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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Schweiz

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH seit mindestens zwölf Monaten 10 % an einer Schweizer AG, bleibt von der Verrechnungssteuer auf Dividenden nichts übrig. Bei kleineren Beteiligungen verbleiben nach dem Abkommen mit Deutschland 15 %.

Zunächst behält die Schweiz aber 35 % ein. Die Entlastung kommt in der Regel über eine Rückerstattung, zwischen qualifizierten Konzerngesellschaften auch über ein Meldeverfahren.

Lizenzgebühren und Zinsen auf gewöhnliche Darlehen sind in der Schweiz frei von Verrechnungssteuer.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften und Personen 0 % / 35 % 0 % 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 35 % 0 % / 35 % 0 %
Deutschland 15 %, ab 10 % Beteiligung 0 % 0 % 0 %

Ansässige bekommen die 35 % zurück, wenn sie die Erträge in der Steuererklärung angeben. Zwischen Schweizer Konzerngesellschaften ist die Steuer meist voll erstattbar und oft per Meldeverfahren zu erledigen, dafür braucht es eine direkte Beteiligung von mindestens 20 %.

Zinsen: nur Banken und Anleihen

Auf Zinsen aus normalen Darlehensverträgen erhebt die Schweiz keine Verrechnungssteuer. Die 35 % fallen nur auf Zinsen von Banken an Nichtbanken, auf Anleihen und auf anleiheähnliche Darlehen an.

Ein Darlehen kann unter bestimmten Umständen steuerlich als Anleihe gelten. Dann wird es verrechnungssteuerpflichtig.

Zinsen auf Pflichtwandelanleihen und Abschreibungsanleihen systemrelevanter Banken sind befreit. Das Parlament hat die Befreiung am 19. Dezember 2025 verlängert, das Referendum wurde nicht ergriffen, und so gilt sie ab dem 1. Januar 2027 für Anleihen, die bis zum 31. Dezember 2031 ausgegeben werden.

Lizenzgebühren

Lizenzgebühren und ähnliche Entgelte sind frei von Verrechnungssteuer, solange sie einem Fremdvergleich standhalten. Das gilt gegenüber allen Staaten.

Rückzahlung von Kapitaleinlagen

Kapitaleinlagen wie Agio, zusätzlich eingezahltes Kapital oder Zuschüsse in die Reserven kann eine Gesellschaft ohne Verrechnungssteuer zurückzahlen. Schweizer Privatanleger zahlen darauf auch keine Einkommensteuer.

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen börsennotierte Gesellschaften solche Reserven nur noch begrenzt ausschütten. Für alle anderen gibt es keine Grenze.

Die Abkommen

Die Tabelle zeigt, was nach Rückerstattung übrig bleibt. Einzelne Abkommen sehen weitere Ermäßigungen vor, etwa für börsengehandelte Anleihen, und viele stellen Dividenden und Zinsen an Staaten, Zentralbanken und Pensionskassen ganz frei.

Den niedrigeren Satz für wesentliche Beteiligungen bekommt in der Regel nur eine Kapitalgesellschaft, keine Personengesellschaft. Lizenzgebühren sind gegenüber allen Staaten mit 0 % belastet.

Empfänger Dividenden Streubesitz Dividenden wesentliche Beteiligung Mindestbeteiligung Zinsen
Ohne Abkommen 35 % 35 % keine 0 % / 35 %
Ägypten 15 % 5 % 25 % 15 %
Albanien 15 % 5 % 25 % 5 %
Algerien 15 % 5 % 20 % 10 %
Argentinien 15 % 10 % 25 % 12 %
Armenien 15 % 0 % / 5 % 50 % / 10 % 10 %
Aserbaidschan 15 % 5 % 20 % 10 %
Äthiopien 15 % 5 % 25 % 5 %
Australien 15 % 5 % 10 % 10 %
Bahrain 15 % 5 % 10 % 0 %
Bangladesch 15 % 10 % 20 % 10 %
Belarus 15 % 5 % 25 % 8 %
Belgien 15 % 0 % 10 % 10 %
Brasilien 15 % 10 % 10 % 10 % / 15 %
Bulgarien 10 % 0 % 10 % 5 %
Chile 15 % nicht geregelt nicht geregelt 10 %
China 10 % 5 % 25 % 10 %
Dänemark 15 % 0 % 10 % 0 %
Deutschland 15 % 0 % 10 % 0 %
Ecuador 15 % nicht geregelt nicht geregelt 10 %
Elfenbeinküste 15 % nicht geregelt nicht geregelt 15 %
Estland 10 % 0 % 10 % 0 %
Finnland 10 % 0 % 10 % 0 %
Frankreich 15 % 0 % / 15 % 10 % 0 %
Georgien 10 % 0 % 10 % 0 %
Ghana 15 % 5 % 10 % 10 %
Griechenland 15 % 5 % 25 % 7 %
Hongkong 10 % 0 % 10 % 0 %
Indien 10 % nicht geregelt nicht geregelt 10 %
Indonesien 15 % 10 % 25 % 10 %
Iran 15 % 5 % 15 % 10 %
Irland 15 % 0 % 10 % 0 %
Island 15 % 0 % 10 % 0 %
Israel 15 % 5 % 10 % 10 %
Italien 15 % nicht geregelt nicht geregelt 12,5 %
Jamaika 15 % 10 % 10 % 10 %
Japan 10 % 0 % 10 % 0 %
Jordanien 15 % 0 % / 5 % 15 % 0 % / 5 %
Kanada 15 % 5 % 10 % 10 %
Kasachstan 15 % 5 % 10 % 10 %
Katar 15 % 5 % / 10 % 10 % 0 %
Kirgisistan 15 % 5 % 25 % 5 %
Kolumbien 15 % 0 % 20 % 10 %
Korea 15 % 5 % 10 % 5 % / 10 %
Kosovo 15 % 5 % 25 % 5 %
Kroatien 15 % 5 % 25 % 5 %
Kuwait 15 % 0 % 10 % 10 %
Lettland 15 % 0 % 10 % 0 % / 10 %
Liechtenstein 15 % 0 % 10 % 0 %
Litauen 15 % 5 % 20 % 10 %
Luxemburg 15 % 0 % / 5 % 10 % 10 %
Malawi 15 % 0 % 10 % 0 %
Malaysia 15 % 5 % 25 % 10 %
Malta 15 % 0 % 10 % 10 %
Marokko 15 % 7 % 25 % 10 %
Mexiko 15 % 0 % 10 % 10 %
Moldau 15 % 5 % 25 % 10 %
Mongolei 15 % 5 % 25 % 10 %
Montenegro 15 % 5 % 20 % 10 %
Neuseeland 15 % nicht geregelt nicht geregelt 10 %
Niederlande 15 % 0 % 10 % 0 %
Nordmazedonien 15 % 5 % 25 % 10 %
Norwegen 15 % 0 % 10 % 0 %
Oman 15 % 5 % 10 % 0 % / 5 %
Österreich 15 % 0 % 20 % 0 %
Pakistan 20 % 10 % 20 % 10 %
Peru 15 % 10 % 10 % 15 %
Philippinen 15 % 10 % 10 % 10 %
Polen 15 % 0 % 10 % 0 % / 5 %
Portugal 15 % 0 % 25 % 10 %
Rumänien 15 % 0 % 25 % 0 % / 5 %
Russland 15 % 5 % 20 % 0 %
Sambia 15 % 5 % 10 % 10 %
Saudi-Arabien 15 % 5 % 10 % 5 %
Schweden 15 % 0 % 10 % 0 %
Serbien 15 % 5 % 20 % 10 %
Singapur 15 % 5 % 10 % 5 %
Slowakei 15 % 0 % 10 % 0 % / 5 %
Slowenien 15 % 0 % 25 % 0 % / 5 %
Spanien 15 % 0 % 10 % 0 %
Sri Lanka 15 % 10 % 25 % 10 %
Südafrika 15 % 5 % 20 % 5 %
Tadschikistan 15 % 5 % 20 % 10 %
Taiwan 15 % 10 % 20 % 10 %
Thailand 15 % 10 % 10 % 15 %
Trinidad und Tobago 20 % 10 % 10 % 10 %
Tschechien 15 % 0 % 10 % 0 %
Tunesien 10 % nicht geregelt nicht geregelt 10 %
Türkei 15 % 5 % 20 % 10 %
Turkmenistan 15 % 5 % 25 % 10 %
Ukraine 15 % 5 % 20 % 10 %
Ungarn 15 % 0 % 10 % 0 %
Uruguay 15 % 5 % 25 % 10 %
Usbekistan 15 % 5 % 20 % 5 %
Venezuela 10 % 0 % 25 % 5 %
Vereinigte Arabische Emirate 15 % 5 % 10 % 0 %
Vereinigte Staaten 15 % 5 % 10 % 0 %
Vereinigtes Königreich 15 % 0 % 10 % 0 %
Vietnam 15 % 7 % / 10 % 50 % / 25 % 10 %

Die Abkommen sind auf dem Stand vom 1. Dezember 2025.

Mindesthaltedauer

Bei Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Island, Lettland, Malta, Spanien, Tschechien und Zypern sowie bei Jordanien, Kosovo, Liechtenstein und Sambia gilt der Satz für wesentliche Beteiligungen nur, wenn die Anteile mindestens zwölf Monate gehalten werden. Bei Polen und Portugal sind es 24 Monate.

Bei Lettland gilt 0 % auf Dividenden seit dem 1. Januar 2019, bei Kuwait seit dem 1. Januar 2025 bei 10 % über 365 Tage.

Sonderregeln einzelner Abkommen bei Dividenden

Frankreich verlangt 15 %, wenn die französische Gesellschaft mit mehr als 10 % direkt oder mittelbar von einem Gesellschafter außerhalb der EU und der Schweiz beherrscht wird. Sie kann das abwenden, indem sie nachweist, dass sie nicht allein wegen der 0 % gegründet wurde.

Luxemburg nimmt 5 %, solange die 10 % weniger als zwei Jahre gehalten werden, danach 0 %. Japan lässt seit dem 30. November 2022 Dividenden frei, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt und ein Jahr besteht.

Aserbaidschan verlangt neben 20 % Beteiligung eine Investition von mindestens 200.000 US-Dollar, Russland neben 20 % mindestens 200.000 CHF. Katar nimmt 5 %, wenn eine Gesellschaft die Dividende bezieht, und 10 % bei Privatpersonen.

Vietnam nimmt 10 % bei 25 % bis 50 % Beteiligung und 7 % ab 50 %. Armenien gewährt 0 % ab 50 % Beteiligung über ein Jahr mit mindestens 2 Mio. CHF Investition oder bei Banken und Pensionskassen, 5 % ab 10 % mit mindestens 100.000 CHF.

Jordanien stellt Dividenden an den Staat, Gebietskörperschaften, Pensionsfonds und die Zentralbank frei. Bei Indien sinkt der Satz für wesentliche Beteiligungen seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr auf 5 %, nachdem ein Urteil des indischen Supreme Court vom 19. Oktober 2023 die Meistbegünstigung anders auslegte und die Schweiz darauf reagierte.

Beim Abkommen mit den Vereinigten Staaten sind Dividenden an individuelle Vorsorgeeinrichtungen, in der Schweiz Säule 3a genannt, seit dem 1. Januar 2020 befreit.

Sonderregeln bei Zinsen

Bei Polen sind Zinsen an verbundene Kapitalgesellschaften ganz befreit. Für Japan, Lettland, Oman, Rumänien, die Slowakei und Slowenien gibt PwC 0 % bei mindestens 10 % Beteiligung über ein Jahr an, gültig seit dem 30. November 2022.

Korea nimmt 5 % auf Zinsen an Banken. Brasilien nimmt 10 %, wenn eine Bank ein Darlehen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit für Ausrüstung oder Investitionen gibt.

Chile nimmt seit dem 1. Januar 2019 wegen der Meistbegünstigung 10 % statt 15 %.

Neue und geänderte Abkommen

Das Abkommen mit Jordanien gilt seit dem 1. Januar 2026, die mit Armenien und Äthiopien seit dem 1. Januar 2024. Bahrain, Brasilien und Saudi-Arabien kamen am 1. Januar 2022 dazu, Kosovo am 1. Januar 2019 und Sambia am 7. Juni 2019.

Mit der Ukraine wurde am 24. Januar 2019 eine Änderung unterzeichnet. Sie senkt die Mindestbeteiligung von 20 % auf 10 % und den Zinssatz auf 5 %, ein Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht.

Für Malawi gilt das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Das Abkommen mit der EU

Die Schweiz und die EU haben am 27. Mai 2015 ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch unterzeichnet, das seit dem 1. Januar 2017 gilt. Es ersetzt das Zinsbesteuerungsabkommen von 2005 und übernimmt dessen Vorteile.

Dividenden einer Schweizer Tochter an ihre EU-Mutter können auf Antrag an der Quelle auf 0 % gesenkt werden, es reicht ein Meldeverfahren. Voraussetzung sind eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % über zwei Jahre und dass beide Gesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen.

Für Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften gilt das Gleiche. Statt der direkten Beteiligung genügt auch, dass eine dritte Gesellschaft an beiden mindestens 25 % hält, jeweils zwei Jahre lang.

Beide Seiten können Missbrauchsregeln anwenden. Günstigere Abkommen mit einzelnen EU-Staaten bleiben unberührt.

Für das Vereinigte Königreich und Gibraltar gilt das EU-Abkommen seit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 nicht mehr. Dort zählt nur noch das bilaterale Abkommen.

Rückerstattung und Meldeverfahren

Neu ausgestellte Bescheinigungen für das Meldeverfahren gelten in der Regel fünf Jahre. Den nicht erstatteten Teil der Verrechnungssteuer kann der Empfänger in seinem Heimatstaat oft anrechnen.

Wie Sie die Verrechnungssteuer am schnellsten zurückbekommen und was in Deutschland anzurechnen ist, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Schweiz, dort zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.