Einführung in die Verrechnungspreisgestaltung in Portugal
Verrechnungspreisregeln
Die portugiesischen Verrechnungspreisvorschriften sind Teil des Körperschaftssteuergesetzes und folgen den OECD-Leitlinien. Grundlage ist der Fremdvergleichsgrundsatz nach Artikel 9 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen.
Die Regeln gelten für portugiesische Steuerzahler, einschließlich lokaler Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Der Steuerzahler selbst muss bestätigen, dass seine Verrechnungspreise dem Standard entsprechen, oder seine Steuererklärung entsprechend anpassen.
Eine Verrechnungspreisdokumentation einreichen müssen nur große Steuerzahler.
Wegen der Selbstveranlagung sind Analyse und Dokumentation aber für alle sinnvoll, sie schützen vor Strafen. Fordert die Steuerbehörde die Dokumentation an, gilt dafür eine feste Frist.
Als beste Praxis gilt das OECD-Konzept von Stammdatei und Lokaler Datei. Für größere Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz hat Portugal zudem das Country-by-Country-Reporting (CbCR) eingeführt.
OECD Richtlinien
Die portugiesischen Verrechnungspreisregeln folgen den OECD-Leitlinien. Für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes gelten die im Juli 2017 aktualisierten Leitlinien.
Die portugiesischen Steuerbehörden haben mehrere verbindliche Urteile, Anweisungen und allgemeine Leitlinien zu Verrechnungspreisfragen veröffentlicht. Ein Großteil davon ist öffentlich zugänglich.
Verrechnungspreismethoden
Für jede Transaktion gilt die Methode, die den zuverlässigsten Maßstab für ein fremdvergleichskonformes Ergebnis liefert.
Zulässig sind der vergleichbare unkontrollierte Preis, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnspaltungsmethode. Die gewählte Methode muss zum Funktions- und Risikoprofil des Unternehmens passen, auch andere Methoden sind zulässig, sofern sie vertretbar und angemessen sind.
Eine feste Priorität zwischen den Methoden gibt es nicht, solange das Ergebnis dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. In der Praxis bevorzugt eine “natürliche Hierarchie” jedoch die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises.
Selbstauskunft
Portugal kennt eine Selbstveranlagungsregelung, der Steuerpflichtige muss die Einhaltung der Verrechnungspreisvorschriften selbst sicherstellen.
Unternehmen mit weniger als 3 Mio. Euro Umsatz müssen keine Verrechnungspreisdokumentation führen. Portugiesische Körperschaftsteuerzahler müssen in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, ob sie Transaktionen mit verbundenen Parteien hatten, die konkreten Beträge sind detailliert anzugeben.
Dokumentation der Verrechnungspreise
Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation
Portugal akzeptiert das OECD-Verrechnungspreisdokumentationsmodell mit Stammdatei und Lokaler Datei nach BEPS-Aktion 13. Dieser Ansatz gilt als beste Praxis.
Fehlt eine sorgfältig erstellte Dokumentation, drohen in der Regel Geldstrafen, unabhängig davon, ob überhaupt Anpassungen nötig werden.
Für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2016 gelten zudem CbCR-Vorschriften, für Konzerne mit über 750 Millionen Euro Umsatz.
Alle Unterlagen sollten auf Portugiesisch, vorzugsweise, oder Englisch erstellt werden.
Vier Arten von Unterlagen sollten aufbewahrt werden: primäre Buchhaltungsunterlagen, Unterlagen über Steueranpassungen, Unterlagen über Transaktionen mit verbundenen Parteien und Nachweise zum Fremdvergleichsergebnis.
Stammdatei und lokale Datei
Die Struktur aus Stammdatei und Lokaler Datei ist bewährte Praxis und schützt vor Strafen, verbindlich sind die Anforderungen derzeit aber nicht.
Die Steuerbehörden erwarten typischerweise einen Hintergrund zum Unternehmen, die Konzernstruktur, einen Überblick über die wichtigsten konzerninternen Transaktionen, eine Funktions-, Vermögens- und Risikoanalyse, eine Branchenanalyse sowie eine wirtschaftliche Analyse mit Vergleichsdaten. Entscheidend ist, dass die Dokumentation die werttreibenden Aktivitäten und das Risikomanagement der Gruppe erklärt und die Fremdvergleichskonformität der Politik zeigt.
Wie die gesamte Steuer- und Buchhaltungsdokumentation muss auch die Verrechnungspreisdokumentation zehn Jahre aufbewahrt werden, die Verjährungsfrist selbst beträgt in der Regel vier Jahre.
Einige Risikofaktoren für Herausforderungen
Kommissionsgeschäfte und Auftragsfertigung zählen zu den Geschäftsmodellen mit hohem Risiko.
Auch Vertriebshändler mit begrenztem Risiko sowie Auftragsdienstleistungs- oder Auftrags-F&E-Vereinbarungen können betroffen sein, vor allem wenn wichtige Personalfunktionen in Portugal liegen.
Anhaltende Verluste in einer “risikoarmen” Einheit wecken ebenfalls Aufmerksamkeit.
Gleiches gilt für Lizenzzahlungen an Niedrigsteuerländer.
Unternehmensumstrukturierungen oder Änderungen des Verrechnungspreis-Modells können zu einer Anfechtung führen. Erscheint die bisherige Methode nicht mehr geeignet, sollte sie ohnehin überprüft werden.
Sanktionen
Die zentrale Strafe betrifft die Nichteinhaltung der Pflicht zur Verrechnungspreisdatei, sie liegt zwischen 1.000 und 10.000 Euro.
Auch bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung der geschuldeten Steuer drohen Strafen, in diesem Fall wegen Manipulation der Verrechnungspreise. Sie schwanken zwischen 30 % und 100 % der geschuldeten Steuer, hinzu kommt ein Ausgleichszins von 4 %.
Auch Verstöße gegen CbCR- und Meldevorschriften kosten zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Bleiben Informationen dauerhaft aus, können zusätzlich tägliche Geldstrafen verhängt werden.
Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses
Die Steuerbehörden erwarten, dass zunächst nach internen Vergleichswerten gesucht wurde, bevor eine externe Datenbank herangezogen wird.
Anders als oft angenommen schreibt keine Vorschrift den Interquartilsbereich zwingend vor. Er wird aber häufig verwendet, um Ausreißer zu eliminieren, da externe Datenbankabfragen fast immer mit unvollständigen Informationen zu kämpfen haben.
Mitunter greifen die Steuerbehörden auf eigene Vergleichswerte zurück. Veröffentlichte “sichere Häfen” für Verrechnungspreise gibt es nicht, entscheidend bleiben die Fakten und Umstände des Einzelfalls.
Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung
Advance Pricing Agreements sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Steuerbehörden, die die geeignete Verrechnungspreismethode für einen zukünftigen Zeitraum festlegen. In Portugal gibt es davon nur sehr wenige.
Portugal verfügt über ein umfangreiches Vertragsnetz, bei Doppelbesteuerung steht häufig das Verständigungsverfahren (MAP) zur Verfügung.
Bei einer Verrechnungspreisanpassung werden in der Regel keine sekundären Anpassungen oder Umqualifizierungen angestrebt, Zinsen und Strafen können aber anfallen.
Ausnahmen
Die Verrechnungspreisregeln gelten für alle Unternehmen mit Geschäften mit verbundenen Parteien. Die Pflicht zur speziellen Verrechnungspreisdatei betrifft aber nur Unternehmen mit mehr als drei Millionen Euro Umsatz, die solche Transaktionen tätigen.