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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuer Belgien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH mindestens 10 % an einer belgischen Gesellschaft und das seit mindestens einem Jahr, behält Belgien auf die Dividende 0 % Quellensteuer ein. Ohne diese Voraussetzungen erlaubt das Abkommen mit Deutschland 15 %.

Ohne Abkommen sind es 30 %. Dieser Satz gilt in Belgien einheitlich für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, es gibt aber viele Ausnahmen.

Zinsen an deutsche Empfänger kosten nach dem Abkommen 0 % oder 15 %, Lizenzgebühren 0 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 30 % 30 % 30 %
Deutsche Gesellschaften 0 % bei mindestens 10 % für ein Jahr, sonst 15 % 0 % oder 15 % 0 %
Gebietsfremde mit Abkommen siehe unten siehe unten siehe unten

Abziehen müssen belgische Gesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften. Neben Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren betrifft das auch Dienstleistungsentgelte und bestimmte Mieten.

Die Abkommenssätze

Belgien hat 95 Abkommen in Kraft. Die Spalte Lizenzgebühren umfasst auch bestimmte Mieten.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 15 % oder 20 % 15 % 15 % oder 25 %
Albanien 5 % oder 15 % 5 % 5 %
Algerien 15 % 15 % 5 % oder 15 %
Argentinien 10 % oder 15 % 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Armenien 5 % oder 15 % 10 % 8 %
Aserbaidschan 5 %, 10 % oder 15 % 10 % 5 % oder 10 %
Bahrain 0 % oder 10 % 5 % 0 %
Belarus 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Brasilien 10 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 %, 15 % oder 20 %
Bulgarien 10 % 10 % 5 %
Chile 0 % oder 15 % 5 % oder 15 % 5 % oder 10 %
China 5 % oder 10 % 10 % 7 %
Dänemark 0 % oder 15 % 10 % 0 %
Deutschland 15 % 0 % oder 15 % 0 %
Elfenbeinküste 15 % 16 % 10 %
Finnland 5 % oder 15 % 10 % 5 %
Frankreich 10 % oder 15 % 15 % 0 %
Ghana 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Griechenland 5 % oder 15 % 5 % oder 10 % 5 %
Hongkong 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 5 %
Indien 15 % 10 % oder 15 % 20 %
Indonesien 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Irland 15 % 15 % 0 %
Italien 15 % 15 % 5 %
Japan 0 % oder 10 % 10 % 0 %
Kanada 5 % oder 15 % 10 % 0 % oder 10 %
Kasachstan 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Kongo 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Kuwait 0 % oder 10 % 0 % 10 %
Luxemburg 10 % oder 15 % 0 % oder 15 % 0 %
Malta 15 % 10 % 0 % oder 10 %
Marokko 6,5 % oder 10 % 10 % 10 %
Mauritius 5 % oder 10 % 10 % 0 %
Mexiko 0 % oder 10 % 5 % oder 10 % 10 %
Nigeria 12,5 % oder 15 % 12,5 % 12,5 %
Nordmazedonien 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Norwegen 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 0 %
Österreich 15 % 15 % 0 % oder 10 %
Pakistan 15 % 15 % 0 %, 15 % oder 20 %
Philippinen 10 % oder 15 % 10 % 15 %
Polen 0 % oder 10 % 5 % 5 %
Ruanda 0 % oder 15 % 10 % 10 %
Russland 10 % 10 % 0 %
San Marino 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 5 %
Schweiz 0 % oder 15 % 0 % oder 10 % 0 %
Seychellen 0 %, 5 % oder 15 % 5 % oder 10 % 5 %
Singapur 0 %, 5 % oder 15 % 5 % 3 % oder 5 %
Spanien 0 % oder 15 % 10 % 5 %
Taiwan 10 % 10 % 10 %
Thailand 15 % oder 20 % 10 % oder 25 % 5 % oder 15 %
Tunesien 5 % oder 15 % 5 % oder 10 % 11 %
Türkei 15 % oder 20 % 15 % 10 %
Ukraine 5 % oder 15 % 2 % oder 10 % 0 % oder 10 %
Ungarn 10 % 15 % 0 %
Uruguay 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 %, 5 % oder 10 % 5 % 0 % oder 5 %
Vereinigtes Königreich 0 %, 10 % oder 15 % 10 % 0 %
Vereinigte Staaten 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 15 % 0 %
Vietnam 5 %, 10 % oder 15 % 10 % 5 %, 10 % oder 15 %
Zypern 10 % oder 15 % 10 % 0 %

Die übrigen 35 Abkommen fallen in sieben Gruppen mit jeweils gleichen Sätzen.

Mit Estland, Georgien, Lettland, Litauen und Tschechien gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen und 5 % oder 10 % auf Lizenzgebühren.

Mit der Mongolei, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Usbekistan und Venezuela sind es 5 % oder 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen und 5 % auf Lizenzgebühren.

Mit Island, Kroatien, den Niederlanden, Schweden und Südafrika gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen und 0 % auf Lizenzgebühren.

Mit Australien, Ecuador, Korea, Malaysia, Neuseeland und Sri Lanka sind es 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Mit Bangladesch, Gabun, Israel, Portugal und dem Senegal gelten 15 % auf Dividenden und Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.

Für Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien gilt noch das Abkommen mit dem früheren Jugoslawien. Es sieht 10 % oder 15 % auf Dividenden, 15 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren vor.

Für Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan und Turkmenistan gilt weiter das Abkommen mit der früheren Sowjetunion. Danach sind es 15 % auf Dividenden und Zinsen und 0 % auf Lizenzgebühren.

Das Abkommen mit China gilt nicht für Hongkong, dafür gibt es ein eigenes. Meistbegünstigungsklauseln in einzelnen Abkommen sind in den Sätzen nicht berücksichtigt.

Die Befreiung für Muttergesellschaften

Belgien setzt die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie um. Eine Dividende an eine Muttergesellschaft in der EU bleibt steuerfrei, wenn beide Gesellschaften eine Rechtsform aus dem Anhang der Richtlinie haben, beide der Körperschaftsteuer unterliegen und die Mutter mindestens 10 % ununterbrochen seit mindestens einem Jahr hält.

Ist das Jahr bei der Ausschüttung noch nicht voll, behält die belgische Gesellschaft die Steuer vorläufig ein, führt sie aber nicht ab. Läuft das Jahr ab, bekommt die Mutter den Betrag ausgezahlt.

Verkauft die Mutter vorher, muss die belgische Gesellschaft das Einbehaltene samt 4 % Verzugszinsen an das Finanzamt zahlen.

Auch außerhalb der EU

Dieselbe Befreiung gilt für Gesellschaften in Staaten, deren Abkommen mit Belgien eine ausreichende Klausel zum Informationsaustausch enthält. Die Bedingungen sind dieselben wie in der Richtlinie.

Bei den Abkommen mit mehreren Dividendensätzen richtet sich der Unterschied meist nach der Höhe der direkten Beteiligung. Mit der Schweiz gibt es außerdem über das bilaterale Abkommen II unter bestimmten Bedingungen 0 % auf Dividenden und Zinsen.

Zinsen und Lizenzen innerhalb der EU

Für Empfänger in der EU entfällt die Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren, wenn die Bedingungen der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie erfüllt sind. Einige Abkommen befreien zusätzlich Zinsen auf Handelsforderungen und auf Darlehen von Banken oder staatlichen Stellen.

Kleine Beteiligungen ab 2,5 Millionen Euro

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Tate & Lyle sind auch Dividenden an ausländische Minderheitsgesellschafter befreit. Die Beteiligung liegt dann unter 10 %, muss aber mindestens 2,5 Millionen Euro gekostet haben und ein Jahr lang voll im Eigentum gehalten werden.

Seit dem 29. Juli 2025 muss die Beteiligung außerdem als Finanzanlage gelten, außer der Empfänger ist eine kleine Gesellschaft. Der Gesellschafter muss im EWR oder in einem Abkommensstaat sitzen und eine Rechtsform haben, die der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht.

Die Befreiung greift nur, soweit die belgische Steuer im Ansässigkeitsstaat weder angerechnet noch erstattet werden kann. Beide Gesellschaften müssen zudem einer Besteuerung unterliegen.

Wenn die Gestaltung künstlich ist

Belgien hat eine allgemeine Missbrauchsregel. Die Befreiung entfällt, wenn eine Dividende aus Rechtsgeschäften stammt, die keinen echten wirtschaftlichen Grund haben und nur der Steuerbefreiung dienen.

Kapitalherabsetzung zählt teils als Dividende

Beschließt die Hauptversammlung seit dem 1. Januar 2018 eine Kapitalherabsetzung, stammt die Rückzahlung anteilig aus eingezahltem Kapital und aus Rücklagen. Der Anteil aus Rücklagen gilt als Dividende und kann Quellensteuer auslösen.

Für die Ausschüttung eines Aufgelds gilt dasselbe. Seit 2019 sind außerdem Aktien, die belgische Privatpersonen bei einer Abspaltung erhalten, unter Bedingungen steuerfrei.

Abkommen in Verhandlung

Neu unterzeichnet, geändert oder in Neuverhandlung sind die Abkommen mit Botswana, Frankreich, Indien, der Isle of Man, Kanada, Katar, Kenia, dem Kongo, Kosovo, Liechtenstein, Macau, Malaysia, Moldau, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Oman, Russland, Ruanda, der Schweiz, Tadschikistan, Uganda, Usbekistan, dem Vereinigten Königreich und Vietnam. Bei einigen geht es nur um die Klausel zum Informationsaustausch.

Schnellere Erstattung mit FASTER

Die EU-Richtlinie FASTER (2025/50) soll die Erstattung zu viel einbehaltener Quellensteuer auf Dividenden börsennotierter Aktien und Zinsen börsennotierter Anleihen beschleunigen. Kern ist eine digitale Ansässigkeitsbescheinigung, die bis zu ein Jahr gilt.

Anträge stellen zertifizierte Finanzintermediäre für die Anleger. Für Erstattungen im Schnellverfahren gilt eine Frist von 60 Tagen.

Mitgliedstaaten, deren Marktkapitalisierung unter 1,5 % liegt, dürfen ihre bisherigen Verfahren behalten. Liegt sie vier Jahre in Folge darüber, müssen sie das System übernehmen, vollständig umgesetzt sein soll es bis zum 1. Januar 2030.

Für deutsche Gesellschaften mit belgischer Tochter läuft es meist auf 0 % hinaus. Wie Sie die Voraussetzungen sauber nachweisen und die Dividende in Deutschland behandeln, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Belgien, dort zuletzt aktualisiert am 10. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.