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Stiftung in Liechtenstein gründen

Stiftung in Liechtenstein gründen

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein verwaltet Ihr Vermögen strategisch und sichert Ihnen rechtliche wie steuerliche Vorteile. Liechtenstein zählt heute zu den führenden Stiftungsstandorten, mit über 1.200 neu registrierten Stiftungen pro Jahr.

Die Mindestkapitaleinlage liegt bei nur 30.000 CHF, deutlich niedriger als in vielen anderen Ländern.

Auch steuerlich profitieren Stiftungen in Liechtenstein, denn Erbschafts- und Schenkungssteuern fallen nicht an. Das schafft rechtliche Sicherheit und einen langfristigen finanziellen Vorteil für Ihre Vermögensplanung.

Die Stiftungsgründung in Liechtenstein folgt einem klar strukturierten Ablauf. Zunächst erarbeiten wir gemeinsam die Stiftungsurkunde mit allen wesentlichen Merkmalen und Richtlinien.

Nach der Unterzeichnung dauert die offizielle Registrierung je nach Dokumentenprüfung 2 bis 4 Wochen. Die jährlichen Verwaltungsgebühren liegen durchschnittlich bei 3.000 bis 5.000 CHF.

Mit uns an Ihrer Seite erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen professionell und richten Ihre Stiftung optimal auf Ihre individuellen Ziele aus. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision einer Stiftung in Liechtenstein verwirklichen.

Für welche Personen lohnt sich die Gründung einer Liechtenstein Stiftung?

  • Vermögende Personen und Familien: Die Stiftung bietet einen effektiven Vermögensschutz und ermöglicht eine langfristige Vermögensplanung. Vermögen lässt sich flexibel an nachfolgende Generationen übertragen, ohne hohe Erbschaftssteuern zu zahlen.
  • Personen mit internationalen Vermögensstrukturen: Wer international tätig ist oder Vermögen in mehreren Ländern hält, profitiert von Anonymität und einer geringen Steuerlast.
  • Philanthropen und gemeinnützig Engagierte: Wer sich für das Gemeinwohl einsetzen möchte, kann eine gemeinnützige Stiftung gründen. Liechtenstein bietet dafür passende rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Unternehmer und Investoren: Die Stiftung dient auch als Instrument zur Unternehmensnachfolge oder zur Absicherung von Unternehmensvermögen. Geringe Gründungskosten und ein einfacher Ablauf machen sie für Unternehmer attraktiv.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Mehr über uns

Struktur einer Liechtenstein Stiftung

Eine solide Struktur ist Voraussetzung für die erfolgreiche Gründung einer Stiftung in Liechtenstein. Die Stiftungsurkunde ist dabei das zentrale Dokument und hält Name, Sitz, Stiftungszweck und Stiftungsvermögen fest.

Ein Notar beurkundet sie öffentlich, anschließend reichen wir sie bei der zuständigen Behörde ein, um die Stiftung rechtlich zu etablieren.

Die Stiftungsstatuten beschreiben die interne Struktur und Verwaltung der Stiftung. Sie regeln die Organe, darunter den Stiftungsrat und weitere Gremien.

Das Stiftungsvermögen wird unabhängig vom Stifterwillen verwaltet. Das sichert die steuerlichen Vorteile und die Diskretion der Stiftung.

Rechtliche Grundlage ist das liechtensteinische Stiftungsrecht, verankert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Es regelt Gründung, Betrieb und Auflösung einer Stiftung.

Die Organe einer Stiftung im Überblick:

Organe der StiftungAufgaben

Stiftungsrat

Verantwortlich für die Verwaltung und Umsetzung des Stiftungszwecks.

Begünstigte

Personen oder Institutionen, die von der Stiftung profitieren.

Revisionsstelle

Überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben.

Gründen einer Stiftung in Liechtenstein: Die Vorteile

Wenn Sie eine Stiftung in Liechtenstein gründen, profitieren Sie von einzigartigen Vorteilen für Vermögensverwaltung und philanthropische Ziele.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Einfache und kosteneffiziente Verwaltung: Klare rechtliche Rahmenbedingungen und die Möglichkeit zur Delegation an Treuhänder machen die Verwaltung unkompliziert und günstig.
  • Hohe Diskretion und Datenschutz: Stiftungen in Liechtenstein gelten als besonders diskret, das macht sie attraktiv für sensible Vermögensangelegenheiten.
  • Effektiver Vermögensschutz: Die Stiftung schützt Vermögen wirksam vor Gläubigerzugriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen, ein klarer Vorteil für Unternehmer und vermögende Familien.
  • Steuerliche Vorteile: Liechtenstein erhebt weder Erbschaftssteuer noch Ertragssteuer auf das Stiftungsvermögen. Das erleichtert die langfristige Vermögensplanung erheblich.
  • Hohes Maß an Anonymität: Die Identität von Stifter und Begünstigten bleibt nicht öffentlich zugänglich, wichtig für internationale Investoren und vermögende Privatpersonen.
  • Hohe Flexibilität in der Gestaltung: Zweck, Vermögensverwaltung und Bestimmung der Begünstigten legen Sie ganz nach Ihren Vorstellungen fest.
  • Langfristige Vermögenssicherung: Die Stiftung besteht unabhängig von natürlichen Personen fort, auch über Erbfälle hinweg, und sichert Ihr Vermögen über Generationen.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen schaffen hier oft Abhilfe.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch, wenn Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa über eine mittelbare Beteiligung oder eine Treuhand- beziehungsweise Nominee-Konstellation.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen.

Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu. Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen.

Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.