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Zypern Trust

Ein Trust auf Zypern zahlt keinerlei Steuern auf ausländische Einkünfte. Der Steuersatz liegt bei 0 Prozent.

Ein Trust hat keinen Eigentümer. Das ermöglicht einen nachhaltigen, steueroptimierten Vermögensaufbau.

Welche Ziele verfolgt ein Trust?

  • Beschleunigter Vermögensaufbau durch vollständige Steuerfreiheit auf Zypern.
  • Asset Protection im Falle von Insolvenz, Scheidung oder Haftungsfällen.
  • Vermeidung einer Erbschaftsteuer im Todesfall.

Die wichtigsten Merkmale eines Irrevocable Cyprus Trusts

  • Ein ICT erfordert kein Mindestkapital.
  • Auch eine Mindeststeuer gibt es nicht. Einkünfte sind steuerfrei, sofern sie nicht aus Zypern stammen.
  • Zypern ist seit dem 1. Mai 2004 EU-Mitglied und hat rund 1,1 Millionen Einwohner.
  • Zypern steht auf der weißen Liste der OECD und setzt die geltenden AML-Richtlinien um.
  • Das Land hat eine sehr stabile Fiskalpolitik.
  • Zypern hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Ausländische Investoren zahlen dadurch in ihrem Heimatland keine zusätzlichen Steuern.
  • Die Gründung erfordert keine notarielle Beurkundung, eine Anreise ist nicht nötig.
  • Das Rechtssystem basiert auf britischem Common Law.
  • Ein Zypern Trust genießt hohe Vertraulichkeit und hohes Vertrauen bei Banken.
  • In einen Trust lassen sich Vermögenswerte und Eigentum aus aller Welt einbringen.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an:

Wofür eignet sich ein Zypern Trust?

Trusts eignen sich zur Vermögenssicherung, zur internationalen Steuerplanung und zur Nachfolgeregelung. Auch als Instrument der Vermögensverwaltung sind sie verbreitet.

Zypern-Trusts entstehen auf Grundlage des Cyprus International Trusts Law von 1992, das dem britischen Common Law folgt.

Das transparente und moderne Rechtssystem macht Zypern zu einer der attraktivsten Jurisdiktionen für internationale Steuerplanung.

Ein Zypern Trust überzeugt vor allem durch Planungssicherheit und Zugang zu Schweizer Banken. Die Mindesteinlage dort liegt bei 500.000 Euro.

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur. Stiftungen schaffen hier oft Abhilfe.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu meist Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.