Steuern Schweiz
Juristische Personen versteuern in der Schweiz Gewinn und Kapital, gleich ob als Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft.
Natürliche Personen und selbstständige Unternehmer versteuern dagegen Einkommen und Vermögen.
Steuerbelastung juristischer Personen
Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung liegt laut BAK Taxation Index 2012 zwischen 10,6 und 21,4 Prozent. Der genaue Satz hängt vom Unternehmenssitz ab, da Gemeinden ihre Steuersätze selbst festlegen.
Im internationalen Vergleich bleibt die Schweiz dennoch ein Niedrigsteuerstandort für Unternehmen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 8 %. Grundsätzlich sind alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig.
Ob die Steuer tatsächlich abgerechnet werden muss, hängt von der Höhe des Jahresumsatzes ab.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Gewinnsteuer
Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften liegt bei 8,5 % des steuerbaren Gewinns. Bezahlte Steuern sind abzugsfähig.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer erheben nur Gemeinden und Kantone, berechnet auf Basis des Nettoeigenkapitals einer Gesellschaft. Grundlage sind Stammkapital, einbezahltes Kapital, Reserven und Gewinne.
Der Steuersatz hängt vom Kanton und vom Steuerstatus der Gesellschaft ab und liegt zwischen 0,0010 % und 0,4028 %.
Steuerbegünstigte oder Steuerbefreite Unternehmen
Holding- oder Verwaltungsgesellschaften sind von kantonalen Gewinnsteuern befreit, der Kapitalsteuersatz ist zudem reduziert.
Kirchensteuer für juristische Personen
Juristische Personen sind verpflichtet, Kirchensteuer zu entrichten.
Natürliche Personen- Selbstständige Unternehmen oder Personengesellschaften
Natürliche Personen versteuern Einkommen und Vermögen über die herkömmliche Steuererklärung. Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen werden dabei getrennt ausgewiesen.
Für beide Bereiche gelten unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten, bezahlte Steuern selbst sind jedoch nicht abzugsfähig. Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung liegt zwischen 23,6 % und 37,2 %.
Unternehmer optimieren ihre Steuerbelastung am besten über eine sauber geführte Buchhaltung und qualifizierte Beratung. So schöpfen sie alle Gestaltungsspielräume aus.
Mangelhafte Buchführung oder fehlendes Steuerwissen führen dagegen schnell zu unnötiger Belastung. Nutzen Sie unser Wissen, um solche Kosten von vornherein zu vermeiden.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen schaffen hier oft Abhilfe.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch, wenn Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa über eine mittelbare Beteiligung oder eine Treuhand- beziehungsweise Nominee-Konstellation.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen.
Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu. Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen.
Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.