Steuern sparen als Unternehmer: Was ist erlaubt?
Mit der eigenen Gesellschaft oder dem Schritt in die Selbstständigkeit erfüllt sich für viele Unternehmer ein Traum. Hohe Steuerbelastungen schmälern diesen Erfolg jedoch oft erheblich.
Legale Steuertricks zu kennen zahlt sich deshalb aus. Da der Gewinn besteuert wird, liegt der Hebel vor allem bei gewinnmindernden Maßnahmen.
Betriebsausgaben mindern die Steuerlast, das ist weithin bekannt. Je höher die Betriebsausgaben, desto geringer der Gewinn und damit die Zahllast.
Doch welche Ausgaben zählen konkret dazu?
Betriebsausgaben müssen stets mit der Unternehmenstätigkeit zusammenhängen, also einen sachlichen oder wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen.
Der Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung verlangt zudem einen Beleg für jede Ausgabe. Einige Beispiele:
Miete
Büromöbel
Personalkosten
Beratungskosten
Fahrt- und Reisekosten
Versicherungen
Arbeitsmittel
Materialkosten
Telekommunikationskosten
Auch Marketing-Kosten zählen zu den absetzbaren Ausgaben, nicht nur die klassischen Betriebskosten.
Dazu gehören etwa Werbeanzeigen, Außenwerbung, Homepage und Domain oder Marktforschung.
Der Gesetzgeber lässt darüber hinaus Raum für weitere Sparmaßnahmen. Die folgenden Steuertricks sind nicht jedem Unternehmer bekannt.
Steuern sparen als Unternehmer: Was ist erlaubt?
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Investitionen bis zu einem Anschaffungswert von 800 Euro. Sie lassen sich noch im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben.
Gemeint sind bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, etwa Büroausstattung, Telefonanlage oder Kaffeemaschine.
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Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Versicherungen
Die meisten Versicherungen lassen sich ohne Weiteres von der Steuer absetzen, allen voran Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherungen.
Auch Versicherungen zur Einkommensabsicherung zählen dazu, etwa Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherungen.
Spenden
Unternehmer setzen auch Spenden steuerlich ab. Für Kleinstspenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Überweisungsbeleg.
Höhere Beträge sind bis zu 20 % der Einkünfte absetzbar, dafür verlangt das Finanzamt jedoch einen konkreten Nachweis.
Sonderabschreibung für kleine und mittelständische Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen nutzen zudem die Sonderabschreibung für bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter.
Damit lassen sich unter Umständen bis zu 20 % der Anschaffungskosten absetzen.
Investitionsabzugsbetrag
Kleine und mittelständische Unternehmen können außerdem den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Geplante Investitionen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Anschaffung bis zu 40 % absetzen.
Plant ein Unternehmer etwa den Kauf einer Maschine für 2020, kann er bereits 2019 40 % der Kosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt verlangt dafür meist einen entsprechenden Nachweis.
Rücklagen bilden
Rücklagen bilden mindert ebenfalls Gewinn und Steuerlast. In einem besonders erfolgreichen Jahr lohnt es sich, einen Teil des Gewinns als Rücklage im Unternehmen zu halten.
Für Rücklagen gilt ein deutlich niedrigerer Steuersatz. Wird die Rücklage später entnommen, greift wieder der übliche Satz, der Gewinn sollte also langfristig im Unternehmen bleiben.
Zwischenrechnung von Handwerkern anfordern
Sind Handwerkerleistungen zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, kann der Handwerker um eine Zwischenrechnung für die bisherigen Leistungen gebeten werden.
Diese Rechnung lässt sich noch im aktuellen Jahr steuerlich geltend machen, auch wenn die Arbeiten selbst noch laufen.
Geschenke für Geschäftspartner und Kunden
Geschenke an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter sind in vielen Branchen üblich und unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar.
Die Freigrenze liegt bei 35 Euro pro Person und Jahr. Bleiben die Kosten darunter, gelten sie als Betriebsausgaben.
Das Unternehmen muss dafür genau dokumentieren, wer welches Geschenk erhalten hat. Fehlt dieser Nachweis oder liegt der Wert über 35 Euro, gilt das Geschenk als private Ausgabe und ist nicht absetzbar.
Reisekosten
Reisekosten sind für Unternehmer klassischerweise absetzbar. Weniger bekannt ist, dass sich die Kosten auch bei einer Kombination aus Geschäfts- und Privatreise anteilig geltend machen lassen.
Beispiel: Ein Unternehmer reist vier Tage geschäftlich nach Berlin und verbringt anschließend drei Tage Urlaub an der Ostsee. Von seinen Reisekosten kann er 4/7 absetzen, entsprechend dem Verhältnis von Geschäfts- und Privatanteil.
Wechseln der Abschreibungsmethode
Viele Unternehmen schreiben degressiv ab, jährlich mit 25 % des Restwerts. Ein Wechsel der Methode kann sich jedoch lohnen.
Bei der linearen Abschreibung verteilen sich die Beträge gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer. Je nach verbleibender Nutzungsdauer ist das die günstigere Lösung.
Ist-Versteuerung statt Soll-Versteuerung
Grundsätzlich gilt für Unternehmer die Soll-Versteuerung: Die Umsatzsteuer wird in dem Monat fällig, in dem die Leistung erbracht wird.
Bei der Ist-Versteuerung zahlt das Unternehmen die Umsatzsteuer dagegen erst, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich begleicht. So muss es nicht in Vorleistung gehen.
Abwertung der Lagerbestände
Selten werden zum Jahresende alle Lagerbestände verkauft, die verbleibenden Bestände fließen daher in die Bilanz ein. Da Waren mit der Zeit an Wert verlieren, lohnt sich eine entsprechende Abwertung.
Verdorbene oder saisonale Produkte verlieren besonders schnell an Wert, das sollte die Inventur berücksichtigen. Ein niedriger bewerteter Lagerbestand mindert den Gewinn und damit die Steuerbelastung.
Zum Jahresende Mahnungen schreiben
Kunden zahlen Rechnungen nicht immer sofort, der Zahlungseingang verzögert sich mitunter um Monate. Unbezahlte Rechnungen stehen dann als offene Forderungen in der Bilanz.
Eine erste Mahnung sollte deshalb rasch erfolgen. Bleibt der Zahlungseingang kurz vor Jahresende weiter aus, verringert eine zweite Mahnung den Posten offener Forderungen.
Altersvorsorge
Erzielt ein Unternehmer einen hohen Gewinn und plant keine weiteren Investitionen, kann eine Sonderzahlung in die Altersvorsorge sinnvoll sein. Vorab sollte er prüfen, ob sein Rentenversicherungsvertrag Sonderzahlungen zulässt.
Pro Jahr sind 20.000 Euro steuerlich begünstigt, bei Verheirateten 40.000 Euro. Die Differenz zu bereits geleisteten Einzahlungen lässt sich am Jahresende steuersparend einbringen.
Steuern sparen als Unternehmer ist weniger kompliziert, als das deutsche Steuerrecht oft vermuten lässt. Einfache, vom Gesetzgeber abgesegnete Steuertricks sparen Jahr für Jahr hohe Beträge.
Prüfen Sie bei jedem Punkt genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sich die Maßnahme tatsächlich lohnt. Im Zweifel lohnt sich der Anruf beim Steuerberater.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen schaffen hier oft Abhilfe.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch, wenn Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa über eine mittelbare Beteiligung oder eine Treuhand- beziehungsweise Nominee-Konstellation.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen.
Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu. Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen.
Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.