Fabian WilkLinkedIn ↗

Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuer Indien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Zahlt eine indische Gesellschaft Dividenden an Ihre deutsche Gesellschaft, begrenzt das Abkommen mit Deutschland die Quellensteuer auf 10 %. Ohne Abkommen wären es 20 %, dazu kommen noch Zuschlag und Abgabe.

Für Zinsen, Lizenzgebühren und Honorare für technische Leistungen gilt mit Deutschland ebenfalls jeweils 10 %. Zinsen an den Staat und bestimmte Institutionen wie die Reserve Bank of India sind frei.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 10 % ab 10.000 Rupien 10 % ab 10.000 Rupien 10 % ab 50.000 Rupien
Gebietsfremde ohne Abkommen 20 % 20 % für Fremdwährungskredite ohne Sonderregel 20 %
Deutsche Empfänger 10 % 10 % 10 %

Bei Gebietsfremden erhöhen sich die inländischen Sätze um einen Zuschlag und eine Gesundheits- und Bildungsabgabe. Gilt ein Abkommenssatz, der gleich hoch oder niedriger ist, fallen diese Aufschläge nicht an.

Das neue Einkommensteuergesetz

Mit dem neuen Gesetz sind alle Regeln zum Steuerabzug an der Quelle in einer einzigen Vorschrift zusammengefasst. Sie besteht aus drei Tabellen für Inländer, Gebietsfremde und alle Personen, jeweils mit Zahlungsart, Schwellenwert, Abzugspflichtigem und Satz.

Eine weitere Tabelle nennt die Fälle, in denen nichts abgezogen wird. Bescheinigungen über einen niedrigeren oder keinen Abzug gibt es jetzt für alle Zahlungsarten, nicht mehr nur für bestimmte.

Zahlungen an Gebietsfremde

Zahlung Quellensteuer
Zinsen auf Fremdwährung, unter Bedingungen 5 %
Zinsen auf Fremdwährungskredite oder langfristige Infrastrukturanleihen, unter Bedingungen 5 %
Zinsen auf langfristige Infrastrukturanleihen indischer Gesellschaften in Rupien oder Staatsanleihen, unter Bedingungen 5 %
Zinsen auf langfristige Anleihen an der IFSC, ausgegeben vom 1. April 2020 bis 1. Juli 2023 4 %
Zinsen auf langfristige Anleihen an der IFSC, ausgegeben ab 1. Juli 2023 9 %
Andere Zinsen auf Fremdwährungskredite 20 %
Lizenzgebühren und technische Honorare 20 %
Dividenden 20 %
Langfristige Veräußerungsgewinne aus Aktien und Fondsanteilen mit oder ohne Wertpapiertransaktionssteuer 12,5 %
Gewinne aus Pferderennen 30 %
Gewinne aus Online-Spielen 30 %
Sonstige Einkünfte 35 %

Kurzfristige Gewinne aus Aktien und aktienorientierten Fonds kosten 20 %, wenn die Wertpapiertransaktionssteuer gezahlt wurde. Einen Freibetrag gibt es bei Zahlungen an ausländische Gesellschaften nicht.

Dividenden seit April 2020

Bis zum 31. März 2020 waren Dividenden beim Gesellschafter steuerfrei, weil die Gesellschaft eine eigene Ausschüttungssteuer zahlte. Diese Steuer ist abgeschafft, seit dem 1. April 2020 zahlt der Empfänger.

Gebietsfremde zahlen dann 20 % oder den niedrigeren Abkommenssatz. Ab dem Steuerjahr 2026/27 zählt das Entgelt beim Rückkauf eigener Aktien nicht mehr als Dividende.

Erträge aus bestimmten Investmentfonds sind seit dem 1. April 2020 beim Anteilsinhaber steuerpflichtig.

Pflichten für Gebietsfremde

Hat ein Gebietsfremder nur Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder technische Honorare und wurde die Steuer korrekt einbehalten, muss er in Indien keine Steuererklärung abgeben. Der Zahler meldet bestimmte Angaben aber in jedem Fall, auch wenn nichts steuerpflichtig ist.

Fehlt die indische Steuernummer PAN des Empfängers, gilt der höchste von drei Sätzen: der gesetzliche Satz, der geltende Satz oder 20 %. Unter bestimmten Bedingungen verlangt die Regierung von Ausländern keine PAN.

So kommen Sie an den Abkommenssatz

Nötig ist eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung, für Sie also eine Bescheinigung Ihres deutschen Finanzamts. Seit den Einkommensteuerregeln 2025 muss zusätzlich immer ein amtliches Formular mit weiteren Angaben eingereicht werden, auch wenn die Bescheinigung schon alles enthält.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Bescheinigung nur eine Voraussetzung ist und keinen abschließenden Beweis darstellt. Sie müssen gegebenenfalls Ansässigkeit, Steuerpflicht und wirtschaftliche Substanz belegen.

Die Abkommenssätze

Indien hat 96 Abkommen. Die Tabelle zeigt alle, die nicht einheitlich 10 % oder die Kombination 5 %, 10 %, 10 %, 10 % vorsehen. “k. A.” steht für keinen eigenen Satz, mehr dazu unten.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Technische Honorare
Ägypten k. A. k. A. k. A. k. A.
Äthiopien 7,5 % 10 % 10 % 10 %
Australien 15 % 15 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 %
Bangladesch 10 % oder 15 % 10 % 10 % k. A.
Belarus 10 % oder 15 % 10 % 15 % 15 %
Belgien 15 % 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Botswana 7,5 % oder 10 % 10 % 10 % 10 %
Brasilien 15 % 15 % 15 % oder 25 % k. A.
Bulgarien 15 % 15 % 15 % oder 20 % 20 %
Dänemark 15 % oder 25 % 10 % oder 15 % 20 % 20 %
Frankreich 10 % 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Griechenland k. A. k. A. k. A. k. A.
Indonesien 10 % 10 % 10 % 10 %
Italien 15 % oder 25 % 15 % 20 % 20 %
Jordanien 10 % 10 % 20 % 20 %
Kanada 15 % oder 25 % 15 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 %
Katar 5 % oder 10 % 10 % 10 % 10 %
Kirgisistan 10 % 10 % 15 % 15 %
Korea 15 % 10 % 10 % 10 %
Kroatien 5 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Libyen k. A. k. A. k. A. k. A.
Litauen 5 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Mauritius 5 % oder 15 % 7,5 % 15 % 10 %
Mongolei 15 % 15 % 15 % 15 %
Montenegro 5 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Mosambik 7,5 % 10 % 10 % k. A.
Myanmar 5 % 10 % 10 % k. A.
Namibia 10 % 10 % 10 % k. A.
Nepal 5 % oder 10 % 10 % 15 % k. A.
Neuseeland 15 % 10 % 10 % 10 %
Oman 10 % oder 12,5 % 10 % 10 % 10 %
Philippinen 15 % oder 20 % 10 % oder 15 % 15 % k. A.
Polen 10 % 10 % 15 % 15 %
Portugal 10 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Sambia 5 % oder 15 % 10 % 10 % k. A.
Saudi-Arabien 5 % 10 % 10 % k. A.
Serbien 5 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Singapur 10 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Slowakei 15 % oder 25 % 15 % 30 % 30 %
Slowenien 5 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Spanien 15 % 15 % 10 % 10 %
Sri Lanka 7,5 % 10 % 10 % 10 %
Syrien 5 % oder 10 % 10 % 10 % k. A.
Tadschikistan 5 % oder 10 % 10 % 10 % k. A.
Taiwan 12,5 % 10 % 10 % 10 %
Tansania 5 % oder 10 % 10 % 10 % k. A.
Thailand 10 % 10 % 10 % k. A.
Türkei 15 % 10 % oder 15 % 15 % 15 %
Ukraine 10 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 10 % 5 % oder 12,5 % 10 % k. A.
Vereinigtes Königreich 10 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 %
Vereinigte Staaten 15 % oder 25 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 %

Mit Albanien, Armenien, Bhutan, China, Deutschland, Estland, Finnland, Georgien, Irland, dem Iran, Island, Israel, Japan, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Lettland, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Rumänien, Russland, Schweden, der Schweiz, Südafrika, dem Sudan, Trinidad und Tobago, Tschechien, Turkmenistan, Uganda, Ungarn, Usbekistan, Vietnam und Zypern gilt auf alle vier Zahlungsarten 10 %.

Mit Fidschi, Hongkong, Kolumbien, Malaysia und Uruguay sind es 5 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen, Lizenzgebühren und technische Honorare.

Wann der niedrigere Dividendensatz gilt

Bei Bangladesch, Italien, Kanada, Katar, Litauen, Mauritius, Nepal, Oman, den Philippinen, Slowenien, Syrien, Tadschikistan, Tansania und den USA muss eine Gesellschaft mindestens 10 % des Kapitals halten. Mit Kroatien gilt dasselbe, 5 % bei mindestens 10 %, sonst 15 %.

Bei Belarus, Botswana, Dänemark, Montenegro, Portugal, Serbien, Singapur und der Ukraine sind mindestens 25 % nötig. Mit Sambia müssen die 25 % seit mindestens sechs Monaten vor der Zahlung bestehen.

Mit dem Vereinigten Königreich gelten 15 % für Dividenden aus steuerbefreiten Einkünften aus Immobilien, sonst 10 %.

Zinsen

Bei Belgien, Dänemark, Singapur, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt der niedrigere Zinssatz für Kredite von Banken und Finanzinstituten. Mit den Philippinen und dem Vereinigten Königreich gilt er, wenn ein Finanzinstitut die Zinsen erhält.

Mit den USA gelten 10 % für Kredite echter Banken und ähnlicher Finanzinstitute einschließlich Versicherungen. Mit Griechenland und Libyen darf der Quellenstaat nach seinem eigenen Recht besteuern.

Zinsen und Dividenden an den Staat und Institutionen wie die Reserve Bank of India sind im Quellenstaat frei. Das betrifft die Abkommen mit Bhutan, Brasilien, Bulgarien, China, Deutschland, Fidschi, Indonesien, Irland, Italien, Kanada, Kasachstan, Kenia, Malta, Marokko, Neuseeland, Oman, Russland, Schweden, Spanien, Thailand, Tschechien, Ungarn, Vietnam und Zypern.

Lizenzgebühren und technische Honorare

Ohne Abkommen kosten beide 20 %, mit Zuschlag von 2 % oder 5 % und 4 % Abgabe effektiv 20,8 % oder 21,84 %. Das gilt für Verträge ab dem 1. Juni 2005, der Empfänger kann den günstigeren Satz aus Gesetz oder Abkommen wählen.

Mit Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich gelten 10 % für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung. In anderen Fällen galten in den ersten fünf Jahren 15 % bei staatlichen Zahlern und sonst 20 %, danach 15 %.

Mit den USA gelten 10 % für Ausrüstung und dazugehörige Nebenleistungen. Mit Brasilien kosten Markenrechte 25 %, mit Bulgarien Urheberrechte 15 % und mit den Philippinen gilt der Satz für Kooperationsverträge, die die indische Regierung genehmigt hat.

Wo kein eigener Satz für technische Honorare besteht, behandeln die Abkommen sie meist als Unternehmensgewinn oder als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Abkommen mit Tansania enthält dafür keine eigene Regel.

Zu den Lizenzgebühren zählt auch die Nutzung von Software, gleich über welches Medium und ob das Recht in Indien liegt.

Neue Protokolle und Meistbegünstigung

Mit Spanien gilt seit einer Mitteilung vom 19. März 2024 die Meistbegünstigung. Der niedrigere Satz von 10 % auf Lizenzgebühren und technische Honorare wurde aus dem Abkommen mit Deutschland übernommen und gilt ab dem Finanzjahr 2023/24.

Mit Oman senkt ein Protokoll die Steuer auf Lizenzgebühren und technische Honorare ab dem 1. April 2026 von 15 % auf 10 %. Das überarbeitete Abkommen mit Katar gilt ab dem Finanzjahr 2026/27.

Mit Frankreich wurde am 23. Februar 2026 ein Änderungsprotokoll unterzeichnet. Es tritt in Kraft, wenn beide Staaten ihre Verfahren abgeschlossen haben.

Multilaterales Instrument

Indien hat das multilaterale Instrument der OECD im Juni 2017 unterzeichnet und am 25. Juni 2019 ratifiziert. Es gilt für Indien seit dem 1. April 2020.

Geändert wurden bisher die Abkommen mit Ägypten, Albanien, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Katar, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Singapur, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, der Ukraine, Ungarn, Uruguay, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich, Vietnam und Zypern.

Zahlungen an inländische Gesellschaften

Der Abzug ist nur nötig, wenn die Zahlungen an einen Empfänger im Steuerjahr den Schwellenwert übersteigen.

Zahlung Schwellenwert in Rupien Quellensteuer
Wareneinkauf 5 Millionen 0,1 %
Bestimmte Zinsen 10.000 10 %
Andere Zinsen 10.000 10 %
Freiberufliche Leistungen 50.000 10 %
Technische Leistungen 50.000 2 %
Lizenzgebühren 50.000 10 %
Lizenzgebühren für Verkauf, Vertrieb oder Vorführung von Kinofilmen 50.000 2 %
Geldwerte Vorteile aus Gewerbe oder Beruf 20.000 10 %
Übertragung virtueller digitaler Vermögenswerte 50.000 oder 10.000 1 %
Provisionen und Maklergebühren 20.000 2 %
Miete für Anlagen, Maschinen und Ausrüstung 50.000 je Monat 2 %
Miete für Grundstücke, Gebäude und Möbel 50.000 je Monat 10 %
Werkverträge, außer mit Einzelpersonen und HUF 30.000 einzeln, 100.000 insgesamt 2 %
Werkverträge mit Einzelpersonen und HUF 30.000 einzeln, 100.000 insgesamt 1 %
Sonstige Zahlungen von Einzelpersonen und HUF 5 Millionen 2 %
Dividenden auf Aktien 10.000 10 %
Ausschüttungen von Investmentfonds 10.000 10 %
Kauf von Immobilien 5 Millionen 1 %
Barabhebungen bei Banken 10 Millionen 2 %
Zahlungen über E-Commerce-Plattformen kein Schwellenwert 0,1 %
Gewinne aus Online-Spielen kein Schwellenwert 30 %

HUF steht für die ungeteilte hinduistische Familie, eine eigene Steuerperson in Indien.

Einzelheiten zu den Inlandssätzen

Für Zinsen von Banken, Genossenschaften und Postspareinlagen liegt der Schwellenwert bei 50.000 Rupien, für Senioren über 60 bei 100.000 Rupien. Unternehmen, die Callcenter betreiben, unterliegen für technische Leistungen 2 %.

Das Finanzgesetz 2026 stellt klar, dass die Überlassung von Personal als Werkvertrag gilt und mit 1 % oder 2 % belegt wird. Ab dem 1. Oktober 2026 brauchen Privatpersonen und HUF beim Immobilienkauf von einem Gebietsfremden keine eigene Abzugsnummer mehr.

Bei Barabhebungen galten für Personen ohne Steuererklärung in den drei Vorjahren schärfere Regeln mit 2 % ab 2 Millionen und 5 % ab 10 Millionen Rupien. Das neue Gesetz hat diese Unterscheidung gestrichen.

Steuernummer und Wareneinkauf

Wer keine Privatperson ist und Finanzgeschäfte von insgesamt mindestens 250.000 Rupien abschließt, muss eine PAN beantragen. Fehlt die PAN des Empfängers, gilt der höchste von gesetzlichem Satz, geltendem Satz oder 20 %.

Seit dem 1. Juli 2021 behalten Käufer mit mehr als 100 Millionen Rupien Umsatz im Vorjahr 0,1 % auf Einkäufe über 5 Millionen Rupien ein. Das entfällt, wenn eine andere Abzugsvorschrift greift.

Steuer beim Verkäufer

Die frühere Erhebung von 0,1 % beim Verkäufer auf Warenverkäufe über 5 Millionen Rupien gilt seit dem 1. April 2025 nicht mehr. Das Finanzgesetz 2026 hat zudem folgende Sätze geändert.

Vorgang Bisher Jetzt
Verkauf von Alkohol 1 % 2 %
Verkauf von Tendu-Blättern 5 % 2 %
Verkauf von Schrott 1 % 2 %
Verkauf von Kohle, Braunkohle oder Eisenerz 1 % 2 %
Auslandsüberweisungen über 1 Million Rupien für Bildung oder Behandlung 5 % 2 %
Auslandsüberweisungen über 1 Million Rupien für andere Zwecke 20 % 20 %
Auslandsreisepakete bis 1 Million Rupien 5 % 2 %
Auslandsreisepakete über 1 Million Rupien 20 % 2 %

Für Bildungsüberweisungen, die über Kredite bestimmter Finanzinstitute finanziert sind, entfällt die Erhebung.

Wie die indische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Indien, dort zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.