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Steuern sparen als Unternehmer – Was ist erlaubt?

Mit der eigenen Firma erfüllt sich für viele Unternehmer ein Traum. Hohe Steuerbelastungen schmälern diesen Erfolg aber oft erheblich.

Deshalb lohnt sich der Blick auf legale Steuertricks. Da der Gewinn besteuert wird, zählt vor allem, was den Gewinn mindert.

Möglichst viele Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen, ist bekannt. Je höher die Betriebsausgaben, desto geringer Gewinn und Steuerlast.

Doch welche Ausgaben zählen als Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben müssen immer mit der Unternehmenstätigkeit zusammenhängen, also einen sachlichen oder wirtschaftlichen Bezug zum Unternehmen haben. Der Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung verlangt zudem, dass sich jede Ausgabe belegen lässt.

Beispiele für Betriebsausgaben:

Miete
Büromöbel
Personalkosten
Beratungskosten
Fahrt- und Reisekosten
Versicherungen
Arbeitsmittel
Materialkosten
Telekommunikationskosten

Auch Marketing-Kosten lassen sich absetzen, etwa für Werbeanzeigen, Außenwerbung, Homepage und Domain oder Marktforschung.

Der Gesetzgeber lässt Raum für weitere Maßnahmen. Im Folgenden einige Steuertricks, die nicht jedem Unternehmer bekannt sind.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter kosten bei der Anschaffung nicht mehr als 800 Euro. Sie lassen sich noch im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben.

Gemeint sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Büroausstattung, Telefonanlage oder Kaffeemaschine.

Versicherungen
Die meisten Versicherungen lassen sich ohne Weiteres absetzen, vor allem Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherung. Auch Versicherungen zur Einkommensabsicherung zählen dazu, etwa Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherung.

Spenden
Auch Spenden lassen sich absetzen. Kleinstspenden bis 200 Euro brauchen nur einen Überweisungsbeleg.

Höhere Beträge sind ebenfalls absetzbar, bis zu 20 % der Einkünfte. Dafür ist allerdings ein konkreter Nachweis nötig.

Sonderabschreibung für kleine und mittelständische Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen können bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter sonderabschreiben. Bis zu 20 % der Anschaffungskosten lassen sich so absetzen.

Investitionsabzugsbetrag
Kleine und mittelständische Unternehmen können außerdem den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Geplante Investitionen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Anschaffung bis zu 40 % absetzen.

Ist etwa der Kauf einer Maschine für 2020 geplant, lassen sich bereits 2019 40 % der Kosten absetzen. Das Finanzamt verlangt dafür meist einen Nachweis über den geplanten Erwerb.

Rücklagen bilden
Rücklagen senken ebenfalls Gewinn und Steuerlast. Fällt der Gewinn in einem guten Jahr hoch aus, lohnt es sich, einen Teil davon als Rücklage im Unternehmen zu halten.

Der Steuersatz für Rücklagen liegt deutlich niedriger. Sobald die Rücklage wieder entnommen wird, greift allerdings der übliche Steuersatz, der Gewinn sollte also eher langfristig im Unternehmen bleiben.

Zwischenrechnung von Handwerkern anfordern
Ist eine Handwerkerleistung zum Ende des Geschäftsjahrs noch nicht abgeschlossen, kann der Handwerker seine bisherigen Leistungen bereits abrechnen. Diese Zwischenrechnung lässt sich noch im laufenden Jahr steuerlich geltend machen.

Geschenke für Geschäftspartner und Kunden
Geschenke an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter sind unter bestimmten Umständen absetzbar. Die Freigrenze liegt bei 35 Euro pro Person und Jahr.

Bleiben die Kosten darunter, gelten sie als Betriebsausgaben. Das Unternehmen muss dafür genau Buch führen, wer was geschenkt bekam.

Fehlt dieser Nachweis oder liegt der Wert über 35 Euro, gilt das Geschenk in der Regel als private Ausgabe und ist nicht absetzbar.

Reisekosten
Dass Unternehmer Reisekosten absetzen können, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich die Kosten auch anteilig absetzen lassen, wenn eine Geschäftsreise mit einer privaten Reise kombiniert wird.

Ein Beispiel: Ein Unternehmer fliegt vier Tage geschäftlich nach Berlin und hängt drei Tage Urlaub an der Ostsee an. Von den gesamten Reisekosten kann er 4/7 absetzen, entsprechend dem Verhältnis von Geschäfts- und Privatreise.

Wechseln der Abschreibungsmethode
Viele Unternehmen schreiben degressiv ab, jährlich mit 25 % des Restwerts. Ein Wechsel der Methode kann sich lohnen.

Bei der linearen Abschreibung verteilen sich die Beträge gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer. Je nach verbleibender Nutzungsdauer ist das die günstigere Lösung.

Ist-Versteuerung statt Soll-Versteuerung
Unternehmer unterliegen grundsätzlich der Soll-Versteuerung. Dabei wird die Umsatzsteuer in dem Monat abgeführt, in dem die Leistung erbracht wird.

Die Ist-Versteuerung verschiebt die Zahlung, bis der Kunde die Rechnung tatsächlich begleicht. So muss das Unternehmen nicht in Vorleistung gehen.

Abwertung der Lagerbestände
Selten werden alle Lagerbestände zum Jahresende verkauft, die verbleibenden Bestände werden bilanziert. Da Waren mit der Zeit an Wert verlieren, lohnt sich eine entsprechende Abwertung.

Verdorbene oder saisonale Produkte verlieren besonders schnell an Wert, das sollte die Inventur berücksichtigen. Der niedriger bewertete Bestand mindert Gewinn und Steuerlast.

Zum Jahresende Mahnungen schreiben
Kunden zahlen Rechnungen nicht immer sofort, manchmal verzögert sich der Zahlungseingang um Monate. Unbezahlte Rechnungen stehen dann als offene Forderungen in der Bilanz.

Die erste Mahnung sollte deshalb zügig rausgehen. Steht kurz vor Jahresende immer noch kein Zahlungseingang, folgt am besten eine zweite Mahnung, um die offenen Forderungen zu senken.

Altersvorsorge
Wer einen hohen Gewinn erzielt hat, aber keine weiteren geschäftlichen Investitionen plant, kann eine Sonderzahlung in die Altersvorsorge leisten. Zu prüfen ist, ob der Rentenversicherungsvertrag Sonderzahlungen zulässt.

Pro Jahr sind 20.000 Euro steuerlich begünstigt, bei Verheirateten 40.000 Euro. Die Differenz zu bereits geleisteten Einzahlungen lässt sich am Jahresende steuersparend einbringen.

Steuern sparen als Unternehmer ist also nicht so kompliziert, wie das deutsche Steuerrecht oft vermuten lässt. Mit einfachen, vom Gesetzgeber abgesegneten Steuertricks lassen sich jedes Jahr hohe Beträge sparen.

Bei jedem der genannten Punkte lohnt sich die genaue Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sich die Maßnahme wirklich lohnt. Im Zweifel hilft der Anruf beim Steuerberater.