← Alle Beiträge

Transparenzregister

Transparenzregister

Deutschland hat 2017 das Transparenzregister eingeführt, um Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen.

Wir erklären, was das Register bedeutet, wie es funktioniert und was es für Unternehmer heißt.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist eine digitale Plattform, eingeführt 2017 durch das Geldwäschegesetz (GwG). Es erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften.

Als wirtschaftlich berechtigt gilt, wer direkt oder indirekt mehr als 25% der Kapitalanteile besitzt, mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder auf andere Weise Kontrolle ausübt.

Ziel ist mehr Transparenz beim Unternehmensvermögen, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Finanzkriminalität leichter zu bekämpfen.

Wer ist zur Registrierung verpflichtet?

Meldepflichtig sind alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften: GmbH, AG, KG und OHG ebenso wie Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.

Freiberufler, Einzelunternehmer und kleine Personengesellschaften sind ausgenommen, außer sie gelten als „Verpflichtete“ im Sinne des Geldwäscherechts.

Wie erfolgt eine Eintragung ins Transparenzregister?

Die Eintragung erfolgt elektronisch über das Online-Portal des Registers. Gemeldet werden Name, Geburtsdatum und Wohnort des Berechtigten sowie Art und Umfang seines wirtschaftlichen Interesses.

Ändern sich die wirtschaftlich Berechtigten, müssen die Angaben im Register zeitnah aktualisiert werden.

Folgen der Nichteinhaltung von Meldepflichten

Unternehmen, die ihre Meldepflichten verletzen, riskieren empfindliche Bußgelder. In schwereren Fällen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.

Änderungen des Transparenzregisters und des Finanzinformationsgesetzes

Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) trat im Juni 2021 in Kraft und veränderte das Register grundlegend.

Bis dahin galt es als „Catch-All-Register“: Eine Meldung war nur nötig, wenn die Daten nicht bereits aus anderen öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verfügbar waren.

Seit dem 1. August 2022 ist das Transparenzregister ein „Vollregister“. Alle Unternehmen müssen ihre Berechtigten melden, unabhängig von deren Eintragung in anderen Registern.

Auch der Zugang zum Register änderte sich. Bis dahin durften nur Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse einsehen, seit dem 1. August 2022 steht das Register der Öffentlichkeit offen.

Praktische Tipps zur Eintragung ins Transparenzregistern

Unternehmen sollten klare, korrekte Aufzeichnungen über ihre wirtschaftlich Berechtigten führen.

Das Transparenzregister gehört fest zur Compliance-Strategie, denn jede Änderung in der Unternehmensstruktur kann eine neue Meldung erfordern.

Das Transparenzregister ist für die meisten Unternehmen eine gesetzliche Pflicht. Nichteinhaltung kann erhebliche Bußgelder auslösen.

Machen Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut und stellen Sie die Einhaltung sicher.

Sind Sie unsicher, ob Sie alle Anforderungen einhalten? Buchen Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten!

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Mehr über uns

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes ein Steuervorteil erzielen.