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Stiftung Singapur

Stiftung in Singapur gründen

Die Gründung einer Stiftung in Singapur eröffnet Ihnen einzigartige Möglichkeiten, um von einem der attraktivsten steuerlichen Umfelder weltweit zu profitieren.

Singapur zählt zu den bedeutendsten Finanzzentren Asiens, mit stabilem Rechtssystem und zahlreichen steuerlichen Vorteilen für internationale Geschäfte.

Sie können eine gemeinnützige Stiftung als Charitable Trust gründen, etwa für wohltätige, religiöse oder bildungsfördernde Zwecke.

Oder Sie nutzen einen Private Trust zur Vermögensverwaltung. Beide Formen profitieren von der rechtlichen Stabilität und Flexibilität Singapurs.

Profitieren Sie von steuerlichen Befreiungen, insbesondere wenn Ihre Stiftung gemeinnützige Zwecke verfolgt und als Charity registriert ist.

Das robuste und transparente Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, schafft Vertrauen und Sicherheit für Stiftungsgründer.

Die strategische Lage Singapurs öffnet Ihnen zudem Zugang zu internationalen Märkten und Netzwerken. Das stärkt Wirkungskraft und Reichweite Ihrer Stiftung.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten steuerlichen Eckpunkte für eine Stiftung in Singapur.

Stiftung in Singapur gründen: Steuern

KategorieDetails

Attraktiver Standort

Singapur bietet mit einem Körperschaftsteuersatz von maximal 17% und zahlreichen Steueranreizen sowie Doppelbesteuerungsabkommen einen attraktiven Standort für internationale Geschäfte.

Private Stiftungen

Private Trusts, die nicht als gemeinnützig registriert sind, unterliegen spezifischen steuerlichen Regelungen.

Einkommensteuer

Einkünfte der Stiftung können je nach Ursprungsort steuerpflichtig sein. Singapur erhebt keine Steuer auf nicht überwiesene ausländische Einkünfte.

Verteilung an Begünstigte

Einkünfte, die an Begünstigte ausgezahlt werden, könnten steuerpflichtig sein, abhängig von deren Wohnsitzstatus und der Art des Einkommens.

Kapitalertragssteuer

In Singapur gibt es keine Steuer auf Kapitalgewinne, was für Stiftungen, die Vermögen verwalten, vorteilhaft ist.

GST (Umsatzsteuer)

Private Stiftungen unterliegen der GST nur, wenn sie geschäftliche Aktivitäten ausüben, die den Schwellenwert für eine GST-Registrierung überschreiten.

Steuersätze für Treuhänder

Wird das Einkommen nicht an Begünstigte verteilt, besteuert Singapur es auf Ebene der Treuhänder. Die Steuersätze entsprechen den progressiven Einkommensteuersätzen für Einzelpersonen.

Steuerjahr 2023/2024

Einkommen bis 20.000 SGD: 0%Einkommen von 20.001 bis 30.000 SGD: 2% (auf den Betrag über 20.000 SGD)Einkommen von 30.001 bis 40.000 SGD: 3,5% (auf den Betrag über 30.000 SGD)

Voraussetzungen und Ablauf einer Singapur Stiftungsgründung

  • Vertrauen Sie uns bei der Gründung Ihrer Stiftung in Singapur. Wir begleiten den Prozess mit umfassender Expertise.
  • Mindestens ein Direktor, ein Sekretär und ein Aktionär müssen benannt werden. Diese Personen müssen über 18 Jahre alt und in Singapur ansässig sein.
  • Eine eindeutige Registrierungsadresse in Singapur ist erforderlich. Diese dient als offizieller Sitz Ihrer Stiftung.
  • Ein Bankkonto bei einer inländischen Bank in Singapur ist notwendig. Dies stellt sicher, dass Ihre Finanzverwaltung den lokalen Anforderungen entspricht.
  • Registrierung bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) ist ein entscheidender Schritt. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen und den Registrierungsprozess abzuschließen.
  • Private Stiftungen (Private Trusts) bieten Ihnen die Möglichkeit, Vermögensschutz und Nachlassplanung individuell zu gestalten. Sie können flexible Ziele verfolgen, die nicht auf gemeinnützige Zwecke beschränkt sind.
  • Ernennung von mindestens einem Treuhänder ist erforderlich, wobei empfohlen wird, dass dieser in Singapur ansässig ist. Oft wird ein professioneller Treuhänder eingesetzt, um die Verwaltung zu erleichtern.
  • Keine gesetzliche Mindestkapitalanforderung bedeutet, dass Sie mit der Struktur und dem Umfang Ihres Vermögens flexibel umgehen können. Bargeld, Immobilien und Aktien sind als Vermögenswerte zulässig.
  • Rechtliche Struktur: Private Stiftungen werden in der Regel als Trust gemäß dem Trustees Act gegründet. Eine Registrierung bei Behörden ist nicht erforderlich, es sei denn, steuerliche oder rechtliche Gründe machen es notwendig.
  • Der Prozess für private Stiftungen ist weniger formell und schneller, da keine behördliche Registrierung erforderlich ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um diesen Prozess effizient zu gestalten.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes ein Steuervorteil erzielen.