Umsatzsteuer bei Sendungen in Deutschland, nach Österreich und in die Schweiz
Die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Sendungen hängt vom Zielland ab. Versenden Sie regelmäßig an Kunden im deutschsprachigen Raum, sollten Sie das beim Schreiben von Rechnungen nach Österreich oder in die Schweiz beachten.
Welche Regelungen gelten und worauf Sie achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
Umsatzsteuer bei Lieferungen innerhalb Deutschlands
Innerhalb Deutschlands gilt auf Sendungen die Umsatzsteuer von 19% bzw. die reduzierte Umsatzsteuer von 7%. Unternehmen müssen diese beim Verkauf von Waren auf ihren Ausgangsrechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Die bereits gezahlte Vorsteuer auf Eingangsrechnungen lässt sich dabei verrechnen und mindert den Betrag deutlich. Damit der zu zahlende Steuerbetrag nicht auf einen Schlag zu hoch ausfällt, können Unternehmer eine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen.
Kleinunternehmer können sich zudem von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Sendungen nach Österreich
Beim Versand von Waren nach Österreich entscheidet vor allem, ob Privatpersonen oder Unternehmen empfangen. Waren an Privatpersonen, deren Beförderung in Österreich endet, sind grundsätzlich dort zu versteuern.
Es gilt ein Normalsteuersatz von 20% und ein ermäßigter Steuersatz von 10%.
In Österreich zu versteuernde Umsätze lassen sich dank des One-Stop-Shop zentral abwickeln. Dabei gilt eine Bagatellgrenze von 10.000 €. Wer diese Grenze für Lieferungen in alle EU-Mitgliedsstaaten zusammengerechnet nicht überschreitet, kann auf Rechnungen weiterhin die deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
Lieferungen zwischen Unternehmern sind dagegen, anders als Lieferungen an Privatpersonen, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Sendungen in die Schweiz
Sendungen in die Schweiz gelten als steuerfreie Ausfuhrlieferungen, unabhängig davon, ob sie an Privatpersonen oder Unternehmer gehen. Stattdessen fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an, mit einem Steuersatz von 7,7% bzw. reduziert 2,5%.
Ein ausländisches Unternehmen wird in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig, sobald es die Schwelle von 100.000 CHF weltweitem Umsatz überschreitet. Trifft das auf Ihr Unternehmen zu, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung als Steuerpflichtiger melden.
Ausgenommen sind Unternehmer, die lediglich Waren in die Schweiz senden, da hierfür bereits Einfuhrsteuer entrichtet wurde.
Auf Kleinsendungen bis zu einem errechneten Steuerbetrag von 5 CHF werden keine Einfuhrsteuern erhoben. Sendet ein Unternehmen jedoch Kleinsendungen im Wert von über 100.000 CHF jährlich in die Schweiz, wird es mehrwertsteuerpflichtig. Das trifft insbesondere große Onlinehändler.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das betrifft etwa mittelbare Beteiligungen oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu.
Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.