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Steuerhinterziehung: Was es ist und welche Konsequenzen drohen

Steuerhinterziehung: Was es ist und welche Konsequenzen drohen

Wer in der Steuererklärung bewusst falsche oder unvollständige Angaben macht, begeht eine Straftat. Das Gesetz sieht dafür Geldstrafen, Freiheitsstrafen und im Ernstfall den Verlust des guten Rufs vor.

Wir erklären, was Steuerhinterziehung genau ist und welche Konsequenzen drohen.

Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand bewusst falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung macht. Auch das Verschweigen von Einkommen oder Vermögenswerten gegenüber dem Finanzamt zählt dazu.

Schon die unterlassene Abgabe einer Steuererklärung kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Steuerhinterziehung?

Das Strafmaß reicht bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, hinzu kommt eine hohe Geldstrafe. Wird die Tat öffentlich bekannt, drohen zusätzlich Reputationsschäden.

Bei besonders schweren Steuervergehen fallen die Strafen noch härter aus.

Wie geht das Finanzamt gegen Steuerhinterziehung vor?

Das Finanzamt prüft die Angaben im Rahmen einer Steuerprüfung und deckt so Unregelmäßigkeiten auf. Bestehen konkrete Hinweise auf Steuerhinterziehung, stellt es Strafanzeige.

Damit beginnt ein Strafverfahren gegen die betroffene Person.

Wie kann man sich vor Steuerhinterziehung schützen?

Der beste Schutz ist die vollständige, korrekte Deklaration aller Einkünfte und Vermögenswerte. Bei Unsicherheiten hilft ein erfahrener Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärung.

Bewahren Sie relevante Unterlagen geordnet auf. So haben Sie im Fall einer Steuerprüfung alle nötigen Nachweise griffbereit.

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an!

Haben Sie Fragen zur Steuerhinterziehung oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Wir beantworten Ihre Fragen im unverbindlichen Erstgespräch.

Unsere erfahrenen Experten sorgen dafür, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung und Einfluss, ggf. auch die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht, bei Steuerverkürzung zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Nachzahlungen und Zinsen kommen in der Regel dazu.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.