Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Bermuda behält auf Zahlungen ins Ausland 0 % Quellensteuer ein. Das gilt für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und alle anderen Zahlungen, auch für Veräußerungsgewinne.
Daran ändert auch die neue Körperschaftsteuer nichts, die Bermuda eingeführt hat. Sie besteuert bestimmte Unternehmen selbst, sieht aber keinen Abzug an der Quelle vor.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Empfänger | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gebietsfremde | 0 % | 0 % | 0 % |
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist für die Quellensteuer deshalb nicht nötig.
Was das für deutsche Gesellschafter bedeutet
Ausschüttungen aus Bermuda kommen ohne Abzug an. In Deutschland gibt es entsprechend keine ausländische Steuer, die angerechnet werden könnte.
Interessanter ist die deutsche Seite. Bei Gesellschaften in Niedrigsteuergebieten greift schnell die Hinzurechnungsbesteuerung, das besprechen wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Bermuda, dort zuletzt aktualisiert am 19. Februar 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


