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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuer Malta

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine maltesische Gesellschaft an Sie aus, behält Malta in aller Regel 0 % Quellensteuer ein. Das gilt für Gesellschafter in Deutschland genauso wie für Gesellschafter ohne Doppelbesteuerungsabkommen.

Der Grund ist Maltas Anrechnungssystem. Die Steuer ist mit den 35 % Körperschaftsteuer der Gesellschaft schon bezahlt, auf die Ausschüttung kommt nichts mehr obendrauf.

Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde bleiben ebenfalls steuerfrei, solange sie nicht zu einer Betriebsstätte in Malta gehören.

Spannend wird es an zwei Stellen. Bei unversteuerten Gewinnen, die an bestimmte Personen mit Bezug zu Malta fließen, und bei fünf Abkommen, aus denen sich sogar eine Erstattung ergeben kann.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 0 % 0 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 0 % oder 15 % (siehe unten) 25 % 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 % 0 % unter Bedingungen 0 % unter Bedingungen
Gebietsfremde mit Abkommen 0 %, teils Erstattung 0 % unter Bedingungen 0 % unter Bedingungen

Malta hat mit 81 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Bei 76 davon bleibt es schlicht bei 0 % auf Dividenden.

Die fünf Abkommen mit Erstattung

Liegt der Dividendensatz eines Abkommens unter den 35 % maltesischer Körperschaftsteuer, kann der Gesellschafter einen Teil der Steuer zurückbekommen, die die Gesellschaft gezahlt hat. Das betrifft diese fünf Staaten.

Staat Mögliche Erstattung der Steuer auf Gesellschaftsebene
Bulgarien 5 %
Kuwait 20 % bis 25 %
Libyen 20 %
Österreich 2,5 %
Rumänien 30 %

Deutschland gehört nicht dazu. Für deutsche Gesellschafter gilt das Abkommen mit 0 %.

In einigen Abkommen sinkt der Satz für Gesellschaften mit bestimmten Steueranreizen auf 15 %. Ob das für Ihre Struktur greift, hängt vom einzelnen Abkommen ab.

Alle Staaten mit 0 % auf Dividenden

Ägypten, Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Botswana, China, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Griechenland, Guernsey, Hongkong, Indien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Jersey, Jordanien, Kanada, Katar, Korea, Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Polen, Portugal, Russland, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Vietnam und Zypern.

Mit der Schweiz und den USA gibt es zusätzlich Abkommen für den internationalen Luft- und Seeverkehr.

Wann doch 15 % fällig werden

Schüttet die Gesellschaft Gewinne aus, die in Malta nie versteuert wurden, behält sie 15 % ein. Das trifft aber nur drei Gruppen.

Erstens in Malta ansässige Gesellschafter, die keine Gesellschaft sind. Zweitens Gebietsfremde, hinter denen direkt oder indirekt eine in Malta ansässige und dort domizilierte Privatperson steht.

Drittens Privatpersonen aus der EU oder dem EWR, die erklärt haben, mindestens 90 % ihres weltweiten Einkommens in Malta zu verdienen.

Wer als deutscher Unternehmer eine maltesische Gesellschaft hält, fällt normalerweise in keine dieser Gruppen.

Wie das Anrechnungssystem rechnet

Malta unterscheidet nicht zwischen Streubesitz und wesentlicher Beteiligung. Die Dividende wird beim Gesellschafter um die Steuer hochgerechnet, die die Gesellschaft auf diesen Gewinn gezahlt hat.

Versteuert wird dann der Bruttobetrag. Die Körperschaftsteuer der Gesellschaft wird voll auf die Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet, er zahlt auf diese Dividende in Malta nichts mehr.

Wie die Ausschüttung in Deutschland besteuert wird, ist eine eigene Frage. Das klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Beteiligung.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Malta, dort zuletzt aktualisiert am 30. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.