Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine Gesellschaft aus Gibraltar Gewinne an Sie aus, fallen 0 % Quellensteuer an. Dasselbe gilt für Zinsen und Lizenzgebühren, die nach Deutschland fließen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland braucht es dafür nicht. Gibraltar kennt schlicht keine Quellensteuer auf diese Zahlungen.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gebietsfremde Gesellschaften und Privatpersonen | 0 % | 0 % | 0 % |
Einbehalten wird nur in zwei Fällen, und beide haben mit Ausschüttungen nichts zu tun.
Subunternehmer im Baugewerbe
Wer einen Subunternehmer am Bau bezahlt, behält 25 % ein. Der Abzug bezieht sich auf den Teil des Auftrags, der auf Arbeit und Gewinn entfällt, nicht auf das Material.
Legt der Subunternehmer eine Freistellungsbescheinigung vor, entfällt der Abzug.
Löhne im PAYE-Verfahren
Arbeitgeber ziehen die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter direkt ab. Wie viel, richtet sich nach dem Steuercode des einzelnen Mitarbeiters.
Ob eine Struktur über Gibraltar für Sie in Deutschland steuerlich trägt, ist eine ganz andere Frage. Die klären wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Gibraltar, dort zuletzt aktualisiert am 22. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


