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Unternehmensgründung im Ausland: Die häufigsten Fehler vermeiden

Unternehmensgründung im Ausland: Die häufigsten Fehler vermeiden

Unternehmensgründung und Selbstständigkeit sind in den letzten Jahrzehnten für immer mehr Menschen erreichbar geworden, nicht zuletzt durch das Wachstum des Internets.

Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland bleibt dabei relativ stabil.

Gleichzeitig werden Auslandsgründungen immer beliebter, was die Stagnation in Deutschland mit erklärt.

Bei einer Neugründung stellt sich oft die Frage, ob eine Gründung im Ausland vorteilhafter wäre. Besonders bei reinen Online-Geschäften wirkt das verlockend.

Vorsicht ist trotzdem geboten. Eine Gründung im Ausland befreit nicht automatisch von steuerlichen oder anderen unternehmerischen Pflichten in Deutschland.

Niedrigere Steuern, günstigere Arbeitskräfte und neue Märkte zählen zu den vermeintlichen Vorteilen.

Ohne die richtige Vorbereitung wird daraus aber schnell ein teurer Albtraum.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die häufigsten Fehler bei der Unternehmensgründung im Ausland.

Das passende Land wählen

Steht die Entscheidung für eine Auslandsgründung fest, folgt sofort die nächste Frage nach dem passenden Land.

Neben wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zählt dabei vor allem das Reputationsrisiko.

Länder mit geringem Reputationsrisiko

Alle EU-Länder gelten grundsätzlich als reputationsstark und rechtssicher.

Auch einige Länder außerhalb der EU überzeugen durch wirtschaftliche Stabilität und ein positives Geschäftsklima.

  • Singapur: Einer der wirtschaftsfreiesten Standorte weltweit mit starker Finanzwirtschaft, äußerst vorteilhaft für Unternehmensgründungen.
  • Schweiz: Politische Neutralität, Bankgeheimnis und stabile Währung machen sie zur ersten Wahl vieler Unternehmen.
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE) / Dubai: Seit die VAE von der FATF als verlässlicher Partner gegen Geldwäsche gelten, ist eine Firma dort eine gute Option.

Länder mit hohem Reputationsrisiko

Exotische Länder eignen sich oft für Zweckgesellschaften, vor allem im Finanzbereich.

Tritt man mit einer Firma dort aber öffentlich auf, weckt das bei Geschäftspartnern schnell Zweifel.

  • Panama: Durch die Panama Papers ist das Land stark mit Steuerhinterziehung und Geldwäsche verbunden, Unternehmen von dort stehen daher oft unter Generalverdacht.
  • Kaimaninseln: Der Ruf als Steueroase wirkt sich negativ auf die Reputation aus und führt zu verstärkter Prüfung.

Bei der Länderwahl zählen deshalb auch Rechtsstaatlichkeit, politische Stabilität und internationales Ansehen, nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die richtige Rechtsform wählen

Die meisten Länder bieten mehrere Rechtsformen für Unternehmensgründungen an.

Die Wahl wirkt sich direkt auf Haftung, Besteuerung und Kapitalbeschaffung aus.

  • Kapitalgesellschaften:

    • Vorteil: Haftungsbeschränkung für Gesellschafter.
    • Nachteil: Höherer Kapitalbedarf für Gründung.
  • Personengesellschaften:

    • Vorteil: Geringer Kapitalbedarf für Gründung.
    • Nachteil: Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
  • Zweigniederlassung:

    • Vorteil: Einfache Gründung, keine separate Rechtspersönlichkeit.
    • Nachteil: Unbeschränkte Haftung des Stammunternehmens.

Kapitalausstattung, Haftungsrisiko und steuerliche Behandlung müssen dabei sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Lokale Experten sind hier unerlässlich, um die Besonderheiten des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.

Ort der Geschäftsleitung

Ein häufiger Fehler bleibt die Geschäftsleitung, die faktisch weiter im Heimatland sitzt.

Das Finanzamt stuft die Firma dann weiterhin als inländisches Unternehmen ein, mit gravierenden steuerlichen Nachteilen.

  • Die Gewinne der ausländischen Tochter werden weiterhin in Deutschland versteuert.
  • Verluste der ausländischen Tochter können nicht mit den Gewinnen der deutschen Mutter verrechnet werden.
  • Lizenz- und Zinszahlungen an die ausländische Tochter unterliegen der Quellensteuer.

Die Geschäftsleitung muss deshalb tatsächlich im Ausland ihren Hauptsitz haben. Konkret bedeutet das vier Dinge.

  • Der Geschäftsführer sollte überwiegend vor Ort tätig sein.
  • Die wesentlichen Entscheidungen müssen im Ausland getroffen werden.
  • Buchhaltung und Verwaltung sollten größtenteils offshore, also im Land, in dem die Firma registriert ist, erfolgen.
  • Ein „Briefkasten-Büro“ im Ausland reicht nicht aus, es braucht echte Substanz.

Diese Kriterien sollten von Anfang an klar definiert und umgesetzt werden, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Berater sichern dabei ab, dass die Geschäftsleitung formal und tatsächlich im Ausland angesiedelt ist.

Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung

Bei Auslandstöchtern deutscher Unternehmen droht die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung.

Dabei werden bestimmte Einkünfte der Tochtergesellschaft in Deutschland versteuert. Vier Strategien helfen, das zu vermeiden.

  • Aktive Einkünfte generieren: Passive Einkünfte wie Zinsen oder Lizenzeinnahmen unterliegen eher der Hinzurechnungsbesteuerung. Durch aktive wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland kann dies vermieden werden.
  • Substanznachweis erbringen: Wenn die Tochtergesellschaft selbstständig am lokalen Markt auftritt, kann eine Hinzurechnungsbesteuerung unwahrscheinlicher werden.
  • Niedrigsteuergrenze beachten: Bei einer Niedrigsteuerschwelle von 25 % kann die Hinzurechnungsbesteuerung entfallen.
  • Konzernstruktur anpassen: Reduzierung der Beteiligungsquote deutscher Gesellschafter auf unter 50 % kann die Hinzurechnungsbesteuerung verhindern.

Mit der richtigen Gestaltung der Auslandsgesellschaft lässt sich die Hinzurechnungsbesteuerung oft vermeiden oder zumindest reduzieren.

Vermeidung von Anlaufverlusten

In der Anfangsphase erwirtschaften die meisten Unternehmen Verluste.

Bei einer Auslandsgründung können diese Anlaufverluste dazu führen, dass steuerliche Vorteile im Heimatland verloren gehen.

Zwei Optionen helfen dagegen.

  • Verlustvortrag im Sitzland: In vielen Ländern können Verluste zeitlich begrenzt mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
  • Gewinnausschüttung vermeiden: Wenn die Tochterfirma keine Gewinne ausschüttet, können die Verluste im Heimatland nicht geltend gemacht werden.

Sorgfältige Cashflow-Planung und Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden sichern die steueroptimale Verlustverrechnung.

Wohnsitz in Deutschland oder einem Hochsteuerland

Behält ein Unternehmer seinen privaten Wohnsitz in Deutschland, drohen steuerliche Nachteile.

Er gilt dann weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig, seine ausländischen Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden.

Erhebt zusätzlich das ausländische Finanzamt Steuern auf die Unternehmenseinkünfte, drohen sogar Doppelbesteuerungen.

Entlastungen durch Doppelbesteuerungsabkommen greifen dabei oft nur bedingt.

Der Unternehmer sollte seinen Wohnsitz deshalb tatsächlich ins Ausland verlegen oder zumindest einen Zweitwohnsitz am Unternehmensstandort anmelden.

Das erfordert in der Regel mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland.

Alle Fakten und persönlichen Pläne sollten dafür mit einem Steuerberater besprochen werden.

Unzureichende Recherche des Standorts

Eine oberflächliche Standortrecherche zählt zu den häufigsten Fehlern.

Rechtliche Rahmenbedingungen, Steuergesetze, Arbeitsrecht und Gründungsformalitäten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Ohne fundierte Kenntnis dieser Faktoren drohen später unliebsame Überraschungen.

Sechs Punkte gehören auf jede Rechercheliste.

  • Steuersätze und -gesetze.
  • Handels- und Gesellschaftsrecht.
  • Visa- und Arbeitsgenehmigungen.
  • Kosten und Dauer von Gründungsprozessen.
  • Infrastruktur am Standort.
  • Politische Stabilität.

Lokale Unternehmens- und Rechtsberater sind dabei extrem hilfreich.

Sie kennen die Fallstricke und sorgen für einen reibungslosen Gründungsprozess.

Fehlende lokale Expertise

Ohne fundierte Kenntnis der lokalen Rahmenbedingungen sind Fehler und Misserfolg bei einer Auslandsgründung vorprogrammiert.

Ein starkes Netzwerk an lokalen Experten ist deshalb unverzichtbar.

  • Steuerberater: Helfen bei der Konzeption einer steuereffizienten Firmenstruktur und Vermeidung von Fehlern.
  • Rechtsanwälte: Stellen die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen sicher und wählen die passende Rechtsform.
  • Wirtschaftsprüfer: Prüfen und testieren die Geschäftstätigkeit und Finanzberichterstattung nach lokalen Vorschriften.
  • Banken: Beraten zu Finanzierungsmöglichkeiten und dem Zahlungsverkehr vor Ort.
  • Personalberater: Unterstützen bei der Rekrutierung und Einstellung lokaler Mitarbeiter.

Kompetente Partner vor Ort vermeiden kostspielige Fehler und erhöhen die Erfolgschancen der Auslandsgründung deutlich.

Zwei fiktive Fallstudien

Zwei fiktive Beispiele zeigen, wie eine Auslandsgründung gelingt und wie sie scheitert.

Sie verdeutlichen die zuvor genannten Fehler und Erfolgsfaktoren.

Fallstudie 1: Erfolgreiche Auslandsgründung in Irland

Die Firma Webmaticx ist ein deutsches Start-up für Software-as-a-Service mit internationalen Kunden.

Für schnelleres Wachstum gründet Webmaticx eine Tochtergesellschaft in Irland.

Was macht das Unternehmen richtig?

  • Der Geschäftsführer verlegt seinen Wohnsitz nach Irland und verbringt dort mehr als die Hälfte des Jahres.
  • Ein Büro mit Entwicklungsteam wird direkt in Dublin eröffnet. Die wesentlichen Geschäftsentscheidungen fallen vor Ort.
  • Ein irischer Steuerberater hilft bei der Wahl der besten Rechtsform und bei steuerlichen Aspekten.
  • Die Übertragung von Software-Lizenzen auf die irische Tochter erfolgt zu Marktpreisen.
  • Das Entwicklungsteam in Irland erzielt aktive Einkünfte, sodass die Hinzurechnungsbesteuerung nicht gilt.

Durch diese Weichenstellungen gelingt Webmaticx der Sprung nach Irland.

Niedrigere Steuern und die Nähe zu qualifizierten Fachkräften ermöglichen schnelles Wachstum.

Fallstudie 2: Geschäftsführer zieht Auslandsgründung in Bulgarien vor

Der deutsche Geschäftsführer Herbert Schmidt gründet eine Handelsfirma in Bulgarien und erhofft sich niedrige Steuern und Lohnkosten.

Dabei unterlaufen ihm einige typische Fehler.

  • Er behält seinen Wohnsitz in Deutschland bei und pendelt nur hin und her.
  • Buchhaltung und Rechtsformwahl erfolgen weiterhin von Deutschland aus.
  • Es werden keine lokalen Experten hinzugezogen. Die Kommunikation mit Behörden gestaltet sich schwierig.
  • Die Geschäftsführung ist formal zwar in Bulgarien, trifft ihre Entscheidungen aber noch in Deutschland.

In der Folge kommt es zu Konflikten mit dem Finanzamt.

Die Firma gilt weiterhin als in Deutschland ansässig und muss hier ihre Gewinne versteuern.

Ohne lokale Hilfe wird die Auslandsgründung für Herbert Schmidt zum Flop.

Sorgfältige Planung ist das A und O

Eine Unternehmensgründung im Ausland bietet vielversprechende Möglichkeiten, birgt aber auch erhebliche Risiken.

Gute Vorbereitung, solide Finanzplanung und das richtige Netzwerk steigern die Erfolgschancen deutlich.

Entscheidend sind die Wahl des Standorts, der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit sowie die Vermeidung steuerlicher Fehlerfallen.

Lokale Experten berücksichtigen dabei die spezifischen Gegebenheiten und Regelungen des Zielmarktes.

Haben Sie Fragen zu einer Auslandsgründung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Beratungsgespräch.