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Die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH): Vor- und Nachteile

Eine vermögensverwaltende GmbH dient als Kapitalgesellschaft zur Verwaltung und Organisation von Vermögen. Diese Struktur gibt es auch als GbR, UG oder KG.

Die GmbH hat sich dabei besonders bewährt. Um ihre Vorteile geht es hier.

Nutzungsvarianten der vermögensverwaltenden GmbH

Je nach Art des Vermögens, Betriebs- oder Privatvermögen, wird die vermögensverwaltende GmbH in zwei Formen genutzt.

  • Variante 1: Sie ist Tochter einer Holding, wobei die Muttergesellschaft Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen in der vermögensverwaltenden GmbH bündelt. Das erleichtert die Verwaltung, zudem müssen die Gewinnausschüttungen der vermögensverwaltenden GmbH als Tochter an die Holding nicht versteuert werden.
  • Variante 2: Auch Privatpersonen können eine vermögensverwaltende GmbH nutzen, um ihr Privatvermögen zu verwahren. Auch hier lassen sich Steuervorteile generieren, wenn Aktien, ETFs, Anleihen oder Immobilien übertragen werden.

Als Steuervehikel amortisiert sich diese Rechtsform allerdings erst bei einem bestimmten Vermögen (siehe weiter unten). Wie bei jeder GmbH entstehen nämlich auch hier Gründungs- und Verwaltungskosten.

Dafür eignen sich inländische Kapitalgesellschaften genauso wie ausländische Lösungen, etwa ein Trust auf Zypern oder eine Familienstiftung in Liechtenstein.

Privatvermögen der Gesellschafter in der vermögensverwaltenden GmbH

Die Gesellschafter können ihr Privatvermögen übertragen. Das ist einer der Zwecke dieser Gesellschaft, die deshalb den saloppen Beinamen „Spardosen-GmbH” trägt.

Zumindest wird nämlich die Abgeltungssteuer gespart. Die Abgeltungs- oder Kapitalertragsteuersätze liegen in Deutschland Ende 2023 je nach Kirchensteuersatz und -pflicht zwischen rund 26,4 und 28 %.

Sie enthalten 25 % reine Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer plus Soli. Die Kapitalertragsteuer fällt immer im Ausschüttungsfall an eine Privatperson an.

Sollten die Erträge nun in der vermögensverwaltenden GmbH verbleiben, zählen sie als Betriebsvermögen. Dieses kann unter Umständen kumuliert werden und wird daher nicht mit dieser Steuer belegt.

Gründungsvoraussetzungen für die vermögensverwaltende GmbH

Die Gründung erfolgt wie bei jeder GmbH unter folgenden Voraussetzungen.

  • Aufsetzen eines Gesellschaftervertrages
  • Eintrag ins Handelsregister mit Angabe des Tätigkeitszwecks (ausschließliche Vermögensverwaltung, kein anderer Geschäftszweck)
  • 25.000 Euro Stammkapital ((Einlage von 12.500 EUR ausreichend, alternativ auch als Unternehmergesellschaft (UG) möglich))

Dass die GmbH keinen anderen Geschäftszweck als die Vermögensverwaltung verfolgt, ist aus steuerlichen Gründen sehr bedeutsam.

Wann lohnt sich die Gründung?

Wegen der Kosten und des Aufwands lohnt sich die Gründung erst, wenn die Steuerersparnisse diese Kosten übersteigen. Im Zweifelsfall und wegen der unterschiedlichen Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen sollte ein Unternehmens- bzw. Steuerberater die Berechnung übernehmen.

Wir unterstützen Sie gern.

Pauschal lassen sich folgende ungefähren (!) Eckdaten nennen:

  • Gründungskosten: ~2.000 Euro
  • Stammkapital: 25.000 Euro (mindestens zur Hälfte einzuzahlen)
  • jährlicher Unterhalt: ~1.000 - 30.000 Euro
  • lohnenswert ab 100.000 Euro Barvermögen, dem entsprechenden Äquivalent in Wertpapieren oder mindestens etwa fünf Immobilien

Wer darf die vermögensverwaltende GmbH gründen?

Gründen darf sie grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person. Geschäftsführer dürfen aber nur Personen werden, die nicht in den letzten Jahren wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurden.

Die Gründung ist theoretisch auch ohne nennenswertes Vermögen möglich. Sinnvoll ist sie dann allerdings nicht, sondern verlustträchtig wegen der Gründungs- und Unterhaltskosten.

Auch die vorausschauende Gründung, weil jemand glaubt, demnächst über das betreffende Vermögen zu verfügen, empfehlen wir nicht.

Nötige Schritte für die Gründung

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages: Enthalten sind Angaben zur GmbH, ihrem Sitz, den Gesellschaftern und ihren Nennbeträgen der Geschäftsanteile, zum Gegenstand des Unternehmens (reine Vermögensverwaltung) und zur Höhe des Stammkapitals. Musterverträge sind sehr günstig, ein Notar kann sich den Entwurf nochmals anschauen.
  • Eröffnung des Geschäftskontos: Das Geldinstitut wird hierfür schon die Vorlage des Gesellschaftervertrages verlangen. Der geschäftsführende Gesellschafter muss sich ausweisen.
  • Prüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens: Die IHK erteilt Auskunft, ob der von Ihnen gewünschte Name verfügbar ist.
  • Notartermin: Der Notar liest den fertigen Gesellschaftervertrag den anwesenden Gesellschaftern vor. Der Gesellschaftervertrag muss dann von den Gesellschaftern unterzeichnet werden, der Notar beurkundet ihn und erstellt eine Gesellschafterliste.
  • Einzahlung der Stammeinlage: Das Stammkapital wird auf das Geschäftskonto eingezahlt.
  • Eintrag ins Handelsregister: Diesen nimmt der Notar nach dem Nachweis der Stammeinlage vor.
  • Bekanntmachung der GmbH
  • Beantragung einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt
  • Antrag auf Befreiung von der Gewerbesteuer beim FA einreichen
  • Aufnahme der Geschäftstätigkeit: Erneuter Banktermin für die Umwandlung des Sperrkontos in ein Geschäftsgirokonto nötig. Alternativ stehen, neben den Filialbanken, auch Fintech-Institute, also reine Online-Banken zur Verfügung.

Stammkapital

Jede deutsche GmbH muss mindestens 25.000 Euro Stammkapital nachweisen, es darf auch mehr sein. Die Einlage bringen die Gesellschafter gemeinsam ein, wobei sie sich am Stammkapital in unterschiedlicher Höhe beteiligen können.

Diese Höhe hängt nicht notwendigerweise mit der Höhe ihrer Anteile an der vermögensverwaltenden GmbH zusammen, sondern bestimmt sich durch ihr eingebrachtes Vermögen.

Das Stammkapital schützt Gläubiger einer GmbH vor dem Totalverlust. Sollte es niemals angegriffen werden, würde es im Falle der Liquidation an die Gesellschafter wieder in der Höhe ausgezahlt, in der sie es eingezahlt haben (abzüglich Liquidationskosten und gegebenenfalls zzgl. Zinsen).

Listung im Bundesanzeiger

Die vermögensverwaltende GmbH wird wie jede andere GmbH im Bundesanzeiger gelistet. Das gefällt nicht jedem Gründer und Gesellschafter, denn bei dieser Listung lässt sich für aufmerksame Beobachter das Privatvermögen der betreffenden Personen nachvollziehen.

Wer privates Vermögen im Scheidungsfall in eine solche Gesellschaft einbringen möchte, muss diesen Nachteil beachten.

Steuern

Sofern die vermögensverwaltende GmbH nicht gewerblich tätig wird, zahlt sie keine Gewerbesteuer. Die Gesellschaft zahlt lediglich 15 % Körperschaftssteuer.

Unterschied zu anderen GmbHs?

Der Hauptunterschied einer vermögensverwaltenden GmbH liegt in den erheblichen Steuervorteilen. Das Unternehmen kann Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Vermögenswerten, etwa Anlageberatungsgebühren, von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Das kann die Höhe der gezahlten Steuern erheblich verändern.

Ein weiterer Aspekt: Eine vermögensverwaltende GmbH kann von jedem gegründet werden, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Weder ein bestimmtes Kapital noch ein Wohnsitz in Deutschland ist dafür erforderlich.

Steuern sparen bei der Gründung

Es gibt einige Optionen, bei der Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuern zu sparen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen in einem steuerfreundlichen Land zu gründen.

Eine andere Möglichkeit ist die steuerlich effiziente Strukturierung des Unternehmens. Zusätzlich können Anleger von Steueranreizen für Kapitalgewinne profitieren.

Wie kann das Unternehmen strukturiert werden, dass es steuerlich effizient ist?

Ein gängiger Ansatz ist, dass das Unternehmen die Vermögenswerte direkt besitzt. Dadurch wird vermieden, dass beim Verkauf von Vermögenswerten Kapitalertragssteuern gezahlt werden müssen.

Ein anderer Ansatz besteht darin, dass die Gesellschaft in ein steuerlich geschütztes Investmentvehikel wie einen Investmentfonds oder einen Real Estate Investment Trust investiert. Auf diese Weise können Anleger die Zahlung von Steuern auf ihre Kapitalgewinne vermeiden.

Wie hoch ist das Stammkapital?

Das Stammkapital einer vermögensverwaltenden GmbH muss mindestens 25.000 EUR betragen. Die Gesellschafter können jedoch mehr einzahlen, wenn sie dies wünschen.

Die Höhe des Stammkapitals hat keinen Einfluss auf die Steuervorteile des Unternehmens. Die Einzahlung kann in bar oder in Form von Immobilien erfolgen.

Wird das Unternehmen aufgelöst, haften die Gesellschafter “nur” mit ihrer Einlage. Das macht die vermögensverwaltende GmbH zu einer attraktiven Option für Menschen, die ihr Vermögen schützen wollen.

Wer darf eine vermögensverwaltende GmbH gründen?

Einzelpersonen oder Unternehmen, die in Deutschland zur Ausübung des Investmentgeschäfts zugelassen sind, können eine vermögensverwaltende GmbH gründen. Dazu gehören Wertpapierfirmen, Banken, Versicherungsgesellschaften und andere zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zugelassene Institutionen.

Erforderliche Schritte für die Unternehmens-Gründung

Ein paar Schritte führen zur Asset Management GmbH.

  • Wählen Sie einen Namen für Ihr Unternehmen und recherchieren Sie, ob dieser noch verfügbar ist.
  • Entwerfen Sie den Gesellschaftsvertrag und lassen Sie ihn notariell beglaubigen.
  • Hinterlegen Sie das Grundkapital bei einer deutschen Bank.
  • Melden Sie das Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt an.
  • Holen Sie sich eine Gewerbeerlaubnis bei den örtlichen Behörden.

Kosten für das Management

Mit dem Betrieb einer Vermögensverwaltungs-GmbH sind einige Kosten verbunden, wie das Gehalt für den Geschäftsführer und die Jahresabschlüsse. Das Unternehmen zahlt außerdem Steuern auf seine Gewinne.

Wie erwähnt, kann das Unternehmen bestimmte Ausgaben von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wodurch sich die Höhe der zu zahlenden Steuern verringern kann.

Die Kosten für die Verwaltung einer vermögensverwaltenden GmbH variieren je nach Größe und Komplexität des Unternehmens.

Jährliches Gehalt für den Geschäftsführer

Der Geschäftsführer einer vermögensverwaltenden GmbH erhält ein Gehalt für seine Dienste. Dieses Gehalt kann zwischen einigen tausend Euro und mehreren zehntausend Euro pro Jahr liegen.

Honorarnoten für externe Berater

Vermögensverwaltungsgesellschaften beauftragen oft externe Berater, die ihnen bei ihren Investitionen helfen. Diese Berater verlangen unterschiedliche Gebühren, etwa einen Prozentsatz des verwalteten Vermögens oder eine Pauschalgebühr pro Jahr.

Jährliche Buchhaltungs- und Steuergebühren

Die jährlichen Buchhaltungs- und Steuergebühren für eine vermögensverwaltende Gesellschaft können beträchtlich sein, insbesondere wenn die Gesellschaft eine große Anzahl von Vermögenswerten hat. In Deutschland liegen diese Gebühren zwischen einigen hundert Euro für inaktive und einigen tausend Euro für aktive Gesellschaften pro Jahr.

In anderen Ländern werden die Steuerberatungskosten nicht anhand der Gegenstandswerte bemessen, sondern pauschal berechnet. Die Gebühren fallen dort deutlich geringer aus.

Vorteile vermögensverwaltende GmbH im Ausland

Eine vermögensverwaltende Gesellschaft im Ausland hat mitunter deutliche steuerliche Vorteile im Vergleich zur deutschen vermögensverwaltenden GmbH.

  • Entnahme von Gewinnen bei Wohnsitz Ausland steuerfrei möglich (je nach Wohnsitzland)
  • keine Quellensteuern in verschiedenen EU-Ländern und vielen anderen Ländern weltweit (bspw. beim Erhalt von Dividenden)
  • GmbH-Gesellschafter muss hingegen in Deutschland 26,375 % Quellensteuer zahlen
  • In Verbindung mit Stiftungslösungen fallen keine Steuern an. Stiftungen können Dividenden der vermögensverwaltenden Tochter steuerfrei erhalten.
  • 0 % Körperschaftsteuer in verschiedenen Jurisdiktionen (OECD-konform), bspw. Zypern-Trust.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um mehr über die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH im Ausland zu erfahren.