Vorsteuerabzugsberechtigt: Was bedeutet das eigentlich?
Als Unternehmer können Sie unter bestimmten Bedingungen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das nennt man Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wer genau vorsteuerabzugsberechtigt ist und worauf es ankommt, zeigt dieser Artikel.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt sind grundsätzlich nur Unternehmer, die im Rahmen ihres Unternehmens steuerpflichtige Umsätze erzielen. Ob natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, spielt dabei keine Rolle.
Auch Kleinunternehmer sind prinzipiell vorsteuerabzugsberechtigt, sofern sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.
Wofür kann die Vorsteuer abgezogen werden?
Abziehbar ist die Vorsteuer für alle Einkäufe, die im Rahmen des Unternehmens anfallen und Umsatzsteuer auslösen, etwa Warenkäufe oder Dienstleistungen.
Auch bei Investitionen wie Maschinen oder einem Firmenfahrzeug lässt sich die Vorsteuer abziehen.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Voraussetzung ist zunächst eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen erforderlichen Angaben: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Art und Menge der Waren oder Dienstleistungen, Zeitpunkt der Lieferung und der ausgewiesene Steuerbetrag.
Die bezahlte Umsatzsteuer muss zudem tatsächlich angefallen und in Rechnung gestellt worden sein. Für private Zwecke darf die Vorsteuer nicht genutzt werden.
Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung
Nutzt ein Unternehmer einen Gegenstand sowohl betrieblich als auch privat, ist nur der Anteil der Vorsteuer abziehbar, der auf die betriebliche Nutzung entfällt.
Bei einem Firmenfahrzeug muss er dafür nachweisen, welcher Anteil auf betriebliche und welcher auf private Fahrten entfällt.
Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerfreien Umsätzen
Für umsatzsteuerfreie Umsätze gibt es keinen Vorsteuerabzug. Erbringt ein Unternehmer solche Leistungen, kann er für die zugehörigen Einkäufe keine Vorsteuer geltend machen.
Diese Kosten trägt er dann vollständig selbst.
Besonderheiten bei der Vorsteuerabzugsberechtigung
Bei Anlagevermögen wie Maschinen oder Gebäuden ist der Vorsteuerabzug erst möglich, sobald der Gegenstand ins Unternehmen eingelegt wurde. Abziehbar ist die Vorsteuer dann im Jahr der Anschaffung, sofern der Gegenstand tatsächlich unternehmerisch genutzt wird.
Bei umgekehrter Steuerschuldnerschaft, etwa bei Bauleistungen oder Edelmetalllieferungen, gilt eine besondere Regel. Der Leistungsempfänger kann die Vorsteuer nur abziehen, wenn er vom Leistenden eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten hat.
Was die Vorsteuerabzugsberechtigung für Unternehmer bedeutet
Die Vorsteuerabzugsberechtigung senkt die Betriebskosten und erhöht damit die Gewinne von Unternehmern. Voraussetzung dafür sind eine ordnungsgemäße Rechnung und die korrekte Zuordnung der Einkäufe zum Unternehmen.
Machen Sie sich als Unternehmer mit diesen Regelungen vertraut und ziehen Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater hinzu.
Unverbindliches Erstgespräch
Bei Fragen zur Vorsteuerabzugsberechtigung vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Wir schaffen Klarheit und gestalten Ihre steuerlichen Belange optimal.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur. Stiftungen schaffen hier oft Abhilfe.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu meist Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.