Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlt eine Gesellschaft auf den Cayman-Inseln Dividenden an Sie aus, werden 0 % Quellensteuer einbehalten. Dasselbe gilt für Zinsen und für die Rückzahlung von Darlehen.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Empfänger | 0 % | 0 % | bei PwC nicht gesondert erwähnt |
| Gebietsfremde | 0 % | 0 % | bei PwC nicht gesondert erwähnt |
Für Lizenzgebühren nennt PwC keinen eigenen Satz. Die Übersicht dort beschränkt sich auf Dividenden, Zinsen und Tilgungen.
Warum es kein Abkommen braucht
Wo nichts einbehalten wird, muss auch kein Abkommen etwas senken. Für die Quellensteuer spielt es daher keine Rolle, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Was das für deutsche Gesellschafter bedeutet
Die Ausschüttung kommt ohne Abzug in Deutschland an. Angerechnet werden kann dann natürlich auch nichts.
Bei einer Gesellschaft auf den Cayman-Inseln stellt sich in Deutschland schnell die Frage nach der Hinzurechnungsbesteuerung. Das gehen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Cayman-Inseln, dort zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


