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Quellensteuern Georgien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Georgien behält auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Ausländer einheitlich 5 % ein. Eine deutsche Gesellschaft kommt auf Dividenden mit 0 % weg, wenn sie mindestens 50 % hält und mehr als 3 Millionen Euro investiert hat.

Zinsen und Lizenzgebühren an deutsche Empfänger bleiben nach dem Abkommen ganz frei.

Eine Besonderheit macht Georgien einfach. Sieht ein Abkommen einen höheren Satz als 5 % vor, bleibt es trotzdem bei den 5 % aus georgischem Recht.

Die Sätze im Überblick

Gebietsfremde Unternehmen ohne Betriebsstätte in Georgien zahlen diese Sätze auf georgische Einkünfte.

Einkunft Quellensteuer
Dividenden 5 %
Zinsen 5 %
Lizenzgebühren 5 %
Einkünfte von Subunternehmern im Öl- und Gasgeschäft 4 %
Internationaler Transport und internationale Kommunikation 10 %
In Georgien erbrachte Dienstleistungen 10 %
Sonstige Einkünfte aus Georgien 10 %
Versicherung und Rückversicherung 0 %

Für Empfänger aus Ländern auf der georgischen schwarzen Liste steigt der Satz auf Zinsen, Lizenzgebühren und sonstige georgische Einkünfte auf 15 %. Welche Länder dazugehören, legt das Finanzministerium fest.

Die Abkommenssätze

Georgien hat mit 58 Staaten ein Abkommen. Ohne Abkommen gelten 5 % auf alle drei Einkunftsarten.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 10 % 10 % 10 %
Armenien 5/10 % 10 % 5 %
Aserbaidschan 10 % 10 % 10 %
Bahrain 0 % 0 % 0 %
Belarus 5/10 % 5 % 5 %
Belgien 5/15 % 10 % 5/10 %
Bulgarien 10 % 10 % 10 %
China 0/5/10 % 10 % 5 %
Dänemark 0/5/10 % 0 % 0 %
Deutschland 0/5/10 % 0 % 0 %
Estland 0 % 0 % 0 %
Finnland 0/5/10 % 0 % 0 %
Frankreich 0/5/10 % 0 % 0 %
Griechenland 8 % 8 % 5 %
Hongkong 5 % 5 % 5 %
Indien 10 % 10 % 10 %
Iran 5/10 % 10 % 5 %
Irland 0/5/10 % 0 % 0 %
Island 5/10 % 5 % 5 %
Israel 0/5 % 5 % 0 %
Italien 5/10 % 0 % 0 %
Japan 5/10 % 5 % 0 %
Kasachstan 15 % 10 % 10 %
Katar 0 % 0 % 0 %
Kirgisistan 5/10 % 5 % 10 %
Kroatien 5 % 5 % 5 %
Kuwait 0/5 % 0 % 10 %
Lettland 0/5/10 % 5 % 5 %
Liechtenstein 0 % 0 % 0 %
Litauen 5/15 % 10 % 10 %
Luxemburg 0/5/10 % 0 % 0 %
Malta 0 % 0 % 0 %
Moldau 5 % 5 % 5 %
Niederlande 0/5/15 % 0 % 0 %
Norwegen 5/10 % 0 % 0 %
Österreich 0/10 % 0 % 0 %
Polen 5 % 5 % 5 %
Portugal 5/10 % 10 % 5 %
Rumänien 8 % 10 % 5 %
San Marino 0 % 0 % 0 %
Saudi-Arabien 5 % 5 % 5/8 %
Schweden 0/10 % 0 % 0 %
Schweiz 0/10 % 0 % 0 %
Serbien 5/10 % 10 % 10 %
Singapur 0 % 0 % 0 %
Slowakei 0 % 5 % 5 %
Slowenien 5 % 5 % 5 %
Spanien 0/10 % 0 % 0 %
Südkorea 5/10 % 10 % 10 %
Tschechien 5/10 % 8 % 0/5/10 %
Türkei 10 % 10 % 10 %
Turkmenistan 10 % 10 % 10 %
Ukraine 5/10 % 10 % 10 %
Ungarn 0/5 % 0 % 0 %
Usbekistan 5/15 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 0 % 0 %
Vereinigtes Königreich 0/15 % 0 % 0 %
Zypern 0 % 0 % 0 %

Die Abkommen mit Kirgisistan und Polen gelten seit dem 1. Januar 2024.

Warum 10 % oder 15 % in der Praxis 5 % sind

Bei Dividenden liegt der georgische Satz bei 5 %. Steht im Abkommen derselbe oder ein höherer Wert, wendet Georgien einfach sein eigenes Recht an.

Das gilt bei Armenien, Belarus, Belgien, Island, Iran, Italien, Litauen, Norwegen, Portugal, Serbien, Südkorea, Tschechien, der Ukraine und Usbekistan. Allgemein gilt der Inlandssatz immer dann, wenn ein Abkommen nur ungünstigere Sätze bietet.

Voraussetzungen für 0 % auf Dividenden

Für Deutschland und Frankreich braucht die ausländische Gesellschaft mindestens 50 % an der georgischen Gesellschaft und eine Investition von mehr als 3 Millionen Euro.

Bei China, Dänemark, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich reichen 50 % und mehr als 2 Millionen Euro oder US-Dollar. Für das Vereinigte Königreich gelten 50 % und mehr als 2 Millionen Pfund, für Irland 50 % der Stimmrechte und mehr als 2 Millionen Euro.

Kuwaitische Gesellschaften erreichen 0 % mit einer Investition von mehr als 3 Millionen US-Dollar. Bei Lettland muss der Empfänger eine Kapitalgesellschaft sein, die direkt mindestens 50 % hält.

Ungarische Gesellschaften brauchen mindestens 25 %, gehalten über zwölf zusammenhängende Monate vor der Ausschüttung. Für Spanien und die Schweiz genügen 10 % am Kapital, für Israel und Schweden 10 % am Kapital oder an den Stimmrechten.

Einzelne Lizenzsätze

Bei Belgien beträgt der Satz auf Lizenzgebühren für das Unternehmen 5 %. Im Abkommen mit Tschechien gilt 0 % für Urheberrechte an literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken ohne Software sowie für Filme und Tonaufnahmen, 5 % für das Leasing von Technik.

Zinsen an Staaten

Manche Abkommen stellen Zinsen an den Staat oder staatlich garantierte Zinsen sowie Dividenden an den Staat ganz frei. Diese Sonderfälle enthält die Tabelle nicht.

Wie die georgischen Ausschüttungen in Deutschland zu versteuern sind, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Georgien, dort zuletzt aktualisiert am 2. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.