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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Guernsey

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Zahlt eine Gesellschaft aus Guernsey Dividenden oder Zinsen nach Deutschland, behält sie 0 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, es wird aber auch nicht gebraucht.

Andere Quellensteuern, etwa auf Lizenzgebühren, kennt Guernsey nicht. Einbehalten wird nur bei Ausschüttungen an Privatpersonen auf der Insel und wenn eine Gesellschaft als Vertreter für einen steuerpflichtigen Ausländer zahlt.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen
Ansässige Gesellschaften 0 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 0 %, 10 % oder 20 % 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 % 0 %
Gebietsfremde mit Abkommen 0 %, bei Luxemburg bis 15 % 0 %

Privatpersonen auf Guernsey

Der Einkommensteuersatz auf Guernsey liegt bei 20 %. Die Gesellschaft behält bei Ausschüttungen an ansässige Privatpersonen die Differenz zwischen ihrer eigenen Steuer und diesen 20 % ein.

Wurde der Gewinn bei der Gesellschaft mit 0 % besteuert, zieht sie 20 % ab. Bei 10 % Unternehmenssteuer sind es 10 %, bei 20 % entfällt der Abzug.

Zinsen bekommen ansässige Privatpersonen brutto. Sie geben sie in ihrer Steuererklärung an und zahlen darauf 20 % Einkommensteuer.

Die Abkommen

Guernsey hat Abkommen mit Bahrain, Hongkong, der Isle of Man, Jersey, Katar, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mauritius, Monaco, den Seychellen, Singapur, dem Vereinigten Königreich und Zypern. Bei allen außer Luxemburg und dem Vereinigten Königreich bleibt es bei 0 % auf Dividenden und Zinsen.

Das Abkommen mit Bahrain wurde am 29. September 2024 unterschrieben und gilt seit dem 26. November 2025.

Luxemburg

Nach dem Abkommen darf auch Guernsey Dividenden an Luxemburger besteuern, aber höchstens mit 5 %, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 10 % hält. In allen anderen Fällen liegt die Grenze bei 15 %.

Da Guernsey nach eigenem Recht ohnehin 0 % einbehält, ist das vor allem eine Obergrenze auf dem Papier.

Vereinigtes Königreich

Die Erläuterungen zum Abkommen mit dem Vereinigten Königreich nehmen Dividenden und Zinsen ausdrücklich aus. Für diese Einkünfte spielt das Abkommen keine Rolle.

Grenzen der Abkommensvorteile

Ermäßigte Sätze gelten meist nicht für Zinsen über dem marktüblichen Niveau. Sie gelten auch nicht, wenn die Zahlung zu einer Betriebsstätte des Empfängers auf Guernsey gehört.

Der Empfänger muss die Dividenden oder Zinsen außerdem wirtschaftlich selbst beziehen.

Wie Ausschüttungen aus Guernsey in Deutschland besteuert werden, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Guernsey, dort zuletzt aktualisiert am 21. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.