 10 % 2 % oder 10 %
China 10 % 6 %, 10 % oder 20 %
Ecuador 0 % oder 10 % 10 %
Fidschi 10 % 0 % oder 15 %
Gambia 15 % 12,5 %
Ghana 12,5 % 12,5 %
Hongkong 0 % 3 %
Indien 10 % oder 15 % 10 % oder 15 %
Indonesien 10 % 10 %, 15 % oder 20 %
Island 0 % 0 % oder 5 %
Israel 5 % oder 10 % 0 %
Italien 0 % oder 10 % 8 %
Jamaika 12,5 % 10 %
Kaimaninseln 20 % 20 %
Kanada 0 % oder 10 % 0 % oder 10 %
Katar 0 % oder 20 % 5 %
Kenia 15 % 15 %
Kuwait 0 % 10 %
Lesotho 10 % 7,5 %
Lettland 10 % 0 %
Litauen 0 % oder 10 % 0 %, 5 % oder 10 %
Malaysia 10 % 8 %
Mauritius 20 % 15 %
Mexiko 5 %, 10 % oder 15 % 10 %
Mongolei 7 % oder 10 % 5 %
Namibia 20 % 0 % oder 5 %
Nigeria 12,5 % 12,5 %
Oman 0 % 8 %
Pakistan 15 % 12,5 %
Panama 0 %, 5 % oder 20 % 5 %
Peru 10 % 15 %
Philippinen 10 % oder 15 % 15 % oder 20 %
Portugal 10 % 5 %
Rumänien 3 % 3 %
Sambia 10 % 5 %
San Marino 0 % oder 20 % 0 %
Saudi-Arabien 0 % 5 % oder 8 %
Senegal 10 % 6 % oder 10 %
Singapur 0 % oder 5 % 8 %
Slowakei 0 % 0 % oder 10 %
Sri Lanka 10 % 0 % oder 10 %
Südkorea 10 % 2 % oder 10 %
Tadschikistan 10 % 7 %
Thailand 20 % 5 % oder 15 %
Trinidad und Tobago 10 % 0 % oder 10 %
Tschechien 0 % 0 % oder 10 %
Tunesien 10 % oder 12 % 15 %
Uganda 15 % 15 %
Venezuela 5 % 5 % oder 7 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % oder 20 % 0 %
Vereinigte Staaten 0 % oder 15 % 0 %

Viele Abkommen erlauben niedrigere Sätze auch für Lizenzarten, auf die Großbritannien nach eigenem Recht gar nichts einbehält. Die Tabelle nennt sie trotzdem.

Ausgesetzte und neue Abkommen

Die Abkommen mit Belarus und Russland sind derzeit ausgesetzt. Das Abkommen mit Brasilien ist noch nicht in Kraft.

Was die doppelten Sätze bedeuten

Für Darlehen von Banken und Finanzinstituten gilt der niedrigere Zinssatz bei Australien, Bangladesch, Chile, Ecuador, Estland, Indien, Israel, der Mongolei, Polen, Singapur und Tunesien. Belgien und Nordmazedonien stellen Darlehen zwischen Unternehmen frei.

An besondere Bedingungen geknüpft ist der niedrigere Zinssatz bei Bahrain, Brasilien, Bulgarien, Gibraltar, Guernsey, der Isle of Man, Jersey, Kanada, Katar, Kroatien, Litauen, Mexiko, Panama, den Philippinen, Rumänien, San Marino, Slowenien und den Emiraten. Bei Gibraltar, Guernsey, der Isle of Man, Jersey, Indonesien, Rumänien und Venezuela gilt das auch für Lizenzgebühren.

Japan verlangt einen höheren Satz auf bestimmte gewinnabhängige Zinsen. Bei den Vereinigten Staaten, Island und Tschechien hängt der höhere Satz an besonderen Bedingungen.

Malawi nimmt den höheren Satz, wenn der Empfänger mehr als 50 % des Zahlers kontrolliert. Für Italien verweist PwC beim Zinssatz auf die Anmerkung zu gewerblichen und kaufmännischen Lizenzen. Welcher Fall gemeint ist, sollten Sie im Abkommen nachlesen.

Lizenzgebühren nach Art

Argentinien unterscheidet vier Sätze, 3 % für Nachrichten, 5 % für Urheberrechte, 10 % für gewerbliche Lizenzen und 15 % für alle anderen. Urheberrechte sind günstiger bei Aserbaidschan, Bolivien, China, Fidschi, Kanada, Litauen, Namibia und der Slowakei.

Gewerbliche und kaufmännische Lizenzen kosten weniger bei Chile, Indien und Kanada. Ausrüstung ist günstiger bei China, Indonesien, Litauen, Saudi-Arabien, Senegal und Südkorea, Film, Fernsehen und Radio bei den Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Trinidad und Tobago.

Weitere Abzüge

Ausländische Vermieter britischer Immobilien erhalten ihre Miete abzüglich 20 %, ab dem 6. April 2027 voraussichtlich 22 %, es sei denn, sie sind im Non-Resident-Landlord-Verfahren für die Bruttozahlung zugelassen. Abzüge gibt es auch auf jährliche Zahlungen, bei Künstlern und Sportlern und bei nicht registrierten Subunternehmern auf großen Baustellen.

Das Vereinigte Königreich wendet seit dem 1. Oktober 2018 das Multilaterale Instrument der OECD an. Es kann den Zugang zu einem Abkommen spürbar verändern, wenn beide Staaten es für ihr Abkommen gewählt haben.

Wie die britische Ltd in Deutschland steuerlich einzuordnen ist und was auf die Ausschüttung hier anfällt, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Vereinigtes Königreich, dort zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.