Vorratsgesellschaften kaufen
Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete Firma, die Sie kaufen statt neu zu gründen. Sie können damit sofort geschäftlich aktiv werden.
Viele Vorratsgesellschaften verfügen bereits über ein Konto und eine VAT-Nr. (USt.-ID-Nr.). In Ländern wie Irland dauert die Erteilung einer VAT-Nr. sonst bis zu 6 Monate. Mit einer Vorratsgesellschaft entfällt diese Wartezeit.
Vorratsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen, neu oder älter, aber nie geschäftlich aktiv gewesen. Sie starten damit sofort mit Ihrem Business, ohne Formalitäten. Alles ist bereits für Sie erledigt.
Eine ältere Vorratsgesellschaft wirkt zudem wie ein etabliertes Unternehmen. Das stärkt das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Finanzinstituten.
In folgenden Jurisdiktionen können wir Ihnen Vorratsgesellschaften anbieten:
Vorratsgesellschaft Irland
Vorratsgesellschaft Singapur
Vorratsgesellschaft USA
Vorratsgesellschaft Rumänien
Vorratsgesellschaft England, Vereinigtes Königreich
Vorratsgesellschaft Polen
Ein Teil dieser Vorratsgesellschaften ist bereits mit Konto, VAT-Nr. und EORI-Nr. verfügbar. Optional steht Ihnen zusätzlich ein Treuhandservice zur Verfügung.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an.
Die größten Vorteile einer Vorratsgesellschaft
- Sämtliche Gründungsformalitäten sind bereits abgeschlossen
- Keine Wartezeiten
- Ihre Kunden haben nicht das Gefühl, mit einem frisch gegründeten Unternehmen zu arbeiten
- Sofortige Geschäftsfähigkeit
- Die Vorratsgesellschaft ist garantiert frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
- Auf Wunsch bereits mit VAT-Nr. und Geschäftskonto
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an.
Vorratsgesellschaft kaufen: Kontaktieren Sie uns für eine Liste der verfügbaren Vorratsgesellschaften
Nutzen Sie eine unserer bereits existierenden Vorratsgesellschaften. Wir bieten Vorratsgesellschaften aus vielen Ländern an. Senden Sie uns eine Nachricht, Sie erhalten umgehend eine Liste verfügbarer Firmen.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das betrifft etwa mittelbare Beteiligungen oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu.
Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.