
Internationale Strukturierung · Begleitung von der Analyse bis zur Umsetzung
Ihre Firmenstruktur im Ausland — ohne dass Sie sich in Steuerrecht einarbeiten müssen.
- Rechtssicher geprüft und dokumentiert
- Kaum Aufwand auf Ihrer Seite
- Begleitung von der Analyse bis zum Bankkonto
Rund zwei Minuten. Keine Verpflichtung.
Geprüft wird vorab, nicht im Nachhinein: Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, Hinzurechnungsbesteuerung und die Meldepflichten in Ihrem Wohnsitzland.
- Seit 2013am Markt, mit Sitz in London
- Auswandern?Ob es in Ihrem Fall nötig ist, klären wir vorab — versprechen lässt sich das seriös nicht
- Nichts zu koordinierenStandortwahl, Gründung, Behörden und Kontoeröffnung laufen über uns
Die Kanzlei in Kürze
Ein kurzer Eindruck
Wer hinter der Kanzlei steht und wie wir arbeiten — in wenigen Minuten.

Ausgangslage
Warum die meisten es nicht angehen
In den Gesprächen, die wir führen, ist der Nutzen fast immer klar. Liegen bleibt das Thema aus anderen Gründen — meistens aus diesen vier.
„Das ist doch bestimmt eine Grauzone.“
Wer sich umhört, stößt zuerst auf Anbieter, die mit Anonymität und Briefkastenadressen werben.
Wir richten nur Strukturen ein, die einer Prüfung standhalten — und prüfen das vorab. Was wir vorab prüfen →
„Ich habe keine Zeit, mich in internationales Steuerrecht einzuarbeiten.“
Sich nebenher in Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten einzulesen, ist keine Frage des Interesses, sondern der verfügbaren Stunden.
Müssen Sie nicht: Bei Ihnen bleiben vier Dinge, alles Übrige übernehmen wir. So läuft es ab →
„Die Informationen widersprechen sich.“
Ein Beitrag nennt ein Land als beste Wahl, der nächste warnt davor — am Ende weiß man weniger als vorher.
Im Erstgespräch bekommen Sie eine Einschätzung für Ihre Situation statt weiterer Recherche. Für wen sich das lohnt →
„Am Ende muss ich doch auswandern.“
Die Sorge, dass am Schluss der Umzug der Familie oder die Aufgabe des Wohnsitzes steht, beendet viele Überlegungen früh.
Nicht zwangsläufig — ob es in Ihrem Fall nötig ist, prüfen wir vorab. Die Antwort im Detail →
Ablauf & Aufgaben
Wie es abläuft
Fünf Phasen. Bei Ihnen bleiben vier Dinge: ein Gespräch, Ihre Unterlagen, die Entscheidung und Unterschriften. Alles Übrige übernehmen wir.
Erstgespräch
Standortanalyse und Prüfung
Struktur-Vorschlag und Entscheidung
Gründung und Registrierung
Bankkonto und Inbetriebnahme
Durchgehend: Jeder Schritt wird schriftlich festgehalten, damit die Struktur gegenüber Behörden belegbar ist. Steuerliche Fragen stimmen wir mit den jeweils zugelassenen Berufsträgern in der betreffenden Rechtsordnung ab — Sie müssen niemanden selbst suchen.
Zum Zeitrahmen insgesamt: Die Dauer hängt stark von der gewählten Jurisdiktion und vom Institut ab. Welche Spanne für Ihren Fall realistisch ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch — geschätzte Zahlen setzen wir hier nicht ein.
Kein Einlesen in internationales Steuerrecht, keine Behördentelefonate, keine Formulare in fremder Sprache.
Rechtssicherheit
Es geht um Standortwahl und Struktur — nicht um Verschleierung
Das prüfen wir vorab — Sie müssen es nicht verstehen. Wenn Sie wissen möchten, worauf es ankommt: Die drei Punkte lassen sich aufklappen.
Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
Eine Gesellschaft wird nicht dort besteuert, wo sie eingetragen ist, sondern dort, wo sie tatsächlich geleitet wird. Wenn die Entscheidungen weiterhin von Ihrem Schreibtisch in Deutschland fallen, kann die Besteuerung genau dorthin zurückkehren — trotz ausländischem Register.
Deshalb prüfen wir vorab, welche Substanz im Zielland erforderlich ist und ob sie in Ihrem Fall herstellbar ist. Ist sie es nicht, sagen wir das.
Hinzurechnungsbesteuerung (CFC)
Erzielt eine von Ihnen beherrschte Auslandsgesellschaft bestimmte Einkünfte, können diese Ihnen persönlich zugerechnet und im Wohnsitzland besteuert werden — auch dann, wenn keine Gewinne ausgeschüttet wurden.
Ob die Regelungen greifen, hängt von Beteiligungshöhe, Art der Einkünfte und Geschäftstätigkeit ab. Das wird vor der Gründung geprüft, nicht danach.
Meldepflichten im Wohnsitzland
Beteiligungen an Auslandsgesellschaften sind in der Regel anzeigepflichtig. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob die Struktur steuerlich vorteilhaft ist oder ob Gewinne fließen.
Sie werden erfüllt, nicht umgangen. Welche Fristen und Formulare in Ihrem Fall gelten, halten wir schriftlich fest.
Was wir nicht machen
Wir richten keine Gesellschaften ein, deren einziger Zweck darin besteht, eine Adresse im Ausland zu haben. Anbieter, die reine Briefkastenlösungen verkaufen, führen ihre Mandanten in Richtung Steuerhinterziehung — oft ohne dass diese es merken, weil über die Mitwirkungs- und Meldepflichten nicht gesprochen wurde.
Ebenso nennen wir keine Steuersätze als Verkaufsargument. Ein niedriger Satz allein sagt nichts darüber aus, was eine Struktur am Ende tatsächlich kostet — und es gibt kein Land, das für alle das richtige ist. Was für Sie in Frage kommt, ergibt sich aus Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielen.
Leistungsspektrum
Was die Kanzlei abdeckt
Das Erstgespräch beginnt bei Ihrer Situation, nicht bei einem Produkt. Je nachdem, was dabei herauskommt, greifen diese Bereiche.
Firmengründung im Ausland
Unternehmensstrukturierung und Holdings
Trusts und Stiftungen
Wohnsitzverlagerung
Bankkonten und Vermögensverwaltung
Vermögensschutz und Nachfolge
Jurisdiktionen, mit denen gearbeitet wird
Zypern · Singapur · Hongkong · Malta · Irland · England · USA · Georgien · VAE/Dubai · Schweiz · Liechtenstein · Panama · Paraguay · Thailand · Ungarn · Rumänien · Bahamas · Bermuda · Cayman Islands · Gibraltar · Isle of Man · Monaco · Seychellen
Welche davon für Sie in Betracht kommt, ergibt sich aus Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielen — es gibt kein Land, das für alle das richtige ist.
Die Kanzlei
Mit wem Sie arbeiten

Ihre Ansprechpartner
Sie arbeiten nicht mit einer einzelnen Person, sondern mit einem Team. Kümmern müssen Sie sich trotzdem um nichts.
- Fabian WilkMember
- Usama AhmedGeneral Manager
- Tony EdwardsIncorporations Manager
- James Heppe-SmithIncorporation Support Associate
- Jomar LisingHead of Accounting
- Sofia VasiukhinaBookkeeping Manager
- Anna SmithBanking & Brokerage Operations Manager
- Tatjana LintnerFinance & Invoicing Manager
- Stephanie HuterSales & Client Acquisition Lead
Alle W-V Law Firm LLP. Wer welchen Schritt übernimmt, stimmen wir intern ab — Sie koordinieren nichts.
Bewertungen
Was Mandanten schreiben
Die Bewertungen liegen öffentlich bei ProvenExpert. Hier zeigen wir Auszüge — die vollständigen Texte stehen dort.
Bewertungen auf ProvenExpert
Fünf Sterne
Mitgliedschaften und Registereinträge
Die Kanzlei ist in mehreren Jurisdiktionen registriert und in Handelskammern vertreten. Das ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls — es sagt nur, dass wir in diesen Rechtsordnungen tatsächlich arbeiten.
Zusammenarbeit mit ICAEW-Berufsträgern
Mitglied der Deutsch-Singapurischen Handelskammer
Registriert bei der Aufsichtsbehörde Singapur
Eingetragen bei der KVK
Mitglied der BLRM-Handelskammer
Eignung
Für wen sich das lohnt — und für wen nicht
Ehrlich vorab, damit Sie Ihre Zeit nicht verschwenden. Ob es für Sie passt, klären wir im Erstgespräch.
Für wen sich das lohnt
Am tragfähigsten ist eine Auslandsstruktur, wenn diese Punkte zusammenkommen:
- Ortsunabhängiges Geschäft. Online-Business, Beratung, Agentur, Lizenz- oder Kapitaleinkünfte — Tätigkeiten, bei denen sich die Geschäftsleitung tatsächlich verlagern lässt.
- Relevanter Jahresgewinn. Groß genug, dass der laufende Aufwand für Substanz und Compliance im Zielland in einem sinnvollen Verhältnis steht. Wo diese Grenze liegt, hängt stark vom Zielland ab — bei einer Struktur in Singapur oder England sieht die Rechnung anders aus als bei einer Gesellschaft in einem Nullsteuergebiet.
- Planungshorizont statt Eile. Wer ein bis zwei Jahre vorausdenkt, hat alle Gestaltungsmöglichkeiten. Wer unter Zeitdruck steht, deutlich weniger.
- Bereitschaft, es richtig zu machen. Meldepflichten erfüllen, Substanz aufbauen, dokumentieren — dafür bekommen Sie eine Struktur, die einer Prüfung standhält.
Trifft das auf Sie zu, lohnt sich das Gespräch mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Für wen sich das nicht lohnt
Nicht jede Situation trägt eine Auslandsstruktur. In diesen Fällen raten wir davon ab:
- Wenn der laufende Aufwand für Substanz, Buchhaltung und Compliance im Zielland in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. Das betrifft besonders Strukturen in Nullsteuergebieten: Damit sie rechtlich tragfähig sind, braucht es tatsächliche Substanz vor Ort — Räume, Personal, Geschäftsleitung. Dieser Aufwand ist weitgehend unabhängig von Ihrem Gewinn, weshalb er sich in der Praxis oft erst ab einem hohen Gewinn rechnet. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, geht ein Risiko ein, das am Ende Sie tragen.
- Wenn Ihre Tätigkeit ortsgebunden ist — etwa mit Betriebsstätte, Ladenlokal oder Personal in Deutschland. Dann lässt sich die Geschäftsleitung faktisch nicht verlagern.
- Wenn die Erwartung ist, dass bestehende Verpflichtungen durch eine Gründung entfallen. Das tun sie nicht.
- Wenn kurzfristig ein Unternehmensverkauf ansteht und die Frist für eine saubere Vorbereitung schon zu knapp ist. Ob sie reicht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Wenn wir im Erstgespräch zu diesem Ergebnis kommen, sagen wir es Ihnen — und Sie haben eine halbe Stunde investiert statt eines Gründungshonorars.
Im Erstgespräch klären wir zuerst, ob das Thema für Sie überhaupt sinnvoll ist.
Letzte Fragen
Letzte Fragen
Die Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten kommen — hier schon vorab beantwortet.
Muss ich auswandern?
Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist, wo die Geschäftsleitung tatsächlich ausgeübt wird — nicht Ihr Reisepass. Bei manchen Modellen lässt sich das ohne Wohnsitzwechsel abbilden, bei anderen nicht. Was in Ihrem Fall gilt, prüfen wir vorab und sagen es Ihnen ehrlich. Ein Versprechen in die eine oder andere Richtung wäre an dieser Stelle unseriös.
Wie viel Zeit kostet mich das?
Wenig. Was bei Ihnen liegt, steht im Ablauf bei jeder Phase unter „Sie tun“ — dort steht auch, wovon die Gesamtdauer abhängt. Zum Ablauf
Ist das nicht doch eine Grauzone?
Nein — wenn es richtig gemacht wird. Der Unterschied liegt darin, ob Meldepflichten erfüllt oder umgangen werden. Wir prüfen vor der Gründung, ob die Hinzurechnungsbesteuerung greift, wo die tatsächliche Geschäftsleitung liegt und welche Anzeigepflichten in Ihrem Wohnsitzland bestehen. Diese Prüfungen halten wir schriftlich fest, damit die Struktur gegenüber Behörden belegbar ist.
Was wir nicht machen: Gesellschaften, deren einziger Zweck eine Adresse im Ausland ist.
Was passiert, wenn das Finanzamt nachfragt?
Dann liegt die Dokumentation vor: warum dieser Standort gewählt wurde, welche Substanz vorhanden ist, welche Meldungen erfolgt sind. Genau dafür wird jeder Schritt festgehalten. Eine Struktur, die einer Prüfung nicht standhält, ist keine Ersparnis, sondern ein aufgeschobenes Problem.
Ab welcher Größe lohnt sich das überhaupt?
Es muss ein Verhältnis zwischen dem laufenden Aufwand für Substanz, Buchhaltung und Compliance im Zielland und dem Ergebnis bestehen. Unterhalb einer bestimmten Größenordnung ist das regelmäßig nicht gegeben — dann raten wir ab.
Was kostet die Einrichtung?
Das hängt von der Jurisdiktion und der gewählten Struktur ab. Die Einrichtung beginnt je nach Zielland bei diesen Beträgen:
| Zielland | Einrichtung |
|---|---|
| England | ab 1.000 EUR |
| Hongkong | ab 1.900 EUR |
| USA | ab 1.900 EUR |
| Irland | ab 1.950 EUR |
| Malta | ab 2.500 EUR |
| Singapur | ab 2.950 EUR |
| Trust | ab 4.900 EUR |
Angaben ab dem jeweils genannten Betrag. Der Preis für Ihren Fall hängt von der gewählten Struktur ab und wird vor der Beauftragung verbindlich genannt.
Im Erstgespräch bekommen Sie eine konkrete Zahl für Ihren Fall, bevor Sie sich entscheiden. Laufende Kosten für Buchhaltung und Compliance nennen wir dabei ebenfalls — sie sind Teil der Rechnung, ob sich etwas lohnt.
Ich habe schon eine Auslandsgesellschaft. Können Sie die prüfen?
Ja. Das ist ein häufiger Fall — oft nach einer Gründung über einen Anbieter, der über Meldepflichten und Substanz nicht gesprochen hat. Wir sehen uns an, wo die Struktur trägt und wo nicht, und was sich nachträglich noch korrigieren lässt.
Beraten Sie mich steuerlich?
Diese Seite und unsere Leistungen stellen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Steuerliche Fragen bearbeiten wir in Zusammenarbeit mit den jeweils zugelassenen Berufsträgern in der betreffenden Rechtsordnung. Sie müssen diese Berufsträger nicht selbst suchen — die Abstimmung übernehmen wir.
Was passiert nach der Anfrage?
Sie erhalten eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag für das Erstgespräch — in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Im Gespräch klären wir Ihre Situation. Verpflichtungen entstehen daraus nicht.
Was, wenn sich das für mich nicht lohnt?
Dann sagen wir es Ihnen im Erstgespräch — mit Begründung. Das kommt regelmäßig vor: bei ortsgebundener Tätigkeit, zu knappem Zeitrahmen oder wenn der laufende Aufwand das Ergebnis auffrisst. Sie haben dann eine halbe Stunde investiert und Klarheit, statt ein Gründungshonorar für eine Struktur, die Ihnen nichts bringt.
Ihr nächster Schritt
Wir nehmen Sie an die Hand — und zeigen Ihnen, welche Struktur zu Ihrem Geschäft passt.
Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Situation konkret an: Ihr Geschäftsmodell, Ihren Wohnsitz, Ihre Ziele. Sie gehen mit einer klaren Einschätzung heraus, welche Standorte in Frage kommen, was das realistisch bedeutet und wie der Weg dorthin aussieht.
- Eine belastbare Einschätzung statt weiterer widersprüchlicher Recherche
- Konkrete Standorte und Strukturen, auf Ihr Geschäft bezogen
- Einen klaren nächsten Schritt — oder die begründete Auskunft, dass sich das Thema für Sie derzeit nicht lohnt
Danach entscheiden Sie. Nicht vorher.
Anfrage
Kostenloses Erstgespräch anfragen
Im Erstgespräch klären wir, ob und in welcher Form eine Auslandsstruktur für Ihre Situation überhaupt in Frage kommt. Zuerst Ihre Kontaktdaten, dann zwei Angaben zu Ihrem Geschäft — rund zwei Minuten, keine Verpflichtung.